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E-Busse auf besonders belasteten Straßen einsetzen

Vorlagentyp: NRBFF
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Idee
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Begründung

einsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die E-Busse des ÖPNV im Frankfurter Stadtgebiet vorwiegend auf den Straßen eingesetzt werden, in denen die Luftqualität durch Auto-Abgase besonders belastet ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Magistrats (s. Bericht B302/2018). Hierzu zählt unter anderem die Friedberger Landstraße. Begründung: Medienberichten war zu entnehmen, dass die ersten fünf E-Busse in Frankfurt am Main ab Dezember ausschließlich auf der Buslinie 75 rund um den Grüneburgpark zum Einsatz kommen werden. Und dies, obwohl der Magistrat selbst in seinem Bericht B 302/2018 die Auffassung vertritt, dass dort, "wo die meisten Stickoxide vorkommen, auch am schnellsten eine Entlastung durch den Umstieg auf alternative Antriebsformen erfolgen sollte." In vielen hessischen Kommunen, ab Dezember auch in Frankfurt am Main, werden in der Zukunft zunehmend E-Busse eingesetzt. Im Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts (‚Diesel-Urteil') wurde der Stadt Frankfurt auferlegt die Luftqualität nachhaltig zu verbessern. Ab Februar drohen sonst Fahrverbote. Um ein solches Fahrverbot zu verhindern, sollten die neu angeschafften E-Busse vor allem auf jenen Straßen fahren, in denen Überschreitungen der Stickoxidgrenzwerte gemessen wurden. Dies kann neben weiteren Maßnahmen ein wichtiger Beitrag sein, um ein großangelegtes Auto-Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugtypen in Frankfurt zu verhindern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die wenigen E-Busse ab Dezember ausschließlich auf der Buslinie 75 (rund um den Grüneburgpark) eingesetzt werden sollen und nicht z.B. auf der Friedberger Landstraße, auf welcher die Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten werden (s. auch Bericht B 308/2018).

Inhalt

Antrag vom 11.10.2018, NR 674

Betreff: E-Busse auf besonders belasteten Straßen einsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die E-Busse des ÖPNV im Frankfurter Stadtgebiet vorwiegend auf den Straßen eingesetzt werden, in denen die Luftqualität durch Auto-Abgase besonders belastet ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Magistrats (s. Bericht B302/2018). Hierzu zählt unter anderem die Friedberger Landstraße.

Begründung: Medienberichten war zu entnehmen, dass die ersten fünf E-Busse in Frankfurt am Main ab Dezember ausschließlich auf der Buslinie 75 rund um den Grüneburgpark zum Einsatz kommen werden. Und dies, obwohl der Magistrat selbst in seinem Bericht B 302/2018 die Auffassung vertritt, dass dort, "wo die meisten Stickoxide vorkommen, auch am schnellsten eine Entlastung durch den Umstieg auf alternative Antriebsformen erfolgen sollte." In vielen hessischen Kommunen, ab Dezember auch in Frankfurt am Main, werden in der Zukunft zunehmend E-Busse eingesetzt. Im Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts ('Diesel-Urteil') wurde der Stadt Frankfurt auferlegt die Luftqualität nachhaltig zu verbessern. Ab Februar drohen sonst Fahrverbote. Um ein solches Fahrverbot zu verhindern, sollten die neu angeschafften E-Busse vor allem auf jenen Straßen fahren, in denen Überschreitungen der Stickoxidgrenzwerte gemessen wurden. Dies kann neben weiteren Maßnahmen ein wichtiger Beitrag sein, um ein großangelegtes Auto-Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugtypen in Frankfurt zu verhindern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die wenigen E-Busse ab Dezember ausschließlich auf der Buslinie 75 (rund um den Grüneburgpark) eingesetzt werden sollen und nicht z.B. auf der Friedberger Landstraße, auf welcher die Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten werden (s. auch Bericht B 308/2018).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2018BB 308Luftbelastung mit StickstoffoxidenMagistratsbericht
  2. 21. September 2018BB 302Vorrangig Einführung von E-Bussen in stark belasteten Gewerbegebieten und Einfahrtsstraßen mit hoher PendlerdichteMagistratsbericht
  3. 11. Oktober 2018Sie sind hier
    NRNR 674E-Busse auf besonders belasteten Straßen einsetzen
    STVV-Antrag · BFF
  4. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 49E-Busse auf besonders belasteten Straßen einsetzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 35
Beraten
a) Die Vorlage NR 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 29.10.2018
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 674 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 37
Beraten
a) Die Vorlage NR 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDBFFLinke
Enthaltung:
Frankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage NR 674 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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