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Bau der Stadtbahnstrecke Heddernheim - Riedberg - Kalbach (D-Linie, Teilabschnitt.IV) Planungsänderungen - D-Linie im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: B
108 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.12.2002, B 1342

Betreff:

Bau der Stadtbahnstrecke Heddernheim - Riedberg - Kalbach (D-Linie, Teilabschnitt IV) Planungsänderungen - D-Linie im Ortsbezirk 8

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2002, § 2286

- OA 540 OBR 8 -

Mit § 6908 vom 10.10.1996 zu den Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil Gesamtnetz Schiene 2000 - wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse - insbesondere aus den "Straßenbahn-/Stadtbahn-Alternativszenarien“, die die Stadtbahn für die gegebenen Randbedingungen als das geeignete System herausstellten - beschlossen, für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Heddernheim - Mertonviertel/Riedberg - Kalbach (D IV) die Vorplanung zu erstellen und das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Durch diese Maßnahme soll das Stadtentwicklungsgebiet "Am Riedberg“ mit geplanten 15.000 Einwohnern, 8.000 Studierenden und 6.000 Beschäftigten durch den schienengebundenen ÖPNV erschlossen werden und damit einen wichtigen Beitrag für die Erschließung und die Attraktivität dieses Stadtteils leisten.

Im Rahmen der weiteren Planungen für die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Am Riedberg wurden auch alternative Streckenführungen für den Verlauf der Stadtbahn untersucht und bewertet. Die gewählte Trasse mit der Charakteristik "Einschnitt am Hang, Überführung über die Autobahn A661 und höhengleiche Anbindung an die Linie U2 kurz vor Kalbach wurde aus insgesamt vier Varianten ausgewählt.

Diese Ergebnisse sind auch bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg“ -B-Plan 803 (Stadtverordnetenbeschluss § 6256 vom 08.06.2000, rechtsgültig seit 29.08.2000) eingeflossen. Der erforderliche Korridor für die Stadtbahntrasse wurde weitgehend festgelegt und die hierfür benötigten Flächen planungsrechtlich gesichert.

Für den südwestlichen Streckenabschnitt, zwischen Nordwest-Zentrum und Riedbergrücken (Bereich Umsteigestation Wiesenau/Urselbachtal), wurden im Rahmen der Nutzen-Kostenuntersuchung ebenfalls Alternativen untersucht.

Von den sechs diskutierten Lösungsansätzen (s. Anlage)

  1. Gradlinige, kreuzungsfreie (Brücken-)Lösung,
  2. Gradlinige, plangleiche Lösung,
  3. Verschleifungslösung mit oberirdischer Trasse über die Marie-Curie-Str.,
  4. Verschleifungslösung mit unterirdischer "S-förmiger“ Linienführung,
  5. Verschleifungslösung mit unterirdischer "gestreckter“ Linienführung,
  6. Verschleifungslösung mit oberirdischer "gestreckter“ Linienführung, wurden nur die Lösungen 1 und 2 als realisierbar und verfolgungswürdig erachtet, wobei die Baukosten der Lösung 1 im Vergleich zur Lösung 2, um ca. 6 Mio. € höher anzusetzen sind. Die nachfolgenden, vertiefenden Untersuchungen beider Varianten ergaben keine betrieblichen oder gesamtwirtschaftlichen Aspekte, die aus der Sicht des Zuschussgebers Bundesministerium für Verkehr, Bau- u. Wohnungswesen (BmVBW) eine Mehrausgabe der o. g. Summe begründen. Unter Würdigung des Verfahrens aus dem projektbegleitenden Lenkungskreis hat sich die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) für die Weiterverfolgung des Lösungsansatzes 2 ausgesprochen. Der von der KGV beschlossene Streckenverlauf stellt sich wie folgt dar (s. auch Anlage): Die Neubaustrecke der durchgehend 2-gleisigen, oberirdischen Stadtbahnstrecke beträgt rund 3.900 m, wobei insgesamt 3 Haltestellen (vorläufige Arbeitstitel: Wiesenau, Universität und Riedbergrücken) geplant sind. Die Anbindung an das bestehende Stadtbahnnetz erfolgt am Portal des U-Bahn-Tunnels der Linie U1 am Beginn der Station Heddernheimer Landstraße. Niveaugleich kreuzt die neue Strecke die bestehende Linie U3 im Urselbachtal. Hier, im Schnittpunkt der A-Linie mit der D-Linie, wird eine Umsteigestation (Wiesenau) eingerichtet. Die benachbarten Stationen Heddernheimer-Landstraße und Wiesenau werden aufgelassen und nach Inbetriebnahme der Stadtbahn Riedberg rückgebaut. Dort wo die Gleise der D-Linie in eine neue Lage verzogen werden, findet in einem Abschnitt von rd. 500 m der Rückbau der alten Gleise statt. Die südöstliche Eckverbindung zwischen den Stadtbahngrundstrecken A und D (rund 370 m) bleibt als zweigleisiger Streckenteil, allerdings in verschobener Lage erhalten, um sowohl eine umsteigefreie Verbindung zwischen der Nordweststadt und der Hauptwache als auch zu den Stadtteilen Heddernheim, Eschersheim und Dornbusch zu ermöglichen (B 417 v. 2.06.2000 u. Stv.-V. Beschl. § 6653 v. 21.09.2000). Die bisherigen Querungen über den Urselbach (Neumühlenweg und Gleisbrücke U1) werden zurückgebaut. Im weiteren Verlauf steigt die Stadtbahnstrecke der Richtung der Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) folgend, zum Riedberg an. Auf dem Riedbergrücken verläuft die Trasse im Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der geplanten neuen Riedbergstraße. Innerhalb des Bebauungsbereiches sind zwei Haltestellen im Abstand von rd. 650 m vorgesehen, die Gleisanlagen werden hier als Rasengleis ausgebildet. Nach dem Verlassen des bebauten Bereiches fällt die Trasse in Richtung A 661 ab, überquert diese und schleift vor Kalbach bei km 3+900 höhengleich in die Linie der U2 ein. In der neuen Stadtbahnstrecke sind folgende Bauwerke erforderlich: BW-Nr. Bezeichnung Länge Beginn bei km 1a 2 Gleisbrücken über den Urselbach 2 x 23 m 0+250 1b Bahnsteigbrücke über den Urselbach 23 m 0+250 1c Fußwegbrücke über den Urselbach 23 m 0+250 1d Stützmauer am südl. WL der L 3004 15 m 0+230 1e Inselbahnsteig U4 (Kreuzungsstation) 105 m 1f Inselbahnsteig U3 (Kreuzungsstation) 105 m 1g Stützmauer entlang Grundstücksgrenze 70 m 0+390 2 Stadtbahnüberführung Marie-Curie-Str. 70 m (2.gleisig) 0+685 3 Stadtbahnüberführung Kreuzerhohl 27 m (2.gleisig) 1+210 4 Seitenbahnsteige Station Forum 2 x 105 m 1+665 5 Seitenbahnsteige Station Riedberg 2 x 105 m 2+305 6 Feldweg-Durchlass 5,0 m i.L. 3+275 7 Stadtbahnüberführung A 661 mit Geh- und Radwegüberführung 70 m (2.gleisig) 3+400 8 Urselbachbrücke (neu) 22,5 m (2.gleisig) in Eckverbindung. 9 Brücke Fußgängerüberführung + Rampenbauwerk Reiterhöfe 110 m 2+807 Zu den Überführungsbauwerken gehören entsprechende Anrampungen. Die Erddämme erreichen i.d.R. eine Höhe von 5 bis 8 m und haben zusammengenommen eine Länge von rd. 1.140 m. Wesentliche Geländeeinschnitte sind nur im Osthang des Riedbergs vorhanden. Der Einschnitt hat hier eine Länge von rd. 350 m und ist bis zu 2,70 m tief. Infolge der zuvor aufgezählten Einzelmaßnahmen werden im bestehenden Wegenetz diverse Abschnitte von neuen Bauwerken betroffen. Die Wegbeziehungen müssen wieder hergestellt werden. Im Einzelnen sind dies die folgenden Fuß- und Radwege: Bestand Neubau Benennung Länge [m] Beschreibung Länge [m]
  7. Neumühlenweg (Urselbach) Südteil 250 Zwischen L 3004-Damm und Bahnsteiggleis 50 2. 3 Neumühlenweg Nordteil 140 Urselbachbrücke bis hinter Gleiskreuzung 70 3. 4 Weg parallel U3-Linie 260 seitliche Verziehung und Anschluss an Bahnsteig 250 4. 6 Weg von Gleiskreuzung bis WL-Nord der L 3004 160 5. 5 Feldwegkreuzung bei BW 6 60 Umverlegung neben Erddamm 60 6. 6 Neue Fuß- und Radwegbeziehung über die A661 ca. 230 7. 7 Neue Fuß- und Radwegbeziehung Reiterhöfe 30
  8. Gleisquerung bei ca. km 2730 10 Die neuen Wegebeziehungen sind in den 1:1.000 –Lageplänen dargestellt. Die kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 67,84 Mio. €. Die Kosten werden zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt und dem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main gesplittet. Der städtische Anteil beträgt in der Produktgruppe 16.3 des städtischen Investitionsprogrammes 37,17 Mio. €. Hinzu kommen in der Produktgruppe 16.6 2,5 Mio. € für Verkehrseinrichtungen. In Summe: 39,67 Mio. €. Hierzu sind Zuweisungen des Bundes nach GVFG in Höhe von 21,65 Mio. € und Zuweisungen des Landes nach FAG in Höhe von 5,32 Mio. € zu erwarten. Der bei der Stadt vom oben genannten Anteil verbleibende Betrag von 12,7 Mio. € wird aus Stellplatzablösebeträgen gemäß § 44, Absatz 2 HBO (neu) beglichen, so dass der städtische Haushalt durch diese Maßnahme nicht belastet wird. Die für die Bewilligung der Zuweisungen nach GVFG und FAG erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist unter Beteiligung von Vertretern des Bundes und des Landes vom Magistrat durchgeführt worden. Das anerkannte Ergebnis sichert deutlich die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme. Die Maßnahme ist in der Vormerkliste zur Bewilligung von GVFG- und FAG–Mitteln beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen enthalten. In den Planungslisten des Magistrats zur Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist die Maßnahme ebenfalls enthalten. Der Magistrat wird das Planfeststellungsverfahren einleiten und die Baureifplanung erstellen. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses wird die Baumaßnahme umgehend eingeleitet und zügig durchgeführt. Anlage 01 (ca. 917 KB) Anlage 02 (ca. 1160 KB) Anlage 03 (ca. 738 KB) Anlage 04 (ca. 355 KB) Anlage 04_1 (ca. 229 KB) Anlage 05 (ca. 233 KB) Anlage 05_1 (ca. 285 KB) Anlage 06 (ca. 205 KB) Anlage 07 (ca. 169 KB) Anlage 08 (ca. 217 KB) Anlage 09 (ca. 169 KB) Anlage 10 (ca. 115 KB) Anlage 11 (ca. 735 KB) Anlage 12 (ca. 133 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.10.2003, NR 1136

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2002OFOF 134/8Planungsänderungen . D-Linie im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 24. Januar 2002OAOA 540Planungsänderungen . D-Linie im Ortsbezirk 8Anregung
  3. 6. Dezember 2002Sie sind hier
    BB 1342Bau der Stadtbahnstrecke Heddernheim - Riedberg - Kalbach (D-Linie, Teilabschnitt.IV) Planungsänderungen - D-Linie im Ortsbezirk 8
    Magistratsbericht
  4. 1. Oktober 2003NRNR 1136A- und D- Linie flexibel verknüpfenSTVV-Antrag · GRÜNE
  5. 2. Februar 2004Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 80Zukunftsfähige und flexible Verknüpfung zwischen A-Linie und D-Linie im Bereich Wiesenau Planungsänderungen - D-Linie im Ortsbezirk 8Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 12
Sitzung 17 · 17.01.2003
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1342 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 44
Beraten
Die Vorlage B 1342 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 18 · 18.02.2003
TO I, TOP 42
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 1342 wird zurückgestellt bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 857 vorliegt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 23 · 09.09.2003
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 1342 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 1342 dient unter Hinweis auf die Beschlussfassung zur Vorlage NR 1075 als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1136 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
GrüneREP
Sonstige:
PDS (B 1342 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1136 = Prüfung und Berichterstattung)BFF (B 1342 = Zurückstellung, NR 1136 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (B 1342 = Zurückweisung, NR 1136 = Annahme)E.l (B 1342 = Zurückweisung, NR 1136 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREPFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung B 1342) und REP (= Kenntnis) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 1342 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 1136 = Prüfung und Berichterstattung) BFF (B 1342 = Zurückstellung, NR 1136 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 1342 = Zurückweisung, NR 1136 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 16.10.2003
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 1342 dient unter Hinweis auf die Beschlussfassung zur Vorlage NR 1075 als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1136 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGPDS
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARLE.lREPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDBFF
Ablehnung:
GrüneREPÖkoLinX-ARLFDPFAGPDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und PDS gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Zurückweisung B 1342), REP (= Kenntnis) und BFF (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, FAG und PDS (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

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