Kooperationsvereinbarung mit der „The Forsythe Company GmbH“ hier: Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 30.07.2012, M 162
Betreff: Kooperationsvereinbarung mit der "The Forsythe Company GmbH" hier: Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.08.2008, § 4445 (M 114) Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung der The Forsythe Company GmbH vom Mai 2004 in der Fassung vom September 2008 wird um drei Jahre bis zum 31.12.2016 verlängert. Die Zusage der Leistungen der Stadt Frankfurt am Main erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die anderen Kooperationspartner die von ihnen zugesagten Leistungen erbringen. Die Fortsetzungsvereinbarung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Begründung: Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH (TFC) geschlossen, die im September 2008 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2013 verlängert wurde. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerungsoption vor. Auf der Grundlage dieses noch heute einmaligen Kooperationsvertrages und mit Unterstützung privater Förderer gelang es der TFC, eine Produktions- und Organisationsstruktur aufzubauen, die es William Forsythe ermöglichte, seine erfolgreiche Arbeit beim Ballett Frankfurt fortzusetzen und künstlerisch zu erweitern. Seit 2005 wurden 43 neue choreographische Werke zur Uraufführung gebracht, die in Dresden und Frankfurt am Main sowie in verschiedenen Städten der Welt präsentiert wurden. Von Anbeginn widmet sich die TCF gezielt der Ausbildung des tänzerischen und choreographischen Nachwuchses. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt und der Palucca Hochschule für Tanz Dresden werden gemeinsame Ausbildungsprogramme, Workshops und Lectures entwickelt, die in die Lehrpläne der Hochschulen einfließen. Zudem werden in beiden Städten Vermittlungsprojekte durchgeführt, die sich an Schüler richten, um ihnen einen Einblick in die Tanzwelt zu ermöglichen. Diese Kooperation, die eine nach wie vor in Deutschland einmalige Konstellation darstellt, bei der insbesondere auch zwei Bundesländer mit den Städten der Aufführungen einvernehmlich zusammenwirken, stellt eine allseits anerkannte Erfolgsgeschichte dar. Beide Standorte, Dresden und Frankfurt am Main, die jeweils eine Vorreiterrolle für die Moderne in den Darstellenden Künsten im letzten Jahrhundert eingenommen hatten, bleiben mit der TFC und William Forsythe im Fokus der internationalen Wahrnehmung des zeitgenössischen Tanzgeschehens. Beide Städte, namentlich das Festspielhaus Hellerau und das Bockenheimer Depot etablieren sich damit nachhaltig als Orte der Avantgarde in den zeitgenössischen Darstellenden Künsten. Der Aufsichtsrat der The Forsythe Company GmbH hat sich in seiner Sitzung vom 21.11.2011 für eine Verlängerung dieser Kooperation um drei Jahre bis zum 31.12.2016 ausgesprochen; der Justiziar der Gesellschaft berichtete uns mit Schreiben vom 01.06.2012, dass sich alle Kooperationspartner - vorbehaltlich eventuell notwendiger Gremienbeschlüsse - mit dem vorliegenden Entwurf einer Verlängerung der Kooperationsvereinbarung einverstanden erklärt haben. Der vorliegende Entwurf der Fortsetzungsvereinbarung sieht darüber hinaus vor, dass die TFC den Kooperationspartnern bis zum 31.03. 2013 die einseitige Option einräumt, die Kooperationsvereinbarung zu den gleichen Bedingungen für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Die finanziellen Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die The Forsythe Company GmbH werden demnach für weitere drei Jahre in der bisherigen Höhe (200 Tsd. € p.a.) fortgeschrieben und sind entsprechend zu etatisieren, wobei anzumerken bleibt, dass die Stadt Frankfurt am Main die finanziellen Zuwendungen an die TFC seit 2010 für die im Kooperationsvertrag ebenfalls zugesagte Zurverfügungstellung von Büroräumen um 20 Tsd. € p.a. angehoben hat. Die sonstigen vertraglich vereinbarten Sachleistungen der Stadt Frankfurt am Main werden wie bisher von der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH erbracht; die Modalitäten dazu in einer direkten bilateralen Vereinbarung geregelt. Eine Fortsetzung der Kooperationsvereinbarung entspricht der erklärten kulturpolitischen Absicht, der Sparte Tanz nicht zuletzt auch hinsichtlich der Ausbildung junger Tänzer und Choreographen den ihr in Frankfurt am Main gebührenden Stellenwert zu erhalten. Anlage 1 (ca. 203 KB) Anlage 2 (ca. 471 KB) Anlage 3 (ca. 149 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juli 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.09.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten geggen FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) und RÖMER (= Ablehnung)