Keine Änderung an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2013, ST 1502
Betreff: Keine Änderung an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmen Die Vorlage berücksichtigt in den Bereichen der in der Gießener Straße gelegenen Haltestellen die notwendigen Anpassungen zur Herstellung der Verträglichkeit mit der Planung zur Radverkehrsführung in der Gießener Straße, die der bereits in 2008 beschlossenen Bau- und Finanzierungsvorlage (M 76 vom 19.09.2008) zugrunde liegt. Nachdem der Zuwendungsgeber eine Förderung in Aussicht gestellt hat, ist vorgesehen, die Radverkehrsverbindung im kommenden Jahr herzustellen. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er vor diesem Hintergrund der Anregung des Ortsbeirats nicht folgen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2013MM 63Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht BestandsstationenMagistratsvortrag
- 8. Juni 2013OFOF 474/10Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2013OMOM 2328Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmenDirektanregung
- 21. Oktober 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1502Keine Änderung an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab