Stadtbahnbau in Frankfurt a..M., Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die…
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Stadtbahnbau in Frankfurt a..M., Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U.2 südöstlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und Mittelbewilligung
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Vortrag des Magistrats vom 02.06.2008, M 99
Betreff:
Stadtbahnbau in Frankfurt a. M., Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U 2 südöstlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und Mittelbewilligung
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2004, § 7111
- M 68/96, B 1342/02, B 80/04 -
I.
- Die Errichtung des Teilabschnittes IV der Grundstrecke D von der Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U2 südöstlich von Kalbach wird nach Maßgabe der beigefügten Pläne genehmigt. (Anlage 2)
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die notwendigen Herstellungskosten in Höhe von 71.055.964,-- € wie folgt zusammensetzen: Anteil Stadt 12.747.864,-- € Anteil VGF 58.308.100,-- € Gesamtkosten Stadt und VGF: 71.055.964,-- €
- Die Finanzierung ist bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von rd. 54.611.354,-- €* wie folgt vorgesehen: Anteil Stadt Zuwendungen nach GVFG rd. 6.749.012,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 1.010.686,-- €* Stellplatzablöse rd. 4.988.166,-- € Gesamt 12.747.864,-- € Anteil VGF Zuwendungen nach GVFG rd. 26.017.800,-- €* Zuwendungen nach FAG rd. 4.336.300,-- €* Stellplatzablöse rd. 18.644.300,-- € Gesamt (netto) 48.998.400,-- € 19 % MwSt. (nachrichtlich**) rd. 9.309.700,-- € Gesamt 58.308.100,-- € * Vorbehaltlich der Prüfung des Förderantrages durch den Zuwendungsgeber ** Die Mehrwertsteuer wird im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend gemacht
- Für die Durchführung der Maßnahme sind in der Produktgruppe 16.11 (Projektdefinition 5.001099) Mittel veranschlagt. Entsprechende Einnahmen sind bei den Sachkonten 8068.1010 (GVFG), 8068.1130 (FAG) und 8068.8190 (Ablösebeträge) zu buchen. Das Investitionsprogramm ist entsprechend fortzuschreiben. Die Mittel für den städtischen Anteil in Höhe von 12.747.864,-- € werden hiermit bewilligt. Die Aufwendungen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a.M. mbH werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft nachgewiesen.
- Die Bewilligungen gemäß Ziffer 2. und 3. werden endgültig auf die Beträge begrenzt, die sich aus der Prüfung der Kostenberechnungen durch das Revisionsamt ergeben.
- Die Finanzierung hat, soweit die entstehenden Aufwendungen nicht durch Zuwendungen des Landes aus Bundesmitteln nach dem GVFG und aus Zuweisungen aus ergänzenden Landesmitteln gedeckt werden können, im Rahmen der Gesamtdeckung aus Mitteln der Stellplatzablöse zu erfolgen.
- Die Planung der Stadtbahntrasse sowie deren Ausführung erfolgt durch die Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH. Zur Durchführung der Planung und Ausführung der konstruktiven Ingenieurbauwerke wird die Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH durch den Magistrat bevollmächtigt, im Namen und Rechnung der Stadt zu handeln.
- Es dient zur Kenntnis, dass 8.1 für das vorgelegte Vorhaben Stadtbahnstrecke D, TA IV, eine Nutzen- Kosten- Untersuchung nach dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgegebenen Standardisierten Bewertungsverfahren mit Folgekostenberechnung durchgeführt wurde. Mit einem positiven Nutzen-Kosten-Indikator von 1,30 ist die Zuwendungsfähigkeit der Gesamtmaßnahme nachgewiesen. 8.2 gleichlaufend mit diesem Vortrag ein entsprechender Antrag auf Bewilligung der Landeszuwendungen aus Bundesmitteln nach dem GVFG der Bewilligungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wurde. 8.3 der jeweilige Bewilligungs- und Ausgabenstand sowie die Fortschreibung des Finanzierungsprogramms mit der Aufstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms ausgewiesen werden. Grundlegende Änderungen der Planung oder des Kostenplanes sind der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Genehmigung vorzulegen. 8.4 Verpflichtungen, die zu zuwendungsfähigen Ausgaben führen, erst eingegangen werden dürfen, wenn der Eingang der Zuwendungen rechtlich gesichert ist. 8.5. der Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium Darmstadt am 21.02.2007 erteilt wurde. Für die zusätzlich vorgesehene Wendeanlage Riedberg (Planänderungsverfahren) wurde die Genehmigung am 18.02.2008 erteilt. 8.6 die Stadtbahnstrecke nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der zuletzt geänderten Fassung vom 27.06.2001 einer Prüfung unterzogen wurde. Unvermeidbare Eingriffe werden entsprechend dem landschaftspflegerischen Begleitplan, festgestellt in der Planfeststellung, durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. 8.7 im Zuge der Maßnahme Grunderwerb getätigt wird. Der Grunderwerb innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsgebiets Riedberg wird durch die Hessen Agentur vollzogen. Außerhalb des Entwicklungsgebietes Riedberg durch das Liegenschaftsamt. 8.9 das Bauvorhaben nach gegenwärtigem Stand im Laufe des Jahres 2008 begonnen werden kann und Ende 2010 fertiggestellt werden soll. Begründung: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U2 südöstlich von Kalbach A. Zielsetzung Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Bauplanung und der Finanzmittel gem. der beigefügten Kostenberechnung für die Errichtung des oberirdischen Streckenabschnittes D, TA IV. Ausgangspunkt für die Planung der Stadtbahnstrecke D IV, (Riedberg) ist die zwischen den Stadtteilen Kalbach, Niederursel und Heddernheim gelegene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg“, gemäß den Bebauungsplänen 803 ("am Riedberg“) und 820 ("Am Bonifatiusbrunnen“) der Stadt Frankfurt am Main (rechtskräftig seit 29.08.2000) Der Bebauungsplan sieht die Anbindung des neuen Stadtteils durch eine oberirdische Stadtbahnstrecke vor. Grundlage der Planung für den Neubau der Stadtbahnstrecke D IV, Riedberg, sind die Beschlüsse § 6195 vom 16.10.2003 und § 7111 vom 04.05.2004 der Stadtverordnetenversammlung. Auf dieser Basis wurde im Jahr 2005 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt am 21.02.2007 (Az.: III 33.1 – 66e 02/02 – St-(246)) erteilt. B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7111 vom 04.05.2004 genehmigte Vorplanung. C. Lösung Der Teilabschnitt IV der Grundstrecke D beginnt an der Heddernheimer Landstraße und führt künftig von dort über eine neue Verbindungskurve auf die bestehende Strecke der U3 entlang der Stadtbahnstationen Wiesenau und Niederursel. Unmittelbar nordwestlich der Stadtbahnstation Niederursel zweigt der Streckenabschnitt D aus der Strecke der U3 ab, durchquert den Niederurseler Hang in einem Einschnitt und überquert die L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße), bevor er den neuen Stadtteil in nordöstlicher Richtung im Verlauf der geplanten Riedbergallee durchschneidet. Im Verlauf der Riedbergallee werden auch die beiden Stadtbahnstationen "Am Forum“ und "Riedberg“ errichtet. Das Liniennetzkonzept für die Erschließung des Riedberg sieht zwei neue Stadtbahnlinien vor. Die Stadtbahnlinie U31 vom Südbahnhof zum Riedberg und die Stadtbahnlinie U41 von Ginnheim nach Nieder- Eschbach. Da die Linie U31 ihren Endpunkt an der geplanten Stadtbahnstation Riedberg haben wird, ist zur störungsfreien Betriebsabwicklung unmittelbar östlich der Station Riedberg eine Wendeanlage vorgesehen. Anschließend überquert die Strecke die Autobahn A 661 und mündet südöstlich von Kalbach in die bestehende Strecke der U2 ein. Nähere Einzelheiten sind der beigefügten technischen Beschreibung des Investitionsvorhabens zu entnehmen. D. Kosten
- Investitionsbedarf Die Gesamtkosten betragen gem. vorliegender Kosten- berechnung rd. 71.055.964,-- € (brutto, s. Anlage 1) Davon entfallen auf den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für den Stadtanteil insgesamt 12.747.864,-- € Der Stadtanteil wird aus Mitteln der Stellplatzablöse von voraussichtlich*** 4.988.166,-- € gegenfinanziert. Die Investitonskosten der VGF für den eigenen Anteil werden aus dem Wirtschaftsplan in Höhe von 48.998.400,-- € (netto) finanziert. Der VGF werden hierfür Mittel der Stellplatzablöse von voraussichtlich*** 18.644.300,-- € zur Verfügung gestellt. *** Die endgültigen Beträge bestimmen sich nach der Höhe der noch zu bewilligenden Zuwendungen.
- Investitionsbedarf mit Angabe der Jahresraten Das Bauvorhaben wird im Zeitraum 2008 – 2010 errichtet. Die Mittel werden voraussichtlich wie folgt abfließen: HH-Jahr Vermögensplan VGF (Nettokosten) Anteilige Kosten städt. HH (Bruttokosten) Gesamtkosten 2007 2.600.000 € 1.830.000 € 4.430.000 € 2008 14.838.238 € 4.481.000 € 19.319.238 € 2009 14.677.232 € 4.499.000 € 19.176.232 € 2010 14.414.285 € 1.937.864 € 16.352.149 € 2011 2.468.645 € - 2.468.645 € Gesamt 48.998.400 € 12.747.864 € 61.746.264 €
- Jahresfolgekosten 3.1 Kostenanteil für die Ingenieurbauwerke Herstellkosten 7.441.455,-- € (inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten, 5% Unvorhergesehenes)
- a)Personelle Ausgaben keine
- b)Sachausgaben 77.650,-- € 1,2% von 6.470.831,--€ (Herstellkosten ohne Nebenkosten) (Die Sachausgaben sind im Rahmen der Budgets der Dezernate VI und X sicherzustellen.)
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 138.310,-- € 4,75% von 2.911.799,--€ (anteiliger Eigenanteil Stadt)
- Abschreibung 96.739,-- € 1,3% von 7.441.455,--€ (Herstellkosten inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten u. 5% Unvorhergesehenes) Jahresfolgekosten für die Ingenieurbauwerke gesamt 312.699,-- € 3.2 Kostenanteil für den Straßenbau Herstellkosten 923.438,--€ (inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten, 5% Unvorhergesehenes)
- a)Personelle Ausgaben keine
- b)Sachausgaben keine (nur Wiederherstellung)
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 17.151,-- € 4,75% von 361.064,--€ (anteiliger Eigenanteil Stadt)
- Abschreibung 61.593,-- € 6,67% von 923.438,--€ (Herstellkosten inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten u. 5 % Unvorhergesehenes) Jahresfolgekosten für den Straßenbau gesamt 78.744,--€ 3.3 Kostenanteil für Lichtsignalanlagen Herstellkosten 2.098.218,--€ (inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten, 5% Unvorhergesehenes)
- a)Personelle Ausgaben keine
- b)Sachausgaben 30.000,--€ 10 LSA je 3.000,--€
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 41.020,-- € 5% von 820.403,--€ (anteiliger Eigenanteil Stadt)
- Abschreibung 139.741,- € 6.66% von 2.098.218,--€ (Herstellkosten inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten u. 5% Unvorhergesehenes) Jahresfolgekosten für Lichtsignalanlagen gesamt 210.761,--€ 3.4 Kostenanteil für landespflegerische Maßnahmen Herstellkosten 628.891,--€ (inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten, 5% Unvorhergesehenes)
- a)Personelle Ausgaben keine
- b)Sachausgaben 27.343,--€ 5% von 546.862,--€ (Herstellkosten ohne Nebenkosten)
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 11.680,-- € 4,75% von 245.896,--€ (anteiliger Eigenanteil Stadt)
- Abschreibung 62.889,--€ 10% von 628.891,--€ (Herstellkosten inkl. 19% MwSt., 15% Nebenkosten u. 5% Unvorhergesehenes) Jahresfolgekosten für landespflegerische Maßnahmen gesamt 101.912,--€ 3.5 Kostenanteil für Sonstiges Kosten für Grunderwerb, Leitungen, Entschädigungen, Versicherungen Summe der Kosten 1.655.862,--€ c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 30.777,--€ 4,75% von 647.929,--€ (anteiliger Eigenanteil Stadt) Jahrsfolgekosten aller Maßnahmen gesamt 734.893,--€
- Jahreserträge Keine
- Leistungen Dritter Auf den städt. Haushalt Zuwendung entfallender Insgesamt Anteil Zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Aufwendungen werden Landeszuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von rd. 32.766.812,-- € 6.749.012,-- € (GVFG). und außerdem (FAG) Zuweisungen aus er- gänzenden Landesmitteln in Höhe von rd. 5.346.986,-- € 1.010.686,-- € erwartet. Der von der Stadt aufzubringende Eigenteil beträgt voraussichtlich rd. 4.988.166,-- € und wird aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert.
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 1141 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2008, NR 1030
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2004BB 80Zukunftsfähige und flexible Verknüpfung zwischen A-Linie und D-Linie im Bereich Wiesenau Planungsänderungen - D-Linie im Ortsbezirk 8Magistratsbericht
- 2. Juni 2008Sie sind hierMM 99Stadtbahnbau in Frankfurt a..M., Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U.2 südöstlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und MittelbewilligungMagistratsvortrag
- 25. August 2008NRNR 1030Grundstrecke D - barrierefreien Ausbau sicherstellenSTVV-Antrag · FAG
- 24. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 247 WochenBB 659Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, TA IV, von der Stadtbahnstation Heddernheimer Landstraße über den Riedberg bis zur Einmündung in die bestehende Strecke der U2 südlich von Kalbach hier: Genehmigung der Bauplanung und MittelbewilligungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1030); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 99 und NR 1030 = Annahme) NPD (M 99 und NR 1030 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 99 und NR 1030 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1030) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)