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Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen!

Vorlagentyp: NRCDU
31 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Voraussetzung für auch künftiges Zulassen von Fahrradfahren auf der Zeil ist, dass Fußgänger dadurch nicht grundsätzlich gefährdet werden und die Aufenthaltsqualität der Zeil nicht dauerhaft auch im Sinn subjektiver Wahrnehmung leidet. Die angesichts der großen Dichte an Passanten in dieser Fußgängerzone bestehende Schritttemporegelung für Radfahrer zusammen mit einer billigerweise anzunehmenden gegenseitigen Rücksichtnahme sollte Gewähr für ein verträgliches Miteinander bieten. Die überwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer auf der Zeil verhält sich entsprechend dieser Erwartungen auch so, dass es zu keinen Gefährdungen von Fußgängern kommt. Eine Minderheit jedoch bringt Passanten so in Bedrängnis, dass ein Gefühl der Unsicherheit um sich zu greifen beginnt. Da die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Zeil ein wichtiges Ziel städtischer Politik ist, muss diese Stimmung ernst genommen und ihr mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnet werden. Ein erfolgversprechender Ansatz in dem Bestreben, Radfahren auf der Zeil weiterhin zuzulassen und eine Gefährdung von Fußgängern auszuschließen, ist, die Anzahl sich bewusst oder unbewusst falsch verhaltender Fahrradfahrer auf ein unbedeutendes Maß zu senken. Mittel dafür sind eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne und regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei, die unbelehrbare, sich bewusst fehlverhaltende Fahrradfahrer fernhalten. Gleichzeit muss der Fahrradverkehr, der für die Mobilität in der Stadt eine große Bedeutung hat, verstärkt auf die existierenden Routen für die Umfahrung der Zeil aufmerksam gemacht werden. Dazu gehört auch, dieser Radrouten so zu verbessern und auszubauen, dass sie gefahrlos und den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden können.

Inhalt

Antrag vom 30.08.2010, NR 1976

Betreff: Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer auf der Zeil zu rücksichtvollem Verhalten gegenüber Fußgängern anzuhalten. Ziel ist die Herbeiführung eines verträglichen Miteinanders in der Fußgängerzone. Dabei sind folgende Maßnahmen einzubeziehen:
    • a)verstärkte und regelmäßige Kontrollen des Verhaltens von Fahrradfahrern auf der Zeil durch die Stadtpolizei (Verkehrsüberwachung). Dabei sind abhängig von der konkreten Gefährdung von Fußgängern durch das Verhalten von Radfahrern nicht nur mündliche Verwarnungen, sondern auch Bußgelder zu verhängen;
    • b)auffälligere Gebotsbeschilderung für Schritttempo für Fahrradfahrer;
    • c)eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne, die auch mit ungewöhnlichen Mitten große Aufmerksamkeit erzielt. Ziel ist die Einhaltung des Schritttempos für Fahrradfahrer auf der Zeil und gegenseitige Rücksichtnahme.
  2. Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradrouten zur Zeilumfahrung (Töngesgasse / Bleidenstraße; Stiftstraße / Stephanstraße) hinsichtlich Sicherheit und Benutzungsfreundlichkeit zu verbessern und für die Nutzung dieser Routen anstatt der Überfahrt der Zeil zu werben. Dazu ist der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig ein Maßnahmenkatalog vorzulegen. Begründung: Voraussetzung für auch künftiges Zulassen von Fahrradfahren auf der Zeil ist, dass Fußgänger dadurch nicht grundsätzlich gefährdet werden und die Aufenthaltsqualität der Zeil nicht dauerhaft auch im Sinn subjektiver Wahrnehmung leidet. Die angesichts der großen Dichte an Passanten in dieser Fußgängerzone bestehende Schritttemporegelung für Radfahrer zusammen mit einer billigerweise anzunehmenden gegenseitigen Rücksichtnahme sollte Gewähr für ein verträgliches Miteinander bieten. Die überwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer auf der Zeil verhält sich entsprechend dieser Erwartungen auch so, dass es zu keinen Gefährdungen von Fußgängern kommt. Eine Minderheit jedoch bringt Passanten so in Bedrängnis, dass ein Gefühl der Unsicherheit um sich zu greifen beginnt. Da die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Zeil ein wichtiges Ziel städtischer Politik ist, muss diese Stimmung ernst genommen und ihr mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnet werden. Ein erfolgversprechender Ansatz in dem Bestreben, Radfahren auf der Zeil weiterhin zuzulassen und eine Gefährdung von Fußgängern auszuschließen, ist, die Anzahl sich bewusst oder unbewusst falsch verhaltender Fahrradfahrer auf ein unbedeutendes Maß zu senken. Mittel dafür sind eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne und regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei, die unbelehrbare, sich bewusst fehlverhaltende Fahrradfahrer fernhalten. Gleichzeit muss der Fahrradverkehr, der für die Mobilität in der Stadt eine große Bedeutung hat, verstärkt auf die existierenden Routen für die Umfahrung der Zeil aufmerksam gemacht werden. Dazu gehört auch, dieser Radrouten so zu verbessern und auszubauen, dass sie gefahrlos und den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 05.10.2010, NR 2033

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2010Sie sind hier
    NRNR 1976Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen!
    STVV-Antrag · CDU
  2. 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 176Das Radfahren auf der Zeil einschränkenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 21.09.2010
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1976 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 47 · 21.09.2010
TO I, TOP 38
Beraten
a) Die Vorlage NR 1976 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 48 · 26.10.2010
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage NR 1976 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 2033 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD1 Linke
zu 2)
Zustimmung:
1 CDUSPDGrüne
Ablehnung:
2 CDULinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung LINKE. zu 2. 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU und LINKE. (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU Herr Korte war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Verkehrsausschusses
Sitzung 45 · 02.11.2010
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1976 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2033 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / c)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
Freie Wähler
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAG
Ablehnung:
FDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
zu 1)
Sonstige:
REP (NR 1976 = Annahme, NR 2033 = Prüfung und Berichterstattung)Stv. Holtz (NR 1976 = Ablehnung, NR 2033 = Enthaltung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 1. a), 1. c) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 1. b): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1976 = Annahme, NR 2033 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (NR 1976 = Ablehnung, NR 2033 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 11.11.2010
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage NR 1943 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 2006 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 1949 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 1976 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage NR 2033 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO II, TOP 1
Angenommen
1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1943 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 1943 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 2006 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 2006 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1949 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1976 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 2033 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFAG
Ablehnung:
SPDFDPREPStv. HoltzFreie Wähler
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGREPStv. Holtz
Ablehnung:
SPDFreie Wähler
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPREPStv. Holtz
Ablehnung:
FAGFreie Wähler
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFDPREPStv. HoltzFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAG
Ablehnung:
FDPREPFreie Wähler
Enthaltung:
Stv. Holtz
zu 4 / c)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPFAGREP
Ablehnung:
Freie WählerStv. Holtz
zu 4 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGREP
Ablehnung:
FDPFreie WählerStv. Holtz
zu 5)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie WählerREP
Enthaltung:
Stv. Holtz
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006), FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1., 1. a), 1. c) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) Ziffer 1. b): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung)

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