Grundstrecke D - barrierefreien Ausbau sicherstellen
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Rathenauplatz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 99 vom 02.06.08 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei den baulichen Maßnahmen an allen Haltestellen, den Rad- und Fußweg-Brückenüberquerungen und den ebenerdigen Querungen des Fuß- und Radverkehrs über die D-Linie der neueste technische Standard für Barrierefreiheit und die beschlossenen Richtlinien der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen verbindlich beachtet werden. Details sind mit der Frankfurter BehindertenArbeitsgemeinschaft FBAG abzustimmen. Nichteinhaltung von Barrierefreiheit ist in jedem Fall der Stadtverordnetenversammlung durch eine novellierte Magistratsvorlage erneut vorzulegen. Begründung: In der Magistratsvorlage M 99 fehlt jeder Hinweis auf die verbindliche barrierefreie bauliche Ausführung der D-Linie und deren Infrastruktur. Es geht auch durch keinen Vermerk für die Stadtverordnetenversammlung hervor, ob die Behindertenbeauftragte die Vorlage auf Barrierefreiheit geprüft hat. Wir empfehlen, - wie die Behindertenbeauftragte in ihrer Stellungnahme zum Bericht B 421 vom 07.07.08 - eine Person im Verkehrsdezernat, und im Falle von ÖPNV ebenso eine Person bei VGF/Traffiq, für alle Baumaßnahmen zu benennen, die für Barrierefreiheit zuständig und verlässliche Ansprechpartner/in ist. Eine Warnung sollte sein, dass der Magistrat selbst in jüngster Zeit die Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen grundsätzlich missachtet hat, so bei 1. den umgebauten Haltestellen der U2 in Kalbach und Nieder-Eschbach: Dort wurden mehrere große Reklametafeln als Hindernisse quer auf die Bahnsteige gestellt. Sie wurden nach Protesten und Anträgen des Ortsbeirats und der FAG-Fraktion im Römer inzwischen entfernt. 2. der ebenerdigen Umgebung des Aufzugs der U-Bahnstation Holzhausenstraße: Dort fehlte der Gehweg, so dass der Radweg benutzt werden musste. Hindernisse in Form von einem Rohrbügel als Fahrradabstellanlage sowie ein quergestellter RMV-Plan wurden dort aufgestellt. Inzwischen wurden diese Fehler korrigiert. Doch es fehlt noch das Blindenleitsystem. 3. bei der Platzfolge Roßmarkt, Goetheplatz, Rathenauplatz sowie im Steinweg, wo keine plane Pflasterung erfolgte. Dort müssen Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen über die unangenehme Barriere Kopfsteinpflaster holpern, solange die barrierefreien Wege noch immer fehlen. Ältere negative Beispiele sind die Brücke über die Miquelallee mit den Stufen sowie alle Treppenzugänge zum Nordwestzentrum, die RollstuhlfahreInnen, RadfahrerInnen usw. ausgrenzen. Trotzdem bewegen sie die Stadtregierung sowie die Koalition von Schwarz-Grün nicht zu einem schnellstmöglichen barrierefreien Umbau. Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit muss beim Neubau der D-Linie von vornherein vermieden werden, damit anschließend keine teuren und langwierigen Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Zur Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und zur Integration von mobilitätseingeschränkten und blinden Menschen ist Barrierefreiheit zwingend erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2008, NR 1030
Betreff: Grundstrecke D - barrierefreien Ausbau sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 99 vom 02.06.08 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei den baulichen Maßnahmen an allen Haltestellen, den Rad- und Fußweg-Brückenüberquerungen und den ebenerdigen Querungen des Fuß- und Radverkehrs über die D-Linie der neueste technische Standard für Barrierefreiheit und die beschlossenen Richtlinien der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen verbindlich beachtet werden. Details sind mit der Frankfurter BehindertenArbeitsgemeinschaft FBAG abzustimmen. Nichteinhaltung von Barrierefreiheit ist in jedem Fall der Stadtverordnetenversammlung durch eine novellierte Magistratsvorlage erneut vorzulegen.
Begründung: In der Magistratsvorlage M 99 fehlt jeder Hinweis auf die verbindliche barrierefreie bauliche Ausführung der D-Linie und deren Infrastruktur. Es geht auch durch keinen Vermerk für die Stadtverordnetenversammlung hervor, ob die Behindertenbeauftragte die Vorlage auf Barrierefreiheit geprüft hat. Wir empfehlen, - wie die Behindertenbeauftragte in ihrer Stellungnahme zum Bericht B 421 vom 07.07.08 - eine Person im Verkehrsdezernat, und im Falle von ÖPNV ebenso eine Person bei VGF/Traffiq, für alle Baumaßnahmen zu benennen, die für Barrierefreiheit zuständig und verlässliche Ansprechpartner/in ist. Eine Warnung sollte sein, dass der Magistrat selbst in jüngster Zeit die Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen grundsätzlich missachtet hat, so bei 1. den umgebauten Haltestellen der U2 in Kalbach und Nieder-Eschbach: Dort wurden mehrere große Reklametafeln als Hindernisse quer auf die Bahnsteige gestellt. Sie wurden nach Protesten und Anträgen des Ortsbeirats und der FAG-Fraktion im Römer inzwischen entfernt. 2. der ebenerdigen Umgebung des Aufzugs der U-Bahnstation Holzhausenstraße: Dort fehlte der Gehweg, so dass der Radweg benutzt werden musste. Hindernisse in Form von einem Rohrbügel als Fahrradabstellanlage sowie ein quergestellter RMV-Plan wurden dort aufgestellt. Inzwischen wurden diese Fehler korrigiert. Doch es fehlt noch das Blindenleitsystem. 3. bei der Platzfolge Roßmarkt, Goetheplatz, Rathenauplatz sowie im Steinweg, wo keine plane Pflasterung erfolgte. Dort müssen Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen über die unangenehme Barriere Kopfsteinpflaster holpern, solange die barrierefreien Wege noch immer fehlen. Ältere negative Beispiele sind die Brücke über die Miquelallee mit den Stufen sowie alle Treppenzugänge zum Nordwestzentrum, die RollstuhlfahreInnen, RadfahrerInnen usw. ausgrenzen. Trotzdem bewegen sie die Stadtregierung sowie die Koalition von Schwarz-Grün nicht zu einem schnellstmöglichen barrierefreien Umbau. Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit muss beim Neubau der D-Linie von vornherein vermieden werden, damit anschließend keine teuren und langwierigen Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Zur Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und zur Integration von mobilitätseingeschränkten und blinden Menschen ist Barrierefreiheit zwingend erforderlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2008, M 99
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2008MM 99Stadtbahnbau in Frankfurt a..M., Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U.2 südöstlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und MittelbewilligungMagistratsvortrag
- 25. August 2008Sie sind hierNRNR 1030Grundstrecke D - barrierefreien Ausbau sicherstellenSTVV-Antrag · FAG
- 24. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 659Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U2 südlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und MittelbewilligungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1030); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 99 und NR 1030 = Annahme) NPD (M 99 und NR 1030 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 99 und NR 1030 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1030) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)