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Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht Bestandsstationen

Vorlagentyp: M
63 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63

Betreff: Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht Bestandsstationen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8334 (M 88)

  1. Dem barrierefreien Umbau der Stationen Sigmund-Freud-Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfriedhof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim (provisorischer Umbau) wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die Gesamtkosten des Bauprojektes betragen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 24,574 Mio. €. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 6,270 Mio. € (brutto) und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 18,304 Mio. € (netto). Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme in Höhe von 6,270 Mio. € werden bewilligt und freigegeben. Die erforderlichen Investitionen für den von der VGF zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme werden im Wirtschaftsplan der VGF ab 2013 nachgewiesen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2013-2016 Produktbereich 16 - Nahverkehr und ÖPNV -, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs -, Projektdefinition 5.006137, gegenwärtig Mittel in Höhe von 1,980 Mio. € zur Verfügung stehen,
    • b)die zur Durchführung des Bauprojektes erforderlichen städtischen Mittel im Rahmen der Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2014 - 2017 auf 6,270 Mio. € angehoben wurden,
    • c)zur Sicherstellung der Bauausführung eine Querdeckung i. H. v. 4,290 Mio. € aus Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001121 - Anschlussstrecke B, TA 3 (Europaviertel), erfolgt, die nach Beschlussfassung und Genehmigung des Investitionsprogramms 2014 - 2017 zurückgeführt wird,
    • d)zum Stadtanteil Förderbescheide des Landes vom 23.11.2012 über 2.289 Mio. € nach GVFG und 0,163 Mio. € nach FAG vorliegen und ein weiterer Antrag über 0,332 Mio € nach GVFG und 0,024 Mio. € nach FAG zu den Beschleunigungsmaßnahmen eingereicht wurde, deren Förderung vom Zuwendungsgeber in Aussicht gestellt wurde,
    • e)zum VGF-Anteil Förderbescheide des Landes vom 23.11.2012 über 7,084 Mio. € nach GVFG und 0,506 Mio. € nach FAG vorliegen und 4,280 Mio. € aus Mitteln der Stellplatzablöse bereitgestellt werden,
    • f)für Lichtsignalanlagen in der Bilanz zum 31.12.2012 ein Restbuchwert von 124.795,-- € nachgewiesen ist, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht,
    • g)die Jahresfolgekosten i.H.v. 750.407,35 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 132.940,40 € p.a. gegenüberstehen.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die VGF auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Durchführung der Gesamtmaßnahme beauftragt wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, mit der VGF eine Planungs- und Bauvereinbarung hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abzuschließen. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die baubezogenen Verkehrsphasen und Verkehrsregelungen Planungs- und Bauleitungsleistungen außerhalb der HOAI-Leistungen erforderlich sind, die über zeitlich befristete Arbeitsverträge zu erbringen sind, die Mittel werden aus dem Bauprojekt finanziert. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 547, sollen im Verlauf der Stadtbahnlinie U5 bis Preungesheim sowie bis zur geplanten Endhaltestelle Frankfurter Berg barrierefreie Einstiege mit einer Bahnsteighöhe von 80 cm realisiert werden. Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung den Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und hierbei die Systementscheidung zugunsten einer Stadtbahnlösung in der Eckenheimer Landstraße bestätigt (Beschluss § 10477 vom 15.12.2005). Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 8334 vom 01.07.2010 (M 88) festgelegt, die Stationen Musterschule und Glauburgstraße mit Hochbahnsteigen auszubauen. In weiterer Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse wurden die Planungen für einen barrierefreien Ausbau der Stationen Sigmund-Freud-Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfriedhof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim (provisorischer Umbau) fertiggestellt. Die Stationen sollen in den Jahren 2013/14 barrierefrei umgebaut werden. Die bisherige Station Eckenheimer Landstraße/Marbachweg soll künftig durch die neue Station "Neuer Jüdischer Friedhof" ersetzt werden, sodass auf einen barrierefreien Ausbau dieser Station verzichtet wird. Für die künftige Station "Neuer Jüdischer Friedhof" ist die Erstellung einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage sowie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Gleiches gilt für den Endausbau der Station Preungesheim, die im Zusammenhang mit einer möglichen Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zum Frankfurter Berg ab 2017, spätestens aber mit Inbetriebnahme der Anschlussstrecke B, TA 3 (Europaviertel), im Endzustand hergestellt werden muss. B - Alternativen Keine. Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden in der Eckenheimer Landstraße bezüglich der Standorte der Stationen mehrere Lage- und Typ-Varianten untersucht. Die Möglichkeiten, die Stationen in Form von Hochbahnsteigen in Mittel- oder Seitenlage einzurichten, wurden in Machbarkeitsstudien überprüft. Die Standorte der Stationen wurden so gewählt, dass einerseits die Eingriffe in die bestehende Verkehrserschließung möglichst gering ausfallen und andererseits das hohe Fahrgastaufkommen und die vorhandene städtebauliche Situation berücksichtigt werden. Weiterhin wurde für die Eckenheimer Landstraße der Einsatz einer Niederflurbahn diskutiert. Die geringere Leistungsfähigkeit des Straßenbahn-Systems gegenüber einem Stadtbahn-System sowie der nicht zu realisierende direkte Anschluss zum Hauptbahnhof sprachen jedoch gegen diese Lösung. Die gravierenden verkehrlichen Nachteile wurden gutachterlich nachgewiesen und der Stadtverordnetenversammlung dazu berichtet (B 17 vom 11.01.2010). C - Lösung In der weiterentwickelten und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmten Planung werden die Stationen Sigmund-Freud-Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfriedhof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim (provisorischer Umbau) wie folgt barrierefrei ausgebaut: Bei der Planung ist die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 06.12.2010 im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die Erschließung der Stationen erfolgt über Rampen und taktile Leitelemente. Die VGF wird die neuen Bahnsteige mit neuen Wartehallen, Haltestellenmöblierung, Informationsvitrinen, dynamischer Fahrgastinformation (DFI), Blindenleitsystem und neuer Haltestellebeleuchtung ausführen. Infolge des barrierefreien Ausbaus der Stationen ist es notwendig, die Lichtsignalanlagen (LSA) baulich und technisch zu ertüchtigen. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig; der vorhandene Baumbestand kann erhalten werden. Preungesheim Der Ausbau der Station Preungesheim erfolgt zunächst provisorisch für 2-Wagen-Züge. Im Wesentlichen wird der Mittelbahnsteig bei unveränderter Lage angehoben. Zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der Anschlussstrecke B, TA 3 (Europaviertel), in 2018 ist der Endausbau der Station Preungesheim oder eine provisorische Verlängerung des Mittelbahnsteiges und der Gleise zwingend notwendig. Sigmund-Freud-Straße Die Station Sigmund-Freud-Straße liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Seitenlage der Gießener Straße. Die Bahnsteige befinden sich südlich der Einmündung Sigmund-Freud-Straße und sind parallel angeordnet. Eine Zuwegung zum angrenzenden Wohngebiet ist südlich des stadteinwärtigen Bahnsteiges vorhanden. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Durch die Umgestaltung der Station werden Eingriffe in den Straßenraum der Gießener Straße und der Sigmund-Freud-Straße erforderlich. Die stadtauswärtigen Nebenanlagen der Gießener Straße werden nicht verändert. Berücksichtigung hat das Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt am Main gefunden, dessen Umsetzung nach dem Umbau der Station erfolgen soll und eine Radroute entlang der Gießener Straße und Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn vorsieht. Beide vorhandenen Überwege über die Gießener Straße im Kreuzungsbereich bleiben erhalten. Der südliche Überweg und der Überweg in der Sigmund-Freud-Straße werden als Zuführung zur Station barrierefrei umgestaltet. Ronneburgstraße Die Station Ronneburgstraße liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Seitenlage der Gießener Straße. Die Bahnsteige sind versetzt angeordnet. Der stadteinwärts führende Bahnsteig befindet sich nördlich und der stadtauswärtige Bahnsteig südlich der Einmündung Ronneburgstraße. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Die Lage des stadteinwärts führenden Bahnsteiges verändert sich. Bedingt durch die vorhandene Gleishöhenlage liegen beide Bahnsteige zukünftig nördlich der Einmündung Ronneburgstraße. Der Neubau der Bahnsteige erfordert Anpassungen an die Gleislage und Gleishöhe. Durch die Umgestaltung der Station werden Eingriffe in den Straßenraum der Gießener Straße und Ronneburgstraße erforderlich. Berücksichtigung hat hierbei das Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt am Main gefunden, dessen Umsetzung nach dem Umbau der Station erfolgen soll und eine Radroute entlang der Gießener Straße und Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn vorsieht. Beide vorhandenen Überwege über die Gießener Straße im Kreuzungsbereich bleiben erhalten und werden ebenso barrierefrei umgestaltet, wie der Überweg in der Ronneburgstraße. Theobald-Ziegler-Straße Die Station Theobald-Ziegler-Straße liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Seitenlage der Gießener Straße. Derzeit sind die Bahnsteige versetzt angeordnet. Der stadteinwärts führende Bahnsteig befindet sich nördlich und der stadtauswärtige Bahnsteig südlich der Einmündung Theobald-Ziegler-Straße. Östlich ist die Theobald Ziegler Grundschule angesiedelt. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Die Station wird von der Stadtbahn-linie U 5 (Preungesheim - Frankfurt Hauptbahnhof/Frankfurt Hauptbahnhof - Preungesheim) und von der Nachtbuslinie n4 bedient. Die Lage des stadtauswärts führenden Bahnsteigs verändert sich. Der Bahnsteig wird nach Norden verschoben und liegt künftig parallel zum stadteinwärts führenden Bahnsteig. Bedingt durch die vorhandene Gleishöhenlage und die vorhandene Planung der Grünanlage auf der Westseite liegen beide Bahnsteige zukünftig auf Höhe der Einmündung Theobald-Ziegler-Straße. Durch die Umgestaltung der Station werden Eingriffe in den Straßenraum der Gießener Straße erforderlich. Die vorhandene Furt wird zurückgebaut und die neu geplanten Fußgängerquerungen barrierefrei ausgebaut. Eingriffe in die westliche Bordanlage der Fahrbahn der Gießener Straße sind geplant. Die vorhandene überbreite Fahrbahn wird von gegenwärtig 9 m um 0,50 m auf 8,50 m reduziert. Der Zugang zu dem vorhandenen Anwohnergehweg, der direkt auf den Bahnsteig führt, bleibt erhalten. Berücksichtigung hat das Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt am Main gefunden, dessen Umsetzung nach dem Umbau der Station erfolgen soll und eine Radroute entlang der Gießener Straße und Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn vorsieht. Gießener Straße Der stadteinwärts führende Bahnsteig der Station Gießener Straße liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Seitenlage der Gießener Straße und der stadtauswärts führende Bahnsteig in Mittellage des Marbachwegs. Die Bahnsteige sind versetzt angeordnet. Die angrenzenden Wohngebiete und Schrebergärten werden durch die Station erschlossen. Die Lage der beiden Bahnsteige verändert sich aufgrund der Entwicklungslänge nur geringfügig. Die Bahnsteige werden weiterhin versetzt zueinander angeordnet. Der Neubau der Bahnsteige erfordert Anpassungen an die Gleislage und Gleishöhe. Die vorhandene Bebauung auf der Nordseite des Seitenhochbahnsteiges wird durch einen neuen Zugang an die Station angeschlossen. Die Fläche der südlichen Rampe wird an die Örtlichkeit und an das vorhandene Gebäude (Kiosk) angepasst. Durch den Bau der Hochbahnsteige werden Eingriffe in den Straßenraum erforderlich. Im Wesentlichen sind Eingriffe in die südliche Fahrbahn des Marbachwegs notwendig. Insgesamt verschmälert sich die vorhandene Breite der Fahrbahn auf ein Maß von 6,00 m. Die Nebenanlagen des Marbachweges werden nicht verändert, einzig Anpassungen im Bereich des vorhandenen, zurückzubauenden sowie des neuen Überweges im Marbachweg sind notwendig. Es ist geplant, den Überweg in Richtung Osten zu verschieben und zukünftig die Querung der nördlichen Fahrbahn des Marbachweges zusammen mit dem Gleisbereich zu signalisieren. Der vorhandene Überweg über die Gießener Straße bleibt erhalten und wird barrierefrei umgestaltet. Marbachweg/Sozialzentrum Die Station Marbachweg/Sozialzentrum liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage des Marbachweges. Die Bahnsteige sind parallel angeordnet und grenzen unmittelbar an den Knotenpunkt Eckenheimer Landstraße/Marbachweg an. Nördlich und südlich der Station sind soziale Einrichtungen vorhanden. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Die Lage der Seitenhochbahnsteige verändert sich infolge des barrierefreien Ausbaus nur geringfügig. Durch die Umgestaltung der Station werden Eingriffe in den Straßenraum des Marbachweges erforderlich. In stadtauswärtiger Fahrtrichtung wird die vorhandene Fahrbahn auf ein Maß von 5,80 m verschmälert. Der Radverkehr wird weiterhin in der Nebenanlage geführt. Damit der Knotenpunkt Eckenheimer Landstraße/Marbachweg infolge des barrierefreien Ausbaus leistungsfähig bleibt, ist in stadteinwärtiger Fahrtrichtung ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit einer Breite von 1,30 m und eine Fahrbahn mit einer Restbreite von 4,50 m geplant, die das Nebeneinanderfahren im Pkw-Verkehr ermöglicht. Im Einmündungsbereich Casparistraße wird der Radverkehr vom Radweg in der Nebenanlage auf den Schutzstreifen geführt. In diesem Bereich geht die stadteinwärtige einstreifige Fahrbahn mit einer Breite von 3,50 m über in eine zweistreifige Fahrbahn. Der vorhandene U-Turn bleibt erhalten. Eingriffe in die außenliegenden nördlichen bzw. südlichen Bordanlagen der Richtungsfahrbahnen des Marbachweges sind außer im Einmündungsbereich des Caspariweges nicht geplant. Beide vorhandenen signalisierten Überwege über den Marbachweg im Kreuzungsbereich zur Eckenheimer Landstraße bleiben erhalten und werden barrierefrei umgestaltet. Ebenso wird der vorhandene Überweg östlich der Station barrierefrei ausgebaut und zwischen der Einmündung des Caspariweges und dem U-Turn weiter nach Osten verschoben. Die vorhandenen Bushaltestellen bleiben in ihrer Lage bestehen. In der nordöstlichen und südlichen Nebenanlage des Marbachweges sind zusätzliche Fahrradbügel in unmittelbarer Nähe zu den Fahrbahn- und Gleisquerungen vorgesehen. Hauptfriedhof Die Station Hauptfriedhof liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage der Eckenheimer Landstraße. Die Bahnsteige sind versetzt angeordnet. Der stadteinwärtige Bahnsteig liegt gegenüber der Einmündung Kühhornshofweg und der stadtauswärtige Bahnsteig weiter südlich der Eckenheimer Landstraße. Auf der Ostseite befindet sich der Hauptfriedhof. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Die Lage der Seitenhochbahnsteige verändert sich infolge des barrierefreien Ausbaus nur geringfügig. Der Neubau der Bahnsteige erfordert Anpassungen an die Gleislage und Gleishöhe. Die Aufstellflächen der Fahrstreifen nördlich der Station werden verlängert und die bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen umgestaltet. Die Verkehrsführung stadtauswärts zwischen der Station und dem Bereich Hauptfriedhof erfolgt zukünftig mit einer Rot-Dunkel-Schaltung. Hierdurch werden seitliche Treppenabgänge von dem Bahnsteig möglich. In stadteinwärtiger Fahrtrichtung ist ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit einer Breite von 1,50 m und eine Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von 4,25 m geplant, die das Nebeneinanderfahren im Pkw-Verkehr ermöglicht. Der Radverkehr wird im Einmündungsbereich der Kaiser-Sigmund-Straße auf den Schutzstreifen und im Einmündungsbereich Malapertstraße auf den vorhandenen Radweg in der Nebenanlage geführt. Südlich der Station weitet sich die stadteinwärtige Fahrbahn in zwei Fahrstreifen auf. Der vorhandene U-Turn wird nach Süden verschoben und zukünftig Rot-Dunkel signalisiert. Eingriffe in die außen liegenden Bordanlagen auf der West- und Ostseite werden nicht vorgenommen. Auf der Westseite werden weitere Längsparkstände ausgewiesen. Die nördlich des stadteinwärtigen Hochbahnsteiges vorhandene Nachtbushaltestelle wird in Richtung Süden in den Bereich der Einmündung Malapertstraße verlegt. Die Einmündungen Kaiser-Sigmund-Straße und Kühhornshofweg werden aufgepflastert. Der vorhandene Überweg über die Gleisanlage sowie die Eckenheimer Landstraße werden zurückgebaut und durch zwei neue signalisierte Überwege jeweils vor Kopf der Bahnsteige ersetzt. Die Fahrbahnmarkierung wird an die neue Situation angepasst. In der westlichen Nebenanlage sind neun und in der östlichen Nebenanlage der Eckenheimer Landstraße sind acht zusätzliche Fahrradbügel vorgesehen. Deutsche Nationalbibliothek Die Station Deutsche Nationalbibliothek liegt auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage der Eckenheimer Landstraße. Die Bahnsteige sind parallel angeordnet und grenzen unmittelbar an den Knotenpunkt Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee/Adickesallee an. Westlich der Station befindet sich die Deutsche Nationalbibliothek. Die angrenzenden Wohngebiete werden durch die Station erschlossen. Der Neubau der Bahnsteige erfordert Anpassungen an die Gleislage und Gleishöhe. Durch den Umbau der Station werden Eingriffe in den Straßenraum der Eckenheimer Landstraße erforderlich. Neben der vorhandenen Furt an der Adickesallee/Nibelungenallee wird eine neue Fußgängerquerung beidseitig der Hochbahnsteige barrierefrei hergestellt. In stadtauswärtiger Fahrtrichtung wird die vorhandene Fahrbahn auf ein Maß von 5,55 m verringert. Der Radverkehr wird weiterhin in der Nebenanlage geführt und im Knotenpunktbereich Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee/Adickesallee auf die Fahrbahn geführt. Damit die Eckenheimer Landstraße infolge des barrierefreien Ausbaus leistungsfähig bleibt, wird die zweistreifige Fahrbahn in stadteinwärtiger Fahrtrichtung mit einer Breite von 5,50 m bis zum Bahnsteigende aufrechterhalten und geht in eine einstreifige 3,50 m breite Fahrbahn über. Der Radverkehr wird am Bahnsteigende von dem Radweg in der Nebenanlage auf einen Radfahrstreifen geführt. Die Richtungsfahrbahnen werden nicht markiert. Das Nebeneinanderfahren im Pkw-Verkehr bleibt möglich. Eingriffe in die nördlichen und südlichen Bordanlagen der Richtungsfahrbahnen der Eckenheimer Landstraße sind nicht geplant. Die vorhandenen Parkstände bleiben erhalten. Alle vorhandenen signalisierten Überwege im Kreuzungsbereich Eckenheimer Land-straße/Nibelungenallee/Adickesallee bleiben erhalten und werden barrierefrei umgestaltet. Zusätzlich wird eine neue signalgesicherte Querung über die Gleise sowie die beiden Fahrbahnen der Eckenheimer Landstraße am südlichen Bahnsteigende eingerichtet sowie eine barrierefreie Anbindung zu den Bushaltestellen und der Deutschen Nationalbibliothek hergestellt. Beschleunigungsmaßnahmen Lichtsignalanlagen Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen werden zur Beschleunigung des lichtsignalgesteuerten Verkehrs die an der Strecke verlaufenden Lichtsignalanlagen umgebaut. Im Rahmen des Projektes werden ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen von "Frankfurt Green City" realisiert. Insbesondere durch den Einsatz von effizienter Technik, wie die LED-Technik, können Emission sowie Energiekosten reduziert werden. D - Kosten Für die Gesamtmaßnahme wurden entsprechend den nachfolgend aufgeführten Teilmaßnahmen (TM) jeweils getrennte Zuschussanträge bewilligt und am 23.11.2012 beschieden. Die Kosten betragen für die: Teilmaßnahme Anteil VGF Anteil Stadt Kosten GVFG-Förderung FAG-Förderung I Sigmund-Freud-Straße 2.339.945,24 € 803.039,36 € 362.900,00 € 25.900,00 € II Ronneburgstraße 2.270.952,29 € 683.571,95 € 277.900,00 € 19.800,00 € III Theobald-Ziegler-Straße 2.345.251,19 € 559.471,89 € 243.900,00 € 17.400,00 € IV Gießener Straße 2.842.362,99 € 694.223,66 € 312.837,00 € 22.315,00 € V Marbachweg/Sozialzentrum 2.532.899,12 € 959.250,81 € 403.029,00 € 28.754,00 € VI Hauptfriedhof 2.684.652,89 € 1.103.554,19 € 446.000,00 € 31.800,00 € VII Deutsche Nationalbibliothek 2.784.374,73 € 1.405.596,58 € 575.034,00 € 41.031,00 € VIII Preungesheim (prov. Ausbau) 504.201,68 € 61.395,00 € Gesamtsumme (gerundet) 18.304.640,00 € 6.270.104,00 € 2.621.600,00 € 187.000,00 € Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Anteil Stadt (brutto) 6.270.104,-- € Zuwendungen nach GVFG (brutto) rd. 2.621.600,-- € Zuwendungen nach FAG (brutto) rd. 187.000,-- € Eigenanteil (brutto) 3.461.504,-- € Anteil VGF (netto) 18.304.640,-- € Zuwendungen nach GVFG/FAG (netto) 7.589.300,-- € Stellplatzablöse (netto) 4.280.400,-- € Eigenmittel VGF (netto) 6.434.940,-- € Es ist beabsichtigt, im Jahr 2013 die Verpflichtungen in voller Höhe einzugehen.
  6. Gesamtinvestitionsbedarf für den Stadtanteil 6.270.104,-- € Die Kosten gliedern sich wie folgt: Straßenbau 2.048.597,52 € Beleuchtung 53.103,75 € Amt 16 - IKT 87.465,00 € Grün- und Freiflächen 404.744,88 € Lichtsignalanlagen 3.676.192,27 € Rundung 0,58 € Summe 6.270.104,00 €
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum für den Kostenanteil der Stadt mit Angabe der Jahresraten: 2013 2.500.000,-- € 2014 3.770.104.-- €
  8. Folgeinvestitionen: - keine -
  9. Jahresfolgekosten: 4.1 Personelle Folgekosten - keine - 4.2 Sächliche Folgekosten a) Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 4.550,00 € - Grün- und Freiflächen 20.237,24 € - Lichtsignalanlagen - Unterhaltung 95.000,00 € - Betrieb 28.500,00 € - Instandsetzung 183.809,61 € - Summe Sachkosten 332.096,86 € 4.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 4,25 % von (6.270.104,-- € - 2.808.600,-- €) : 2 73.556,96 € 4.4 Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 68.286,58 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 2.655,19 € - Amt 16 - IKT BND*) 50 Jahre 1/50 1.749,30 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 26.982,99 € - Lichtsignalanlagen: BND*) 15 Jahre 1/15 245.079,48 € - Summe Abschreibung 344.753,55 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle) Jahresfolgekosten: 750.407,37 €
  10. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 132.940,40 €
  11. Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zuwendungen des Bundes nach GVFG 2.621.600,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 187.000,00 € Summe Leistungen Dritter 2.808.600,00 € Anlage 1_Seite_10_11 (ca. 12 KB) Anlage _DeutscheNationalbibliothek (ca. 2 MB) Anlage _GiessenerStrasse1 (ca. 1,9 MB) Anlage _GiessenerStrasse2 (ca. 1,8 MB) Anlage _Hauptfriedhof (ca. 2,3 MB) Anlage _Marbachweg-Sozialzentrum (ca. 1,9 MB) Anlage _Ronneburgstrasse (ca. 1,4 MB) Anlage _Sigmund-Freud-Strasse (ca. 2 MB) Anlage _Theobald-Ziegler-Strasse (ca. 1,6 MB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 2,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.04.2013, NR 593 Antrag vom 04.06.2013, NR 617 Antrag vom 22.09.2013, OF 478/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2013Sie sind hier
    MM 63Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht Bestandsstationen
    Magistratsvortrag
  2. 24. April 2013NRNR 593Barrierefreier Umbau von acht Bestandshaltestellen an der U 5 - endgültige Lösung für UBahnStation Preungesheim prüfenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 4. Juni 2013NRNR 617Stadtbahnlinie U.5 - HochbahnsteigeSTVV-Antrag · FDP
  4. 8. Juni 2013OFOF 474/10Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 25. Juni 2013OMOM 2328Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmenDirektanregung
  6. 22. September 2013OFOF 478/3Lösung für Verkehrsführung insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsbewegungen an der LichtigfeldschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 26. September 2013OMOM 2535Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige VerkehrskonzeptDirektanregung
  8. 26. September 2013OMOM 2536Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige WartehäuschenDirektanregung
  9. 21. Oktober 2013STST 1502Keine Änderung an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenStellungnahme
  10. 6. Dezember 2013STST 1668Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige WartehäuschenStellungnahme
  11. 20. Dezember 2013STST 1755Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige VerkehrskonzeptStellungnahme
  12. 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 235Barrierefreier Umbau von acht Bestandshaltestellen an der U 5 - endgültige Lösung für U-Bahn-Station Preungesheim prüfenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 10
Sitzung 22 · 14.05.2013
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 63 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 Grüne3 SPD
Ablehnung:
3 Grüne1 SPDFreie WählerFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE und 3 SPD gegen 3 GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 21 · 16.05.2013
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 23.05.2013
TO I, TOP 37
Beraten
a) Die Vorlage M 63 wird bis zur Sitzung am 29.08.2013 zurückgestellt, damit die Pläne im Ortsbeirat vorgestellt werden können. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, Vertreterinnen/Vertreter der Verwaltung zur Ortsbeiratssitzung am 29.08.2013 einzuladen, um die Pläne vorzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 28.05.2013
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 63 wird im Rahmen der Vorlage NR 593 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 593 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDPiratenRömerLinkeFreie Wähler
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 04.06.2013
TO I, TOP 26
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 63 wird im Rahmen der Vorlage NR 593 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 63 wird im Rahmen der Vorlage NR 593 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 593 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 617 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 63 und NR 593 = Ablehnung, NR 617 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 63, NR 593 und NR 617 = Enthaltung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 593 und NR 617) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 63 und NR 593 = Ablehnung, NR 617 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 63, NR 593 und NR 617 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 06.06.2013
TO II, TOP 23
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 63 wird im Rahmen der Vorlage NR 593 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 63 wird im Rahmen der Vorlage NR 593 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 593 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 617 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFDPFreie Wähler
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 593 und NR 617) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 63 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 593 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 3
Sitzung 24 · 29.08.2013
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 63 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 26.09.2013
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2535 2013 Anregung an den Magistrat OM 2536 2013 1. I. Der Vorlage M 63 wird zugestimmt. II. Der Ortsbeirat beschließt zum Thema "Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige" die Vorlagen OM 2535 und OM 2536. a) Die Vorlage OM 2535 lautet: "Der Magistrat wird gebeten, noch vor Beginn der Baumaßnahmen ein Verkehrskonzept für das Quartier Eiserne Hand/Rappstraße/Hegelstraße/Weberstraße/Scheffelstraße vorzustellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, wie das Verkehrsaufkommen von und zur I. E. Lichtigfeld Schule reduziert werden kann." b) Die Vorlage OM 2536 lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend und genügend große Wartehäuschen für die Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße installiert werden und diese an den Seiten witterungsgeschützt sind." 2. Die Vorlage OF 478/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDUFDPFreie Wähler
zu 1 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
1 CDUFreie Wähler
Enthaltung:
2 CDUFDPLinke
zu 1 / b)
Enthaltung:
CDULinkeFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU2 SPDFDPFreie Wähler
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. I. GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) II. a) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung) b) Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

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