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Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmen

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2328 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 08.06.2013

Betreff: Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmen Vorgang: M 63/13 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Änderungen an der jetzigen Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 im Bereich der Hochbahnsteige vorgenommen werden. Die durch den Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63, vorgelegten Planungen sollen dahin gehend überarbeitet werden.

Begründung: Die geplante Änderung der Radwegverkehrsführung führt zu unerwünschten Spannungen zwischen Radverkehrsteilnehmerinnen und Radverkehrsteilnehmern sowie Autofahrerinnen und Autofahrer. Durch die Maßnahme ist eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der Radverkehrsteilnehmerinnen und Radverkehrsteilnehmer, unter anderem auch bei Kindern, nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2013MM 63Stadtbahnlinie U5 - Hochbahnsteige Bau- und Finanzierungsvorlage zum barrierefreien Umbau von acht BestandsstationenMagistratsvortrag
  2. 8. Juni 2013OFOF 474/10Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. Juni 2013Sie sind hier
    OMOM 2328Keine Änderungen an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U 5 vornehmen
    Direktanregung
  4. 21. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1502Keine Änderung an der bestehenden Radwegverkehrsführung entlang der Stadtbahnlinie U.5 vornehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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