Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen
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Bericht des Magistrats vom 01.10.2018, B 328
Betreff: Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 2951 - NR 295/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.12.2018 Zwischenbericht: In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 1296 vom 04.05.2017, Beschlussziffern I.1.sowie I.3. bis I.6.) hat der Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main am 06.09.2017 mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Zum Zeitpunkt der ersten Berichterstellung haben vier Sitzungen des Fachbeirates stattgefunden. Die Zwischenergebnisse sind im ersten Bericht des Fachbeirates an die Stadtverordnetenversammlung dargestellt. Der Bericht ist als Anlage beigefügt. Zu der in o.g. Beschluss mit Beschlussziffer I.2. vom Magistrat erbetenen " (...) Schätzung über die für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zusätzlich anfallenden Kosten (...)" liegen für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 die Kosten des Gesundheitsamtes und der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten (Abteilung 32.2.) des Ordnungsamtes vor (alle Beträge gerundet): Gesundheitsamt: Für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 belaufen sich die Kosten für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Gesundheitsamt auf Personalkosten in Höhe von 160.000 €, Druckkosten für Bescheinigungen über die Gesundheitsberatung in Höhe von 900 €, Dolmetscherkosten in Höhe von 1.300 € sowie IT-Kosten in Höhe von 7.200 €. Ordnungsamt (Abteilung 32.2): Für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 belaufen sich die Kosten für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten (32.2) des Ordnungsamtes auf 150.000 € Personalkosten, Sachkosten in Höhe von 15.000 € (Arbeitsplatzausstattung), IT-Kosten in Höhe von 9.500 €, Büromaterial (Vordrucke Bundesdruckerei, Akten etc.) in Höhe von 5.000 €, Schulungskosten in Höhe von 1.000 € sowie Fahrtkosten (Ortstermine) in Höhe von 500 €. Die Kosten der Abteilung Stadtpolizei (32.5.) des Ordnungsamtes können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden. Anlage 1 (ca. 1,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2017NRNR 295Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 1. Oktober 2018Sie sind hierBB 328Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht
- 20. Dezember 2019BB 539Prostituierte schützen Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 287 WochenBB 378Prostituierte schützen - Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main installieren und unterstützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF