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Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) Bau GB

Vorlagentyp: B
64 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 64

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von- Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) Bau GB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1336 - NR 103 und NR 273 GRÜNE, M 88/01 -

Zu II. Ziffer 1. und 2.

Folgende planungsrelevante Gesichtspunkte und Empfehlungen sollten gemäß der Pilotstudie "Frauenbelange in der Bauleitplanung" am Beispiel des Bebauungsplanes Nr. 680 berücksichtigt werden:

Vermeidung von "Angst- und Gefahrenräumen" (Soziale Kontrolle)

- Verlegung der neuen Kasseler Straße, damit auf weiten Strecken eine beidseitige Bebauung möglich ist,

- Schließung der vorhandenen Blockstruktur,

- Errichtung eines kammartigen Gebäudes entlang der Bahntrasse, das eine vertikal aufgeteilte Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe aufweist,

- zwei neue Parkeingänge im Süden, um Besucherfrequenz zu erhöhen,

- zusätzliche Durchquerungsmöglichkeiten der Blockinnenbereiche.

Nutzungsverteilung

- Überwiegende Wohnnutzung mit Ausnahme der Erdgeschosse,

- Entlang der Bahngleise gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung in vertikaler Nutzungsverteilung.

Grün- und Freiflächen

- Erweiterung der Parkfläche Richtung Bahngelände,

- Aufnahme eines Bolzplatzes.

Verkehr und Mobilität

- Wendemöglichkeit in der Werrastraße vor der Kindertagesstätte,

- Reduzierung der öffentlichen Parkplätze entlang der Bahngleise auf ein überschaubares Maß,

- Unterbringung der privaten Stellplätze in Tiefgaragen in kleinen Einheiten.

Diese Ergebnisse der o.g. Studie sind in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs soweit möglich berücksichtigt worden:

· Die "Angst und Gefahrenräume " konnten reduziert werden.

Die neue Erschließungsstraße in Verlängerung der Kasseler Straße zur Rödelheimer Straße wird entsprechend dem Gutachten geführt, so dass die Straße beidseitig angebaut werden kann.

Die vorhandene Bebauung zwischen der Schönhofstraße und der neuen Erschließungsstraße wird durch eine Blockrandbebauung ergänzt und als WA-Gebiet festgesetzt. Dadurch entsteht eine klare Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Außenräumen.

In den Erdgeschossen können belebende Infrastruktureinrichtungen (Cafe, Restaurant, Läden usw.) integriert werden. Dadurch erhöht sich insgesamt die Sicherheit nach den frauenspezifischen Anforderungen.

· Zusätzliche Wegeverbindungen von Süden in den zentral gelegenen Park und dessen Verknüpfung mit den bestehenden Verkehrsflächen sind geplant. Dadurch wird auch die Erreichbarkeit der vorhandenen Einrichtungen (Kindergarten, Kindertagesstätte) durch kürzere Wegeverbindungen verbessert.

· Die geforderten Fußwegeverbindungen durch die privaten Blockinnenbereiche sind nicht berücksichtigt worden, da sich zum einen die Umsetzung aufgrund der Eigentumsverhältnisse sehr schwierig gestalten wird und zum anderen die klare Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Räumen aufgehoben wird und ggf. neue Gefahrenpotenziale entstehen können.

· Die geforderte Nutzungsverteilung konnte weitgehend berücksichtigt werden. Die vorherrschende Wohnnutzung im Gebiet wird durch die ergänzende Blockrandbebauung entlang der Werrastraße und der neuen Erschließungsstraße gestärkt. Zudem wurde in den WA-Gebieten (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt, dass oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig sind und bis zu fünf Vollgeschossen aufgestockt werden kann.

Die gewerbliche Nutzung beschränkt sich auf die Bauflächen entlang der Bahntrasse. Sie dient zudem als Lärmschutz für die nord-östlich angrenzende Wohnbebauung. Diese Bereiche werden als MK (Kerngebiet) und MI (Mischgebiet) festgesetzt.

Die geforderte vertikale Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen innerhalb eines Baukörpers auf diesen Grundstücken ist planungsrechtlich nicht festgesetzt worden, da sich die Realisierbarkeit aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen (Lage, Ausrichtung, Baukörpertiefe) sehr schwierig darstellt. Das Planungsrecht lässt aber Lösungen dieser Art zu.

· Die Vergrößerung des Parks und somit die Erhöhung des Grün- und Freiflächenanteils wird soweit möglich berücksichtigt. Die Aufenthaltsqualität in den Straßenräumen wird durch zusätzliche Baumpflanzungen verbessert und dadurch insgesamt die Wohnqualität im Gebiet aufgewertet. Der geforderte Bolzplatz kann aufgrund seiner Größe nicht in den Park integriert werden.

· Die Verkehrsituation im Gebiet wird verbessert, indem neue Stellplätze als Längsparker im Straßenraum hergestellt werden. Dadurch kann nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen geparkt werden und die Bürgersteige bleiben frei. Die in der früheren Planung ausgewiesene große Anzahl öffentlicher Parkplätze entlang der Bahngleise ist auf ein geringes Maß reduziert worden. Für das Parken auf den Privatgrundstücken sind Tiefgaragen festgesetzt.

Die Anregung, eine Wendemöglichkeit vor der Kindertagesstätte in der Werrastraße zu schaffen, wurde aufgrund des geringen Verkehrs und in Abwägung der dafür erforderlichen Flächenversiegelung nicht berücksichtigt.

Zu V. Ziffer

  1. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Änderung des Maßes der Nutzung auf die Festsetzung VI Vollgeschosse in den WA-Gebieten des Planungsbereichs städtebaulich nicht vertretbar ist. Die Bestandsbebauung im Gebiet wie auch die in der näheren Umgebung setzt sich überwiegend aus III - V-geschossigen Gebäuden zusammen. Eine Ausnahme bildet das XI-geschossige Wohnhaus am nördlichen Rand des von-Bernus-Park an der Schlossstrasse. Eine Festsetzung auf VI-Vollgeschosse beinhaltet, dass innerhalb des Gebietes entlang des Straßenraumes sehr unterschiedliche Traufhöhen entstehen, die einem harmonischen, städtebaulichen Erscheinungsbild (Blockrandbebauung) besonders entlang der Schlossstrasse entgegenstehen würde. Weiterhin ist zu bedenken, dass sich bei einer höheren Ausnutzung der Nachweis der erforderlichen Stellplätze als problematisch darstellt. Zudem dient zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein sechstes Geschoss als Nichtvollgeschoss zulassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2001MM 88Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet im Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche Auslegung - § 3 (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 30. Mai 2001NRNR 103Frauenbelange in der BauleitplanungSTVV-Antrag · GRÜNE
  3. 24. September 2001NRNR 273Bebauungsplan Nr. 680: Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park hier: Erneute öffentliche AuslegungSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 25. Januar 2002Sie sind hier
    BB 64Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) Bau GB
    Magistratsbericht
  5. 22. Juli 2002Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 757Bebauungsplan Nr. 680 - Wohn- und Gewerbegebiet am Von-Bernus-Park; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 9 · 11.03.2002
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPPDS
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und PDS gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 10 · 11.04.2002
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (Kenntnis)PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 10 · 15.04.2002
TO I, TOP 77
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da eine neue M-Vorlage vorgelegt wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPDFDPREP
Sonstige:
PDS (Kenntnis als Zwischenbericht)BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und REP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) BFF (= Kenntnis)

Frauenausschusses
Sitzung 10 · 22.04.2002
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Offenlage inzwischen stattgefunden hat und der Ausschuss weitere Informationen erwartet. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
CDU (SPD= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss)SPD (SPD= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss)GrüneFDP (Kenntnis)REP (Kenntnis)FAG (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD (SPD= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Kenntnis) FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 23.04.2002
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Offenlage inzwischen stattgefunden hat und der Ausschuss weitere Informationen erwartet. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPDFDP
Sonstige:
REP (Kenntnis)PDS (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Kenntnis)

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