Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen!
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- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.08.05.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Stiftstraße per E-MailBegründung
Voraussetzung für auch künftiges Zulassen von Fahrradfahren auf der Zeil ist, dass Fußgänger dadurch nicht grundsätzlich gefährdet werden und die Aufenthaltsqualität der Zeil nicht dauerhaft auch im Sinn subjektiver Wahrnehmung leidet. Die angesichts der großen Dichte an Passanten in dieser Fußgängerzone bestehende Schritttemporegelung für Radfahrer zusammen mit einer billigerweise anzunehmenden gegenseitigen Rücksichtnahme sollte Gewähr für ein verträgliches Miteinander bieten. Die überwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer auf der Zeil verhält sich entsprechend dieser Erwartungen auch so, dass es zu keinen Gefährdungen von Fußgängern kommt. Eine Minderheit jedoch bringt Passanten so in Bedrängnis, dass ein Gefühl der Unsicherheit um sich zu greifen beginnt. Da die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Zeil ein wichtiges Ziel städtischer Politik ist, muss diese Stimmung ernst genommen und ihr mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnet werden. Ein erfolgversprechender Ansatz in dem Bestreben, Radfahren auf der Zeil weiterhin zuzulassen und eine Gefährdung von Fußgängern auszuschließen, ist, die Anzahl sich bewusst oder unbewusst falsch verhaltender Fahrradfahrer auf ein unbedeutendes Maß zu senken. Mittel dafür sind eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne und regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei, die unbelehrbare, sich bewusst fehlverhaltende Fahrradfahrer fernhalten. Gleichzeit muss der Fahrradverkehr, der für die Mobilität in der Stadt eine große Bedeutung hat, verstärkt auf die existierenden Routen für die Umfahrung der Zeil aufmerksam gemacht werden. Dazu gehört auch, dieser Radrouten so zu verbessern und auszubauen, dass sie gefahrlos und den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden können.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2010, NR 1976
Betreff: Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer auf der Zeil zu rücksichtvollem Verhalten gegenüber Fußgängern anzuhalten. Ziel ist die Herbeiführung eines verträglichen Miteinanders in der Fußgängerzone. Dabei sind folgende Maßnahmen einzubeziehen:
- a)verstärkte und regelmäßige Kontrollen des Verhaltens von Fahrradfahrern auf der Zeil durch die Stadtpolizei (Verkehrsüberwachung). Dabei sind abhängig von der konkreten Gefährdung von Fußgängern durch das Verhalten von Radfahrern nicht nur mündliche Verwarnungen, sondern auch Bußgelder zu verhängen;
- b)auffälligere Gebotsbeschilderung für Schritttempo für Fahrradfahrer;
- c)eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne, die auch mit ungewöhnlichen Mitten große Aufmerksamkeit erzielt. Ziel ist die Einhaltung des Schritttempos für Fahrradfahrer auf der Zeil und gegenseitige Rücksichtnahme.
- Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradrouten zur Zeilumfahrung (Töngesgasse / Bleidenstraße; Stiftstraße / Stephanstraße) hinsichtlich Sicherheit und Benutzungsfreundlichkeit zu verbessern und für die Nutzung dieser Routen anstatt der Überfahrt der Zeil zu werben. Dazu ist der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig ein Maßnahmenkatalog vorzulegen. Begründung: Voraussetzung für auch künftiges Zulassen von Fahrradfahren auf der Zeil ist, dass Fußgänger dadurch nicht grundsätzlich gefährdet werden und die Aufenthaltsqualität der Zeil nicht dauerhaft auch im Sinn subjektiver Wahrnehmung leidet. Die angesichts der großen Dichte an Passanten in dieser Fußgängerzone bestehende Schritttemporegelung für Radfahrer zusammen mit einer billigerweise anzunehmenden gegenseitigen Rücksichtnahme sollte Gewähr für ein verträgliches Miteinander bieten. Die überwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer auf der Zeil verhält sich entsprechend dieser Erwartungen auch so, dass es zu keinen Gefährdungen von Fußgängern kommt. Eine Minderheit jedoch bringt Passanten so in Bedrängnis, dass ein Gefühl der Unsicherheit um sich zu greifen beginnt. Da die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Zeil ein wichtiges Ziel städtischer Politik ist, muss diese Stimmung ernst genommen und ihr mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnet werden. Ein erfolgversprechender Ansatz in dem Bestreben, Radfahren auf der Zeil weiterhin zuzulassen und eine Gefährdung von Fußgängern auszuschließen, ist, die Anzahl sich bewusst oder unbewusst falsch verhaltender Fahrradfahrer auf ein unbedeutendes Maß zu senken. Mittel dafür sind eine auf dauerhafte Wirkung angelegte Öffentlichkeitskampagne und regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei, die unbelehrbare, sich bewusst fehlverhaltende Fahrradfahrer fernhalten. Gleichzeit muss der Fahrradverkehr, der für die Mobilität in der Stadt eine große Bedeutung hat, verstärkt auf die existierenden Routen für die Umfahrung der Zeil aufmerksam gemacht werden. Dazu gehört auch, dieser Radrouten so zu verbessern und auszubauen, dass sie gefahrlos und den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 05.10.2010, NR 2033
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010Sie sind hierNRNR 1976Radfahren auf der Zeil kann nur unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Fußgänger erfolgen!STVV-Antrag · CDU
- 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 176Das Radfahren auf der Zeil einschränkenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung LINKE. zu 2. 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU und LINKE. (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU Herr Korte war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 1. a), 1. c) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 1. b): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1976 = Annahme, NR 2033 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (NR 1976 = Ablehnung, NR 2033 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006), FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1., 1. a), 1. c) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) Ziffer 1. b): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung)