Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2001, OM 571
entstanden aus Vorlage: M 88 vom 30.04.2001
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von- Bernus-Park
Vorgang:
M 88/01
- Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2001, M 88, wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 2 die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes zur Entscheidungsfindung zukommen zu lassen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2001MM 88Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 29. Oktober 2001Sie sind hierOMOM 571Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-ParkDirektanregung
- 10. Januar 2002Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 95Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats