Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung
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vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Vorplanung für die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Bundesautobahn A 661 im Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße weiter voranzutreiben und zügig abzuschließen. 2. für eine Einhausung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße eine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung mit städtebaulicher und freiflächenplanerischer Konzeption mit dem Ziel zu erarbeiten, öffentlich nutzbare Grünverbindungen zu schaffen und ergänzend neue Wohnquartiere zu entwickeln. 3. die unter 1. und 2. genannten Planungen sind der Stadtverordnetenversammlung zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung vorzutragen. Dabei ist für beide Alternativen über Bau- und Instandhaltungskosten, Möglichkeiten alternativer Finanzierungswege (u.a. Public-Private-Partnership), Möglichkeiten der Bezuschussung durch Land und Bund, Möglichkeiten der Refinanzierung (u.a. Erschließungsbeiträge, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme zugunsten anderer Städtebauprojekte), die Verfügbarkeit von Grundstücken, Rechtsgrundlagen für eine Realisierung und die Realisierungszeiten zu berichten. Begründung: Die positiven Effekte einer Einhausung des genannten Autobahnabschnitts sind so gewichtig, dass sie eine intensive planerische Auseinandersetzung mit dieser Idee rechtfertigen. Dies gilt, obwohl die Bau- und Instandhaltungskosten hoch sind und ein Finanzierungsbeitrag von Land und Bund bisher nicht erreichbar war. Im Hinblick darauf, dass Frankfurt am Main hinsichtlich seiner Einwohnerzahl rasch wächst, ist dabei auch zu prüfen, in welchem Umfang der zu beruhigende und aufzuwertende Stadtbereich ergänzend neue Wohnquartiere aufnehmen kann. Mit letzteren würde eine Wertsteigerung der Grundstücke erreicht werden, die unter Umständen zur Mitfinanzierung der Einhausung herangezogen werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem Ziel fest, zügig zur Lärmsanierung des angesprochenen Stadtbereichs zu kommen. Da die große Lösung (Einhausung) mit vielen offenen Fragen behaftet ist, soll parallel die kleine Lösung (Lärmschutzwände bzw. -wälle) weiterentwickelt werden. Beide Lösungen sind zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, um eine Entscheidung für die richtige Lösung in Kenntnis aller wesentlichen Vor- und Nachteile treffen zu können.
Inhalt
Antrag vom 16.09.2010, NR 2000
Betreff: Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Vorplanung für die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Bundesautobahn A 661 im Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße weiter voranzutreiben und zügig abzuschließen. 2. für eine Einhausung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße eine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung mit städtebaulicher und freiflächenplanerischer Konzeption mit dem Ziel zu erarbeiten, öffentlich nutzbare Grünverbindungen zu schaffen und ergänzend neue Wohnquartiere zu entwickeln. 3. die unter 1. und 2. genannten Planungen sind der Stadtverordnetenversammlung zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung vorzutragen. Dabei ist für beide Alternativen über Bau- und Instandhaltungskosten, Möglichkeiten alternativer Finanzierungswege (u.a. Public-Private-Partnership), Möglichkeiten der Bezuschussung durch Land und Bund, Möglichkeiten der Refinanzierung (u.a. Erschließungsbeiträge, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme zugunsten anderer Städtebauprojekte), die Verfügbarkeit von Grundstücken, Rechtsgrundlagen für eine Realisierung und die Realisierungszeiten zu berichten.
Begründung: Die positiven Effekte einer Einhausung des genannten Autobahnabschnitts sind so gewichtig, dass sie eine intensive planerische Auseinandersetzung mit dieser Idee rechtfertigen. Dies gilt, obwohl die Bau- und Instandhaltungskosten hoch sind und ein Finanzierungsbeitrag von Land und Bund bisher nicht erreichbar war. Im Hinblick darauf, dass Frankfurt am Main hinsichtlich seiner Einwohnerzahl rasch wächst, ist dabei auch zu prüfen, in welchem Umfang der zu beruhigende und aufzuwertende Stadtbereich ergänzend neue Wohnquartiere aufnehmen kann. Mit letzteren würde eine Wertsteigerung der Grundstücke erreicht werden, die unter Umständen zur Mitfinanzierung der Einhausung herangezogen werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem Ziel fest, zügig zur Lärmsanierung des angesprochenen Stadtbereichs zu kommen. Da die große Lösung (Einhausung) mit vielen offenen Fragen behaftet ist, soll parallel die kleine Lösung (Lärmschutzwände bzw. -wälle) weiterentwickelt werden. Beide Lösungen sind zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, um eine Entscheidung für die richtige Lösung in Kenntnis aller wesentlichen Vor- und Nachteile treffen zu können.Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2010, NR 2005 Antrag vom 30.09.2010, NR 2025 Antrag vom 29.09.2010, NR 2026 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.09.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2010 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.09.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2005) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 2000 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme, NR 2005 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2005) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 2000 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme, NR 2005 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2005) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)