Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1615
Betreff: Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, so dass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2012OFOF 265/2Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Januar 2013OFOF 264/2Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013OAOA 319Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 4. Februar 2013OAOA 318Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 2. Dezember 2013STST 1616Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazuStellungnahme
- 2. Dezember 2013Sie sind hierSTST 1615Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
- 6. April 2017OFOF 251/2Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. April 2017OFOF 252/2Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2017VV 418Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuAnfrage
- 24. April 2017VV 417Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuAnfrage
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 240 WochenSTST 1274Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab