Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige
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Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailBegründung
Hochbahnsteige Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 / 2013 wird mit den Maßgaben zugestimmt, dass 1. an der Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum in stadteinwärtiger Fahrtrichtung auf den Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn verzichtet wird. Stattdessen soll der Radweg entweder in der Nebenanlage verlaufen oder wie bisher der an dieser Stelle breite Bürgersteig für den Radverkehr freigegeben werden. 2. an der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße am südlichen Ende ein Fußgänger-Überweg über die Gießener Straße eingerichtet wird, der von der Haltestelle aus zugänglich ist. Begründung:
Zu 1.: In diesem Bereich staut sich der Verkehr regelmäßig im morgendlichen Berufsverkehr. Wenn dort ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn eingerichtet wird, führt das entweder dazu, dass sich dieser Verkehrsstau deutlich verlängert, weil die an der Ampel wartenden Autofahrer den Schutzstreifen frei halten und dann eine Trennung zwischen Linksabbiegern in die Innenstadt und Geradeausverkehr im Marbachweg nicht mehr möglich ist, oder aber dazu, dass die Radfahrer über den Bürgersteig fahren, weil der Schutzstreifen nicht frei gehalten wird. Deshalb erscheint es sinnvoller, wie bisher, den an dieser Stelle breiten Bürgersteig für den Fahrradverkehr frei zu geben oder zu versuchen, auf dieser Fläche noch einen gesonderten Radweg unterzubringen. Da die an dieser Stelle stehenden Straßenbäume nicht beeinträchtigt werden sollen, wird sich an der hinter diesen Bäumen gelegenen Fläche für den Bürgersteig nichts ändern, so dass kein zwingender Grund besteht die geltende Regelungslage an dieser Stelle zu verändern. Es ist nicht bekannt, dass es hier bislang zu Problemen mit Radfahrern gekommen ist, zumal bei der gegenwärtigen Regelungslage alle Parteien zur Rücksichtnahme gezwungen sind, aber auch mit den jeweilig anderen Verkehrsteilnehmern auf der Verkehrsfläche rechnen.
Zu 2.: Derzeit besteht am südlichen Ende der Haltestelle die Möglichkeit, von der Haltestelle aus schnell und ohne Umweg in die Siedlungen in der Hoherodskopfstraße zu kommen, wenn auch ohne einen explizit eingerichteten Überweg. Diese Abkürzung wird gerne und häufig genutzt und sollte erhalten bleiben und gegebenenfalls mit einer Fußgängerampel ausgestattet werden. Durch eine intelligente Ampelschaltung ist es sicherlich möglich, die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr auf ein Minimum zu beschränken.
Inhalt
Antrag vom 04.06.2013, NR 617
Betreff: Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 / 2013 wird mit den Maßgaben zugestimmt, dass 1. an der Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum in stadteinwärtiger Fahrtrichtung auf den Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn verzichtet wird. Stattdessen soll der Radweg entweder in der Nebenanlage verlaufen oder wie bisher der an dieser Stelle breite Bürgersteig für den Radverkehr freigegeben werden. 2. an der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße am südlichen Ende ein Fußgänger-Überweg über die Gießener Straße eingerichtet wird, der von der Haltestelle aus zugänglich ist.
Begründung:
Zu 1.: In diesem Bereich staut sich der Verkehr regelmäßig im morgendlichen Berufsverkehr. Wenn dort ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn eingerichtet wird, führt das entweder dazu, dass sich dieser Verkehrsstau deutlich verlängert, weil die an der Ampel wartenden Autofahrer den Schutzstreifen frei halten und dann eine Trennung zwischen Linksabbiegern in die Innenstadt und Geradeausverkehr im Marbachweg nicht mehr möglich ist, oder aber dazu, dass die Radfahrer über den Bürgersteig fahren, weil der Schutzstreifen nicht frei gehalten wird. Deshalb erscheint es sinnvoller, wie bisher, den an dieser Stelle breiten Bürgersteig für den Fahrradverkehr frei zu geben oder zu versuchen, auf dieser Fläche noch einen gesonderten Radweg unterzubringen. Da die an dieser Stelle stehenden Straßenbäume nicht beeinträchtigt werden sollen, wird sich an der hinter diesen Bäumen gelegenen Fläche für den Bürgersteig nichts ändern, so dass kein zwingender Grund besteht die geltende Regelungslage an dieser Stelle zu verändern. Es ist nicht bekannt, dass es hier bislang zu Problemen mit Radfahrern gekommen ist, zumal bei der gegenwärtigen Regelungslage alle Parteien zur Rücksichtnahme gezwungen sind, aber auch mit den jeweilig anderen Verkehrsteilnehmern auf der Verkehrsfläche rechnen.
Zu 2.: Derzeit besteht am südlichen Ende der Haltestelle die Möglichkeit, von der Haltestelle aus schnell und ohne Umweg in die Siedlungen in der Hoherodskopfstraße zu kommen, wenn auch ohne einen explizit eingerichteten Überweg. Diese Abkürzung wird gerne und häufig genutzt und sollte erhalten bleiben und gegebenenfalls mit einer Fußgängerampel ausgestattet werden. Durch eine intelligente Ampelschaltung ist es sicherlich möglich, die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr auf ein Minimum zu beschränken.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.06.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2013MM 63Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht BestandsstationenMagistratsvortrag
- 4. Juni 2013Sie sind hierNRNR 617Stadtbahnlinie U.5 - HochbahnsteigeSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 593 und NR 617) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 63 und NR 593 = Ablehnung, NR 617 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 63, NR 593 und NR 617 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 593 und NR 617) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); NPD (= Enthaltung)