Beteiligung der Stadt Frankfurt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der privaten Forsythe Company GmbH
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Vortrag des Magistrats vom 06.02.2004, M 27
Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der privaten Forsythe Company GmbH 1. a. Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main, der Stadt Dresden und der Forsythe Company gGmbH i.Gr. wird zugestimmt. b. Die unter Ziff. 1.a abgegebene Zustimmungserklärung wird nur wirksam, wenn sämtliche von den Nichtverlängerungserklärungen betroffenen Mitarbeiter des Balletts, die am Ende der Spielzeit 2003/2004 nicht länger als 15 Jahre ununterbrochen im Arbeitsverhältnis zur Stadt Frankfurt am Main stehen, einen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag gem. Ziff. 2.c des Beschlusses unterschreiben. c. Kommen die Aufhebungs- und Abwicklungsverträge gemäß ihres § 9 nicht zustande, da nicht alle Betroffenen innerhalb der gesetzten Frist zustimmen, wird die Zustimmung zu dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung abgelehnt. d. Der Magistrat wird beauftragt, der Forsythe Company gGmbH i.Gr. die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 8 Abs. 1 + 3 der Kooperationsvereinbarung bis zum 31.03.2004 schriftlich zu übermitteln. 2. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung gemäß Ziff. 1.a wird weiterhin folgendes beschlossen: a. Die Stadt Frankfurt am Main gewährt der Forsythe Company (befristet vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009) eine jährliche Zuwendung in Höhe von bis zu € 200.000. b. Für die teilweise oder vollständige Überlassung von technischem Equipment und Räumlichkeiten an die Forsythe Company entstehen den Städtischen Bühnen Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. ein Einnahmeverlust in Höhe von rund 316.000 € p.A. c. Um rechtliche und finanzielle Risiken der Folgen eines Betriebsübergangs auszuschließen, sollen mit den betroffenen Mitgliedern der derzeitigen Ballettcompagnie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge geschlossen werden. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf einen Betrag von einmalig maximal € 329.300, wovon ca. €106.000 im Jahre 2004 und der Rest im Jahre 2005 zur Auszahlung kommen. d. Die unter 2 a - c. aufgelisteten Kosten in Höhe von 516.000,--€ jährlich von 2005 bis 2009, sowie einmalig maximal 329.300 € (davon ca. 106.000 € in 2004 und der Rest in 2005) werden wie folgt beordnet: Die einmalig entstehenden Mehrkosten fallen in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 an. Sie werden aus der Gesamtdeckung bereitgestellt. Für 2004 werden Mehrkosten bis zu der Höhe von 106.000 € zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen. Ab 2005 werden die Kosten für die Zuwendung an die Forsythe Company GmbH in Höhe von jährlich 200.000,--€ bis 2009 im Budget des Dezernates VII zusätzlich eingestellt. Ab 2005 werden die darüber hinaus entstehenden Kosten bzw. Einnahmeverluste in Höhe von ca. 316.000,-- € jährlich bis 2009 im Rahmen des Zuschusses an die künftige Städtische Bühnen Frankfurt GmbH aufgefangen. 3. Die Stadt Frankfurt am Main wird nicht Gesellschafter der privaten Forsythe GmbH. Es ist auszuschließen, dass im Zuge des Betriebs dieser GmbH zusätzliche Nachschusspflichten für die Stadt Frankfurt am Main entstehen.
Begründung: Die Forsythe Company ist von dem gemeinnützigen Verein "Freunde des Ballett Forsythe e.V." gegründet worden. Er ist deren einziger Gesellschafter. Die Forsythe Company dient der Pflege und Interpretation des zeitgenössischen Balletts und hat es sich zusammen mit dem künstlerischen Leiter William Forsythe zur Aufgabe gemacht, ein hochrangiges Ballett-Ensemble unter dem Namen "Forsythe Company" zu betreiben. Zudem soll die Ausbildung und Qualifizierung von jungen Ballettänzern und -choreographen durch die Einrichtung einer Tanzakademie gefördert werden. Die Stadt Frankfurt wurde eingeladen, neben Dresden (Festspielhaus Hellerau) der Residenz-ort für die Compagnie zu sein. Hierfür soll das Bockenheimer Depot als Spielstätte zur Verfügung gestellt werden. Das Land Hessen, die Stadt Dresden, der Freistaat Sachsen und die Stadt Frankfurt am Main sollen die Forsythe Company durch jährliche finanzielle Zuwendungen unterstützen. Im einzelnen sieht dies wie folgt aus: Land Hessen € 1.300.000 Stadt Frankfurt € 200.000 Stadt Dresden/Freistaat Sachsen € 1.500.000 Der Freistaat Sachsen leistet seinen Beitrag mittelbar im Rahmen einer mit der Stadt Dresden geschlossenen Vereinbarung. Als Gegenleistung garantiert die Forsythe Company jährlich mindestens 25 bis 30 Aufführungen jeweils an beiden Residenzorten und führt darüber hinaus Gastspiele durch. Die Einnahmen aus den Aufführungen in Frankfurt stehen gem. Kooperationsvereinbarung der Forsythe Company zu. Im August 2002 hatte Herr Forsythe dem Magistrat gegenüber erklärt, seinen Vertrag als Ballettintendant nicht über den 31.08.2004 hinaus zu verlängern. Um die Ziele der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, beschloss die Stadtverordnetenversammlung Ende des Jahres 2002, den Betrieb der Sparten TAT und Ballett bei den Städtischen Bühnen zum 01.09.2004 einzustellen. Die Stadt Frankfurt erhält nun die Chance durch einen vergleichsweise geringen finanziellen Beitrag ( der Zuschuss für die Sparte Ballet betrug im Jahre 2003 rund € 6,5 Mio., darin enthalten sind rund € 3 Mio. Kostenbeitrag für die Zentralen Theaterbetriebe) den international anerkannten Choreographen und seine Ballettcompagnie in der Stadt zu halten. Der § 2 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung verpflichtet die Stadt Frankfurt dazu, die Spielstätte "Bockenheimer Depot" für ein Zeitfenster von ca. drei Monaten ( teilbar in einen Produktions- und Vorstellungsblock von etwa 6 Wochen und Vorstellungsblöcken von etwa 16 Tagen) in einem spielfertigen Zustand zur Verfügung zu stellen. Ganzjährig werden außerdem vier komplett ausgestattete Büroräume sowie ein Probenraum (alter Ballettsaal) im Gebäude der Städtischen Bühnen zur Verfügung gestellt. Die ursprünglichen Planungen der Städtischen Bühnen sahen vor, das Bockenheimer Depot in Zukunft an Interessierte ( z.B. Gastspielagenturen) zu vermieten. Über diese Mieteinnahmen wären die Grundkosten (Bewachung, Reinigung, Heizung, etc.) ganzjährig finanziert und zum Teil auch die Personalkosten, die bei der Bespielung des Hauses durch eigene Produktionen entstehen. Die Möglichkeiten, das Bockenheimer Depot zu vermieten sind nunmehr stark eingeschränkt. Der dadurch entstehende Einnahmeverlust wurde mit rund € 215.000 ermittelt. Zusätzlich soll die Compagnie berechtigt sein, die bestehenden Ausstattungen ( Bühnenbilder und Kostüme) der vergangenen Produktionen von William Forsythe sowie das für das Ballett bestehende technische Equipment ( Licht, Ton, Video, bühnentechnische Einrichtungen) nach Absprache mit den Städtischen Bühnen, aber mit Priorität leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Wiederbeschaffungswert des komplett oder teilweise überlassenen technischen Equipments beträgt rund € 1.010.000. Die auf dieser Berechnungsgrundlage ermittelten zusätzlichen Kosten für die Städtischen Bühnen betragen jährlich 10% des Wiederbeschaffungswerts, das entspricht einer Summe von € 101.000. Eine juristisch gutachterliche Stellungnahme hat ergeben, dass durch eine Beteiligung der Stadt Frankfurt an der privaten Forsythe Compagnie in der vorgesehenen Form, der Tatbestand eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB gegeben sein könnte. Dies hätte u.U. zur Folge gehabt, dass sich die betroffenen Mitarbeiter ggf. in die private Ballettcompagnie hätten einklagen bzw. die Gültigkeit der ausgesprochenen Nichtverlängerungsmitteilungen gerichtlich anzweifeln können. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, werden allen betroffenen Mitarbeitern sog. " Aufhebungs- und Abwicklungsverträge" angeboten. Diese sehen, zusätzlich zu den tarifvertraglichen Regelungen des § 46 NV-Bühne (Übergangsgeld) außertarifliche Zahlungen in Höhe von vier monatlichen Vergütungen sowie einen Zuschuss zu den Umzugskosten in Höhe von höchstens einer halben monatlichen Vergütung vor. Diese außertariflichen Zahlungen werden nur geleistet, wenn der Mitarbeiter bis zum
- März 2005 kein unter den Tarifvertrag NV Bühne fallendes Arbeitsverhältnis oder kein anderes volles Arbeitsverhältnis begründen konnte. Die Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2004 nur über eine Beschäftigungsdauer von weniger als vier Spielzeiten verfügen erhalten darüber hinaus zum Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsplatzes ein außertarifliches "Übergangsgeld" von zwei Monatsgehältern. Die aus den Abfindungszahlungen resultierenden Kosten betragen einmalig max. € 329.300. davon werden rund €106.000 ( die außertariflichen "Übergangsgelder" und ein Teil der Umzugskosten-Zuschüsse ) bereits im Jahre 2004 zur Auszahlung kommen. Es ist auf Grund von Erklärungen einzelner Mitarbeiter/innen des Ballettes davon auszugehen, dass diese andere Arbeitverhältnisse eingehen werden und infolgedessen diese Kosten sich tatsächlich auf weniger als € 300.000 belaufen werden. Aus Rechtsgründen werden die Anlagen dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 26 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 26 KB) #
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2004Sie sind hierMM 27Beteiligung der Stadt Frankfurt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der privaten Forsythe Company GmbHMagistratsvortrag
- 17. Mai 2004Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 320a) Welche Zukunft für welches Ballett für diese Stadt? b) Zusagen der Stadt für die Unterstützung einer privaten Ballett-Compagnie von William Forsythe?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)