Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 30.04.2001, M 88
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von- Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.06.1989, § 388
I. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung nach § 3 (1) BauGB am 10.03.1989 stattfand und am 29.08.1989 wiederholt wurde.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.05.1989 bis 13.06.1989.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung nach § 3 (2) BauGB wurde in der Zeit vom 05.05.1999 bis 07.06.1999 durchgeführt.
II.1. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf und die vorgelegte Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf sind nach § 3 (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
2. Bei dieser erneuten öffentlichen Auslegung wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
B e g r ü n d u n g:
ÜBERSICHTSKARTE
(nicht maßstäblich, dient nur zur Information)
Zu II.:
Nach § 3 (3) BauGB ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung vorgeschrieben, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB geändert wurde.
Aufgrund der in der in der Trägerbeteiligung vom 02.05.1989 bis 13.06.1989 und der 1. öffent.lichen Auslegung vom 05.05.1999 bis 07.06.1999 eingegangenen Anregungen wurde der Bebauungsplan-Entwurf überarbeitet. Die Änderungen betreffen im wesentlichen
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen
- den Ausschluss von Vergnügungsstätten als Ausnahmen in den Mischgebieten
- Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet für die bisher als Gemeinbedarf vorgesehene Fläche der unter Denkmalschutz stehenden Anlage Hersfelder Straße 21 - 23
- die Trasse der neuen Erschließungsstraße zwischen Kasseler Straße und Rödelheimer Straße
- die Berücksichtigung zusätzlicher Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
- Baumpflanzungen im Bereich der Schönhof- und Werrastraße.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich. Nach § 3 (3) Satz 1 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebracht werden können.
Die Zielsetzungen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf dargelegt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist.
Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht.
Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2001, NR 103 Antrag vom 24.09.2001, NR 273
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2001Sie sind hierMM 88Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 30. Mai 2001NRNR 103Frauenbelange in der BauleitplanungSTVV-Antrag · GRÜNE
- 24. September 2001NRNR 273Bebauungsplan Nr. 680: Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche AuslegungSTVV-Antrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2001OMOM 571Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-ParkDirektanregung
- 10. Januar 2002STST 95Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-ParkStellungnahme
- 25. Januar 2002BB 64Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) Bau GBMagistratsbericht
- 22. Juli 2002Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 757Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) BFF (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP ( M 88 = Annahme, NR 103 = Ablehnung) BFF (M 88 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 88 = Annahme, NR 103 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. zu 2. zu a) CDU und F.D.P. gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 103 = Ablehnung) PDS (NR 103 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG gegen CDU (= Ablehnung der Zurückstellung) zu 2. zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG gegen CDU (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 88 = Annahme, NR 103 = Ablehnung) PDS (M 88 = Zurückstellung, NR 103 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und F.D.P. (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 103 = Ablehnung) PDS (NR 103 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP; SPD = Votum im Haupt- und Finanzausschuss zu 2. Zu a): CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Zu b): CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG gegen REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (M 88 = Annahme mit Zusatz, NR 103 Ziff. 1. = Ablehnung, Ziff. 2. = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P.; GRÜNE = Votum im Haupt- und Finanzausschuss Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme mit Zusatz wie im Ausschuss für Planen und Bauen) REP, PDS und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP; GRÜNE und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 273) zu 2. Zu a): CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) Zu b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 88 = Annahme, NR 273 = Ablehnung) E.L. (M 88 und NR 273 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und 1 FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, F.D.P. und FAG gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 88 = Annahme, NR 103 und NR 273 = Ablehnung) PDS (M 88, NR 103 Ziffer 2. und NR 273 Ziffern 2. bis 4. = Annahme; NR 103 Ziffer 1. = Ablehnung; NR 273 Ziffer 1. = Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 88 = Annahme, NR 103 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 88 = Enthaltung, NR 103 und NR 273 = Annahme) E.L. (M 88 und NR 273 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und PDS gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD, FDP und PDS gegen GRÜNE, FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung)