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Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2002, ST 95

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von- Bernus-Park

Wir verweisen auf den Stadtverordnetenbeschluss § 1336 vom 8.11.2001. Danach wurde der Vorlage M 88 mit folgender Änderung zugestimmt:

"Der Beschluss zur 3. Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 680 Von Bernus-Park erfolgt mit der Maßgabe, dass die Festsetzung MI (Mischgebiet) für das Baufeld zwischen den Bahnanlagen und der geplanten parallel dazu geführten Erschließungsstraße im nördlichen Teil in MK (Kerngebiet) geändert wird. Die Begründung des Bebauungsplanes ist entsprechend zu ändern."

Zudem soll der Bebauungsplan mit folgenden Ergänzungen zur Offenlage gebracht werden:

  1. In der Kasseler Straße und ihrer nördlichen Verlängerung soll eine entsprechend dimensionierte Verkehrsfläche vorgesehen werden, damit neben dem Lkw- und Pkw-Verkehr auch Fahrrad- und Fußgängerwege eingerichtet werden können.
  2. Die in der Begründung getroffenen Aussagen hinsichtlich der Belastungen des Grundwassers sollen nochmals näher untersucht und gegebenenfalls berichtigt werden.
  3. Die sich aus den Ziffern 1. Und 2. ergebenen Änderungen sollen in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.

Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird dem Ortsbeirat die aktuelle Fassung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2001MM 88Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 29. Oktober 2001OMOM 571Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-ParkDirektanregung
  3. 10. Januar 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 95Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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