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Stadtbahnlinie U 5 Bau-/Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau der Bestandsstation Preungesheim

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 13

Betreff: Stadtbahnlinie U 5 Bau-/Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau der Bestandsstation Preungesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3237 (M 63) - B 235/14 -

  1. Dem barrierefreien Umbau der Station Preungesheim wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
  2. Die Gesamtkosten des Bauprojektes betragen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 5.299 T€. Hiervon entfällt auf die Stadt ein Anteil von 621 T€ brutto und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 4.678 T€ netto. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 621 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die für die Baumaßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 621T€ im Investitionsprogramm 2014 - 2017, Produktbereich 16 - Nahverkehr und ÖPNV -, Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen, zur Verfügung stehen, die Maßnahme aber über die Projektdefinition 5.006137 abgewickelt wird,
    • b)für den städtischen Anteil ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 404 T€ gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt und die Vereinnahmung der Fördermittel ebenfalls bei der Projektdefinition 5.006137 in Produktgruppe 16.11 erfolgt,
    • c)für Lichtsignalanlagen in der Bilanz zum 31.12.2014 ein Restbuchwert von 12,9 T€ nachgewiesen ist, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht,
    • d)den Jahresfolgekosten in Höhe von 45,9 T€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 15,8 T€ gegenüberstehen.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Station Preungesheim sieben Bäume gefällt werden müssen.
  5. Den Baumfällungen wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist durch Neupflanzungen von sechs Säulen-Hainbuchen im Bereich der U5-Station Ronneburgstraße vorgesehen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss vom 06.06.2013, § 3237, hat die Stadtverordnetenversammlung dem Vortrag des Magistrats zum barrierefreien Ausbau von acht Bestandsstationen auf der Linie U5 (M 63 vom 19.04.2013) mit der Maßgabe zugestimmt, zu prüfen, ob anstelle des in der Vorlage M 63 vorgesehenen provisorischen Umbaus ein endgültiger barrierefreier Ausbau der Station Preungesheim realisiert werden kann. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung und die vorgesehenen Umsetzungsschritte hat der Magistrat mit seinem Bericht vom 04.07.2014, B 235, dargelegt. Die Maßnahme sieht einen endgültigen barrierefreien Ausbau der Station Preungesheim unter Berücksichtigung der Anbindung an das Europaviertel und einer gegebenenfalls künftig zu planenden Verlängerung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg vor. Zudem wird im Rahmen des Stationsausbaus die bestehende Busumsteigeanlage der Linien 27, 63 und 39 barrierefrei ausgebaut. B - Alternativen Keine, die Bau- und Finanzierungsvorlage erfolgt in Umsetzung des vorgenannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. C - Lösung Die Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U5 - Preungesheim befindet sich in westlicher Seitenlage zur Hauptverkehrsstraße Gießener Straße, welche die Stadtteile Eckenheim und Preungesheim mit der Stadtautobahn BAB 661 (Oberursel - Egelsbach) verbindet. Gegenwärtig wird die Station wie die anderen Stationen der Stadtbahnlinie U5 von 2-Wagen-Zügen angefahren. Westlich der Station Preungesheim befinden sich Grün- und Ackerflächen. Im Süden bzw. Süd-Osten befindet sich vorwiegend Wohnbebauung während im Osten und Norden Gewerbe und Einzelhandel angesiedelt ist. Die zentrale Erschließung von Preungesheim durch den ÖPNV erfolgt zurzeit durch die Stadtbahnlinie U5 und die Buslinien 27, 39,
  7. Die Station liegt westlich der Gießener Straße und ist vollständig mit einem besonderen Bahnkörper ausgebildet. Die vorhandenen Niedrigbahnsteige befinden sich südlich der Unterführung der BAB
  8. Alle drei Bahnsteige sind über die Zuwegungen nördlich der Bahnsteige zu erreichen. Über die Zuwegungen gelangen die Nutzer sowohl zur Busumsteigeanlage als auch zum Park-and-ride-Parkplatz und zur Fahrradabstellanlage. In Umsetzung der mit dem Bericht B 235 vom 04.07.2014 vorgestellten und nach Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange weiterentwickelten Planung ist der Umbau der Station Preungesheim inklusive Bushaltestelle in folgender Weise vorgesehen: Der barrierefreie Ausbau der Station Preungesheim bedingt aufgrund der vorgeschalteten Weichenverbindungen auf ca. 250 m Länge einen durchgehenden zweigleisigen Neubau der Gleistrasse und berücksichtigt eine künftige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 sowohl lage- als auch höhenmäßig. Hierdurch wird auch eine Verschiebung der Station in südlicher Richtung notwendig. Die Station erhält einen Mittel- und einen Seitenhochbahnsteig mit einer Nutzlänge von 78 m, die für 3-Wagen-Züge geeignet sind. Die geplante Höhe der Bahnsteigkanten liegt einheitlich bei 0,80 m über Schienenkante. Um den Anspruch an die Barrierefreiheit zu gewährleisten, werden Eingriffe in die Nebenanlagen der Station notwendig. Hierzu gehört u.a. die Umsteigebeziehung zu den Buslinien 27, 63 und
  9. Die Busumsteigeanlage soll im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Station Preungesheim ebenfalls barrierefrei umgebaut werden. Die barrierefreie Führung wird in Richtung Norden im Rahmen der Planung der Verlängerung der U 5 zum S-Bahn-Haltepunkt Frankfurter Berg fortgeführt und vervollständigt. Die Lage der Bahnsteige der Station ist so gewählt, dass keine Eingriffe in die bestehende Verkehrserschließung notwendig sind und desweiteren eine Kompabilität zu den Planungen der VGF zur Verlängerung der U 5 und zum barrierefreien Umbau der Busumsteigeanlage sowie zu der städtischen Radverkehrsplanung im Bereich der Gießener Straße gegeben ist. Die Station ist als Park-and-ride-Station ausgewiesen. Im Rahmen des barrierefreien Umbaus werden daran keine Änderungen vorgenommen. Im Zuge des Ausbaus der Station mit Hochbahnsteigen und der damit verbundenen erforderlichen Gleiserneuerung werden die unmittelbar angrenzenden Vorflächen und Nebenanlagen nach dem Stand der Technik erneuert. Mit dem Ergebnis wird gleichzeitig die Gestaltung der Endstation städtebaulich aufgewertet. Die Gießener Straße verläuft annähernd parallel zu den bestehenden sowie geplanten Gleisanlagen. Zwischen Gleisbereich und Fahrbahn der Gießener Straße befindet sich eine Grünfläche, welche sich Richtung Süden verjüngt, sowie ein ausreichend dimensionierter Gehweg. Auf der Grünfläche befinden sich mehrere erhaltenswerte Bäume. Ein Eingriff in diese Grünfläche erfolgt in geringem Maße im östlichen Randbereich, aufgrund der neuen Gleisgeometrie sowie der notwendigen Verlängerung der Bahnsteige für einen 3-Wagen-Zug. Alle östlich der Baumaßnahme vorhandenen Bäume bleiben erhalten. Auf der Westseite der Gleisanlage sind trassierungsbedingt ebenfalls Eingriffe in die Grünanlage notwendig. Hierdurch wird süd-westlich der Haltestelle die Fällung von sieben Bäumen notwendig. Im Bereich der Aufenthaltsflächen zwischen Busumsteigeanlage und Bahnsteiganlage ist eine Anpassung der unmittelbar an die Station grenzenden Flächen notwendig. Um die Umsteigebeziehung zwischen Stadtbahn und Bus zu verbessern, wurde rückwärtig zum Seitenbahnsteig eine großflächig angelegte Treppe geplant. Hierzu ist die zusätzliche Teilbefestigung der Fläche zwischen dem neu geplanten Hochbahnsteig und dem bestehenden Wartebereich der Busumsteigeanlage erforderlich. Die Planungen greifen die Radwegeplanung der Stadt Frankfurt auf. Im Zuge des Umbaus der Bus-Umsteigeanlage werden Teile der Gießener Straße erweitert, baulich modifiziert und umgestaltet Hierbei wird ein 1,75 m breiter Schutzstreifen für die Radfahrer angelegt und die Gießener Straße in östliche Richtung verbreitert. Der Straßenverlauf der Gießener Straße bleibt grundsätzlich unverändert und wird zur Berücksichtigung der Radwegeplanung der Stadt Frankfurt baulich angepasst. Die Stationsbahnsteige schließen an die westliche Nebenanlage des Straßenraumes der Gießener Straße an. Die Flächen unmittelbar vor den Rampen werden an die neu zu errichtenden Rampen höhenmäßig angepasst und in diesem Zuge mit einem taktilen Leitsystem versehen. Zusätzlich wird die Fläche östlich des Seitenbahnsteiges befestigt, sodass eine befestigte Zuwegung zur rückwärtig angeordneten Treppe entsteht, welche den direkten Umstieg zwischen Stadtbahn und Bus ermöglicht. Die vorhandenen Grünflächen werden angepasst und teilweise neu angelegt. D - Kosten Von Hessen Mobil wurde am 28.11.2013 mitgeteilt, dass vorgesehen ist, die Maßnahme in 2014 zu fördern. Der Bewilligungsbescheid wird noch im Jahr 2014 bzw. im I. Quartal 2015 erwartet.
  10. Gesamtinvestitionsbedarf für den Stadtanteil 621.000,00 € Die Kosten gliedern sich wie folgt: Straßenbau 508.800,00 € Beleuchtung 3.600,00 € Amt 16 - IKT 11.900,00 € Grün- und Freiflächen 1.200,00 € Lichtsignalanlagen 96.700,00 € Summe 621.000,00 €
  11. Finanzierungsbedarfszeitraum für den Kostenanteil der Stadt mit Angabe der Jahresraten: 2015 600.000,00 € 2016 21.000,00 €
  12. Folgeinvestitionen: - keine -
  13. Jahresfolgekosten: 4.1 Personelle Folgekosten - keine - 4.2 Sächliche Folgekosten
    • a)Bauunterhaltungskosten o Straßenbau 6.500,00 € o Grün- und Freiflächen 60,00 €
    • b)Lichtsignalanlagen o Unterhaltung 5.000,00 € o Betrieb 1.500,00 € o Instandsetzung 4.835,00 €
    • c)Beleuchtung (da keine zusätzlichen Leuchten errichtet o werden, führt dies nicht zu einer Erhöhung der o Folgekosten im Rahmen des Vertrages über die o Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt) 0,00 € o Summe Sachkosten 17.895,00 € 4.3 Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,50 % von 621.000,00 € - 404.400,00 € / 2 3.790,50 € 4.4 Abschreibung o - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 16.920,00 € o - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 180,00 € o - Amt 16 - IKT BND*) 50 Jahre 1/50 595,00 € o - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 80,00 € o - Lichtsignalanlagen: BND*) 15 Jahre: 1/15 6.446,67 € o Summe Abschreibung 24.221,67 € o *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle) Jahresfolgekosten: 45.907,17 €
  14. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 15.773,34 €
  15. Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zuwendungen des Bundes nach GVFG 377.500,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 26.900,00 € Summe Leistungen Dritter 404.400,00 € Anlage _Lageplan (ca. 4,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2014BB 235Barrierefreier Umbau von acht Bestandshaltestellen an der U 5 - endgültige Lösung für U-Bahn-Station Preungesheim prüfenMagistratsbericht
  2. 16. Januar 2015Sie sind hier
    MM 13Stadtbahnlinie U 5 Bau-/Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau der Bestandsstation Preungesheim
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 10
Sitzung 39 · 10.02.2015
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 37 · 10.02.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 12.02.2015
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömer
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 24.02.2015
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömerPiraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER; LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 26.02.2015
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömerPiraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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