Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu

Vorlagentyp: V
249 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 418 entstanden aus Vorlage: OF 252/2 vom 06.04.2017

Betreff: Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu Vorgang: OA 318/13 OBR 2; ST 1615/13; OA 319/13 OBR 2; ST 1616/13 In seiner Stellungnahme ST 1615 teilt der Magistrat mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, sodass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der Stellungnahme erwähnten Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben?
  2. Falls 1.) Ja: Bestehen Möglichkeiten, dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern?
  3. Falls 1.) Nein:
    • a)Warum nicht?
    • b)Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim (Smart Apartment 26-33m2, ab 590 Euro pro Monat - siehe www.the-flag.de/standorte/the-flag-bockenheim-frankfurt.de/) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz? Begründung: Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen Stand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2012OFOF 265/2Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Januar 2013OFOF 264/2Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Februar 2013OAOA 319Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
  4. 4. Februar 2013OAOA 318Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
  5. 9. September 2013FF 1047Der Ortsbeirat 2 hat in einer Anregung zum Bebauungsplan Nr. 569, Kulturcampus Bockenheim, die Planung einer GrundschuleFragestunde-Frage
  6. 2. Dezember 2013STST 1616Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazuStellungnahme
  7. 2. Dezember 2013STST 1615Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
  8. 6. April 2017OFOF 251/2Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 6. April 2017OFOF 252/2Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 24. April 2017Sie sind hier
    VV 418Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
    Anfrage
  11. 24. April 2017VV 417Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuAnfrage
  12. 24. Juli 2017STST 1274Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
  13. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 249 WochenSTST 1927Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen