Kooperationsvereinbarung mit der „The Forsythe Company GmbH“ hier: Wahrnehmung der Verlängerungsoption
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Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 175
Betreff: Kooperationsvereinbarung mit der "The Forsythe Company GmbH" hier: Wahrnehmung der Verlängerungsoption Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4591 (M 67)
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung der The Forsythe Company gGmbH vom Mai 2004 in der Fassung vom Juni 2014 eine Laufzeit bis zum 31.12.2018 hat und den Vertragspartnern eine Option eingeräumt ist, diese Vereinbarung zu verlängern. Eine solche Verlängerung wird nur dann wirksam, wenn alle Kooperationspartner die Option durch schriftliche Erklärung gegenüber der The Forsythe Company gGmbH und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern erklärt haben.
- Es entspricht der Absicht der Stadt Frankfurt am Main, diese Verlängerungsoption mittels anliegender Fortsetzungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 wahrzunehmen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere entsprechend zu veranlassen. Begründung: Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company gGmbH (TFC) geschlossen, die im Juni 2014 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2018 verlängert wurde. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerungsoption vor. Auf der Grundlage dieses noch heute einmaligen Kooperationsvertrages und mit Unterstützung privater Förderer gelang es der TFC, eine Produktions- und Organisationsstruktur aufzubauen, die es Jacopo Godani in Nachfolge von William Forsythe ermöglichte, die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen und künstlerisch zu erweitern. Von Anbeginn widmet sich die TFC auch gezielt der Ausbildung des tänzerischen und choreographischen Nachwuchses. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt und der Palucca Hochschule für Tanz Dresden wurden gemeinsame Ausbildungsprogramme, Workshops und Lectures entwickelt, die in die Lehrpläne der Hochschulen einfließen. Zudem wurden in beiden Städten Vermittlungsprojekte durchgeführt, die sich an Schüler richten, um ihnen einen Einblick in die Tanzwelt zu ermöglichen. Diese Kooperation, die eine nach wie vor in Deutschland einmalige Konstellation darstellt, bei der insbesondere auch zwei Bundesländer mit den Städten der Aufführungen einvernehmlich zusammenwirken, stellt eine allseits anerkannte Erfolgsgeschichte dar. Der zeitgenössische Tanz wurde durch die TFC an den Standorten Frankfurt am Main und Dresden maßgeblich geprägt. Der überwiegende Teil ihrer Tanzwerke ist dort geschaffen worden; beide Orte damit als feste Größen des zeitgenössischen Tanzes auf der Landkarte der Tanzszene verzeichnet. Ziel ist es, den zeitgenössischen Tanz auf internationalem Niveau in einer selbständigen Company an beiden Standorten auch unter neuer chefchoreografischer Leitung fortzusetzen. Die gültige Fassung der Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass den Vertragspartnern eine Option eingeräumt ist, diese Vereinbarung zu verlängern. Eine solche Verlängerung wird nur dann wirksam, wenn alle Kooperationspartner in dieser Frist die Option durch schriftliche Erklärung gegenüber der The Forsythe Company gGmbH und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern erklärt haben. Es ist beabsichtigt, einer solchen Verlängerung des Vertrages bis 31.12.2021 zuzustimmen. Die finanziellen Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die The Forsythe Company gGmbH werden demnach für weitere drei Jahre in der bisherigen Höhe (200 Tsd. € p.a. zuzüglich 20.000 € für Zurverfügungstellung von Büroraum, insgesamt 220.000 €) bis 2021 fortgeschrieben und sind entsprechend zu etatisieren, wobei anzumerken bleibt, dass die Stadt Frankfurt am Main die finanziellen Zuwendungen an die TFC seit 2010 in Höhe von insgesamt 220.000 € leistet, da sie die im Kooperationsvertrag ebenfalls zugesagte Zurverfügungstellung von Büroräumen seitdem nicht mehr als Sachleistung, sondern durch einen diese Sachleistung kompensierenden Zuschuss in Höhe von 20.000 € erbringt. Die sonstigen vertraglich vereinbarten Sachleistungen der Stadt Frankfurt am Main werden wie bisher von der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH erbracht; die Modalitäten dazu sind in einer direkten bilateralen Vereinbarung geregelt. Eine weitere Fortsetzung der Kooperationsvereinbarung entspricht daher der erklärten kulturpolitischen Absicht, der Sparte Tanz nicht zuletzt auch hinsichtlich der Ausbildung junger Tänzer und Choreographen den ihr in Frankfurt am Main gebührenden Stellenwert zu erhalten. Anlage 1_Fortsetzungsvereinbarung (ca. 10 KB) Anlage 2_Fassung_mit_Aenderungen (ca. 28 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL