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Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
287 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen Unabhängig von dem bevorstehenden Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes durch Bundesgesetz besteht in Frankfurt wegen der oft sehr prekären Situation von Prostituierten und der hohen Anzahl von Bordellbetrieben und Angeboten sexueller Dienstleistungen Handlungsbedarf. Zwangsprostitution muss bekämpft und ein Mindestmaß an humanitären Standards insbesondere in der Armutsprostitution sichergestellt werden. Beratung, gerade auch Ausstiegsberatung, und Gesundheitsangebote sollen kontinuierlich verbessert werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 18/8556) zum 1.7.2017 werden aber auch neue, zusätzliche Aufgaben im Bereich der Regelung und Überwachung der Prostitution auf die Kommunen zukommen: Die Durchführung und Bescheinigung der Anmeldung von in der Prostitution tätigen Personen, verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch in einem vertraulichen Rahmen sowie einer regelmäßig durchzuführenden Gesundheitsberatung. Darüber hinaus wird mit dem neuen Gesetz eine Erlaubnispflicht zum Betreiben des Prostitutionsgewerbes bzw. einer Prostitutionsstätte eingeführt. Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten müssen sich zukünftig im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen sowie ein Betriebskonzept vorlegen, das u.a. Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume enthält. Die Balance zu finden zwischen einem diskriminierungsfreien und weltoffenen Umgang mit freiwillig erbrachter, selbstbestimmter Sexarbeit bei gleichzeitiger Sicherung humanitärer Standards und der Verhinderung von Ausbeutung und Straftaten, wird hierbei die größte Herausforderung darstellen. Dabei sollen über Dezernatsgrenzen hinweg Maßnahmen gefördert werden, die der Frankfurter Situation gerecht werden und praxistauglich sind. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie die Beteiligten der Prostitution zur Finanzierung dieser Maßnahmen durch ein zu erarbeitendes Verfahren herangezogen werden können, ohne dass dadurch die Prostituierten weiter unter Druck gesetzt werden. In Frankfurt arbeiten Fachleute aus verschiedenen Einrichtungen, Organisationen und der Verwaltung, die teilweise seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst sind, im Arbeitskreis Prostitution zusammen. Dieser Arbeitskreis soll in die Planung von Maßnahmen zur Minderung der Gefahren für die Prostituierten, bei der Zurverfügungstellung von Hilfeangeboten und bei der Maßnahmenplanung im Rahmen der neuen Gesetzgebung intensiv eingebunden werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1) Der Magistrat wird gebeten, zunächst für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsperiode einen Fachbeirat "Prostitution in Frankfurt am Main" einzurichten, und dessen Ziele und Arbeit zu unterstützen und dabei den bestehenden Arbeitskreis Prostitution einzubinden. Der neue Fachbeirat soll auf der Grundlage einer Ist-Analyse und der Beiträge der zuständigen Ämter praxistaugliche Vorschläge insbesondere zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main entwickeln und kontinuierlich kritisch begleiten und evaluieren. Der Fachbeirat soll beratend für Stadtverordnetenversammlung und Magistrat tätig sein. Die Mitarbeit im Fachbeirat erfolgt ehrenamtlich. Notwendige Aufwendungen werden auf Nachweis ersetzt. 2) Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Schätzung über die für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zusätzlich an-fallenden Kosten vorzulegen. 3) Gegenstand der Arbeit sollen insbesondere folgende Punkte sein:

  • Standards zur Umsetzung der im Prostituiertenschutzgesetz geforderten neuen Aufgaben der zuständigen Behörden zu erarbeiten: Anmeldebescheinigung von Prostituierten, Durchführung von Gesundheitsberatungen, Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von Prostitutionsstätten einschließlich der dabei gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der Prüfung des vorzulegenden Betriebskonzeptes.
  • Selbstorganisation und Selbstsorge der in der Prostitution Tätigen zu stärken, um diesen ein selbstbestimmtes Arbeiten zu ermöglichen.
  • die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen in der Prostitution zu verhindern.
  • Krankheitsprävention und medizinische Versorgung zu verbessern.
  • Angebote zur Ausstiegsberatung und Ausstieghilfen zielgruppengerecht sicher-zustellen.
  • Kriminalität, Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution zu bekämpfen.
  • die Ächtung von Zwangsprostitution voranzutreiben.
  • Konflikte zwischen in der Prostitution Tätigen und in deren Aktionsfeld wohnenden und/oder geschäftlich tätigen Menschen zu verhindern bzw. abzubauen.
  • ordnungsgemäße und transparente Geschäftsführung und Abgabeverfahren bei den Beteiligten in der Prostitution zu erreichen und zusätzliche Maßnahmen zur Finanzierung der Hilfsangebote zu prüfen. 4) Der Fachbeirat ist als interdisziplinäres fachliches Gremium zu etablieren, an dem inhaltlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen beteiligt sein sollen: Gesundheitsamt, Frauenreferat, Sozialverwaltung, Finanzbehörde, Polizeipräsidium Frankfurt/Kommissariat 62.2, Ermittlergruppe Milieu, Stadtpolizei/Ordnungsamt, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA), Vertreterinnen und Vertreter der Träger-organisationen (z. B. Tamara, FIM, AIDS-Hilfe, KISS). Der Fachbeirat kann auf Wunsch der Mehrheit seiner Mitglieder von Fall zu Fall Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen als Gäste mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen. Fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Offenbach sind nach Möglichkeit an der Arbeit des Gremiums zu beteiligen um ggf. gemeinsame Aktivitäten zu initiieren. Das Gremium kann jederzeit Expertinnen und Experten/Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in den Kreis einladen. Insbesondere weitere städtische Ämter (wie z. B. Bauaufsicht und Branddirektion) dürfen themenbezogen zur Mitwirkung herangezogen werden. Das Gremium berichtet regelmäßig an die beteiligten Dezernate. Der Fachbeirat erhält eine externe Moderation. 5) Der Fachbeirat wird unter Federführung des Dezernates für Personal und Gesundheit organisiert. 6) Über die Arbeit und Empfehlungen des Fachbeirats berichtet der Magistrat jährlich der Stadtverordnetenversammlung, erstmalig im ersten Halbjahr 2018.

Inhalt

Antrag vom 28.03.2017, NR 295

Betreff: Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen Unabhängig von dem bevorstehenden Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes durch Bundesgesetz besteht in Frankfurt wegen der oft sehr prekären Situation von Prostituierten und der hohen Anzahl von Bordellbetrieben und Angeboten sexueller Dienstleistungen Handlungsbedarf. Zwangsprostitution muss bekämpft und ein Mindestmaß an humanitären Standards insbesondere in der Armutsprostitution sichergestellt werden. Beratung, gerade auch Ausstiegsberatung, und Gesundheitsangebote sollen kontinuierlich verbessert werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 18/8556) zum 1.7.2017 werden aber auch neue, zusätzliche Aufgaben im Bereich der Regelung und Überwachung der Prostitution auf die Kommunen zukommen: Die Durchführung und Bescheinigung der Anmeldung von in der Prostitution tätigen Personen, verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch in einem vertraulichen Rahmen sowie einer regelmäßig durchzuführenden Gesundheitsberatung. Darüber hinaus wird mit dem neuen Gesetz eine Erlaubnispflicht zum Betreiben des Prostitutionsgewerbes bzw. einer Prostitutionsstätte eingeführt. Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten müssen sich zukünftig im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen sowie ein Betriebskonzept vorlegen, das u.a. Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume enthält. Die Balance zu finden zwischen einem diskriminierungsfreien und weltoffenen Umgang mit freiwillig erbrachter, selbstbestimmter Sexarbeit bei gleichzeitiger Sicherung humanitärer Standards und der Verhinderung von Ausbeutung und Straftaten, wird hierbei die größte Herausforderung darstellen. Dabei sollen über Dezernatsgrenzen hinweg Maßnahmen gefördert werden, die der Frankfurter Situation gerecht werden und praxistauglich sind. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie die Beteiligten der Prostitution zur Finanzierung dieser Maßnahmen durch ein zu erarbeitendes Verfahren herangezogen werden können, ohne dass dadurch die Prostituierten weiter unter Druck gesetzt werden. In Frankfurt arbeiten Fachleute aus verschiedenen Einrichtungen, Organisationen und der Verwaltung, die teilweise seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst sind, im Arbeitskreis Prostitution zusammen. Dieser Arbeitskreis soll in die Planung von Maßnahmen zur Minderung der Gefahren für die Prostituierten, bei der Zurverfügungstellung von Hilfeangeboten und bei der Maßnahmenplanung im Rahmen der neuen Gesetzgebung intensiv eingebunden werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1) Der Magistrat wird gebeten, zunächst für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsperiode einen Fachbeirat "Prostitution in Frankfurt am Main" einzurichten, und dessen Ziele und Arbeit zu unterstützen und dabei den bestehenden Arbeitskreis Prostitution einzubinden. Der neue Fachbeirat soll auf der Grundlage einer Ist-Analyse und der Beiträge der zuständigen Ämter praxistaugliche Vorschläge insbesondere zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main entwickeln und kontinuierlich kritisch begleiten und evaluieren. Der Fachbeirat soll beratend für Stadtverordnetenversammlung und Magistrat tätig sein. Die Mitarbeit im Fachbeirat erfolgt ehrenamtlich. Notwendige Aufwendungen werden auf Nachweis ersetzt. 2) Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Schätzung über die für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zusätzlich an-fallenden Kosten vorzulegen. 3) Gegenstand der Arbeit sollen insbesondere folgende Punkte sein:

  • Standards zur Umsetzung der im Prostituiertenschutzgesetz geforderten neuen Aufgaben der zuständigen Behörden zu erarbeiten: Anmeldebescheinigung von Prostituierten, Durchführung von Gesundheitsberatungen, Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von Prostitutionsstätten einschließlich der dabei gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der Prüfung des vorzulegenden Betriebskonzeptes.
  • Selbstorganisation und Selbstsorge der in der Prostitution Tätigen zu stärken, um diesen ein selbstbestimmtes Arbeiten zu ermöglichen.
  • die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen in der Prostitution zu verhindern.
  • Krankheitsprävention und medizinische Versorgung zu verbessern.
  • Angebote zur Ausstiegsberatung und Ausstieghilfen zielgruppengerecht sicher-zustellen.
  • Kriminalität, Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution zu bekämpfen.
  • die Ächtung von Zwangsprostitution voranzutreiben.
  • Konflikte zwischen in der Prostitution Tätigen und in deren Aktionsfeld wohnenden und/oder geschäftlich tätigen Menschen zu verhindern bzw. abzubauen.
  • ordnungsgemäße und transparente Geschäftsführung und Abgabeverfahren bei den Beteiligten in der Prostitution zu erreichen und zusätzliche Maßnahmen zur Finanzierung der Hilfsangebote zu prüfen. 4) Der Fachbeirat ist als interdisziplinäres fachliches Gremium zu etablieren, an dem inhaltlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen beteiligt sein sollen: Gesundheitsamt, Frauenreferat, Sozialverwaltung, Finanzbehörde, Polizeipräsidium Frankfurt/Kommissariat 62.2, Ermittlergruppe Milieu, Stadtpolizei/Ordnungsamt, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA), Vertreterinnen und Vertreter der Träger-organisationen (z. B. Tamara, FIM, AIDS-Hilfe, KISS). Der Fachbeirat kann auf Wunsch der Mehrheit seiner Mitglieder von Fall zu Fall Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen als Gäste mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzu ziehen. Fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Offenbach sind nach Möglichkeit an der Arbeit des Gremiums zu beteiligen um ggf. gemeinsame Aktivitäten zu initiieren. Das Gremium kann jederzeit Expertinnen und Experten/Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in den Kreis einladen. Insbesondere weitere städtische Ämter (wie z. B. Bauaufsicht und Branddirektion) dürfen themenbezogen zur Mitwirkung herangezogen werden. Das Gremium berichtet regelmäßig an die beteiligten Dezernate. Der Fachbeirat erhält eine externe Moderation. 5) Der Fachbeirat wird unter Federführung des Dezernates für Personal und Gesundheit organisiert. 6) Über die Arbeit und Empfehlungen des Fachbeirats berichtet der Magistrat jährlich der Stadtverordnetenversammlung, erstmalig im ersten Halbjahr 2018.Nebenvorlage: Antrag vom 18.04.2017, NR 309

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2017Sie sind hier
    NRNR 295Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. Oktober 2018BB 328Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht
  3. 20. Dezember 2019BB 539Prostituierte schützen Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht
  4. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 287 WochenBB 378Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 309 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung der Delegation)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 10 · 25.04.2017
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 309 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 27.04.2017
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 309 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFF
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (NR 295 = Delegation auf H)Frankfurter (NR 295 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 295 = Delegation auf H) FRANKFURTER (NR 295 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage NR 295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFDP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 295 = Ablehnung, NR 309 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPLinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 295 = Ablehnung, NR 309 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Stilgenbauer, Krause, Dr. Schulz, Ayyildiz, David, Schenk und Wehnemann dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFDPÖkoLinX-ARL
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 21.08.2018
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 295 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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