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Kooperationsvereinbarung mit der „The Forsythe Company GmbH“ hier: Wahrnehmung der Verlängerungsoption

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 67

Betreff: Kooperationsvereinbarung mit der "The Forsythe Company GmbH" hier: Wahrnehmung der Verlängerungsoption Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2049 (M 162)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung der The Forsythe Company gGmbH vom Mai 2004 in der Fassung vom November 2012 eine Laufzeit bis zum 31.12.2016 hat und den Vertragspartnern eine Option eingeräumt ist, bis spätestens 31.05.2014 diese Vereinbarung zu den gleichen Bedingungen für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Eine solche Verlängerung wird nur dann wirksam, wenn alle Kooperationspartner in dieser Frist die Option durch schriftliche Erklärung gegenüber der The Forsythe Company gGmbH und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern erklärt haben.
  2. Es entspricht der Absicht der Stadt Frankfurt am Main, diese Verlängerungsoption mittels anliegender Fortsetzungsvereinbarung wahrzunehmen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere entsprechend zu veranlassen. Begründung: Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company gGmbH (TFC) geschlossen, die im November 2012 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016 verlängert wurde. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerungsoption bis 31.12.2018 vor. Auf der Grundlage dieses noch heute einmaligen Kooperationsvertrages und mit Unterstützung privater Förderer (z.B. Altana Kulturstiftung) gelang es der TFC, eine Produktions- und Organisationsstruktur aufzubauen, die es William Forsythe ermöglichte, seine erfolgreiche Arbeit beim Ballett Frankfurt fortzusetzen und künstlerisch zu erweitern. Von Anbeginn widmet sich die TFC auch gezielt der Ausbildung des tänzerischen und choreographischen Nachwuchses. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt und der Palucca Hochschule für Tanz Dresden wurden gemeinsame Ausbildungsprogramme, Workshops und Lectures entwickelt, die in die Lehrpläne der Hochschulen einfließen. Zudem wurden in beiden Städten Vermittlungsprojekte durchgeführt, die sich an Schüler richten, um ihnen einen Einblick in die Tanzwelt zu ermöglichen. Diese Kooperation, die eine nach wie vor in Deutschland einmalige Konstellation darstellt, bei der insbesondere auch zwei Bundesländer mit den Städten der Aufführungen einvernehmlich zusammenwirken, stellt eine allseits anerkannte Erfolgsgeschichte dar. Der zeitgenössische Tanz wurde durch die TFC an den Standorten Frankfurt am Main und Dresden maßgeblich geprägt. Der überwiegende Teil ihrer Tanzwerke ist dort geschaffen worden; beide Orte damit als feste Größen des zeitgenössischen Tanzes auf der Landkarte der Tanzszene verzeichnet. Ziel ist es, den zeitgenössischen Tanz auf internationalem Niveau in einer selbständigen Company an beiden Standorten auch unter neuer chefchoreografischer Leitung - die aufgrund einer Erkrankung Forsyths notwendig wird - fortzusetzen. Der beabsichtigte Leitungswechsel lässt sich nur dann zielführend realisieren, wenn dem designierten neuen Leiter die Chance gegeben wird, mindestens für drei Spielzeiten die Verantwortung zu tragen. Die gültige Fassung der Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass den Vertragspartnern eine Option eingeräumt ist, bis spätestens 31.05.2014 diese Vereinbarung zu den gleichen Bedingungen für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Eine solche Verlängerung wird nur dann wirksam, wenn alle Kooperationspartner in dieser Frist die Option durch schriftliche Erklärung gegenüber der The Forsythe Company gGmbH und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern erklärt haben. Der Aufsichtsrat der The Forsythe Company gGmbH hat sich in seiner Sitzung vom 16.12.2013 für eine Wahrnehmung dieser Verlängerungsoption bei gleichzeitig entsprechender inhaltlicher Anpassung der bestehenden Kooperationsvereinbarung ausgesprochen. Die finanziellen Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die The Forsythe Company gGmbH werden demnach für weitere zwei Jahre in der bisherigen Höhe (200 Tsd. € p.a. zuzüglich 20.000 € für Zurverfügungstellung von Büroraum, insgesamt 220.000 €) bis 2018 fortgeschrieben und sind entsprechend zu etatisieren, wobei anzumerken bleibt, dass die Stadt Frankfurt am Main die finanziellen Zuwendungen an die TFC seit 2010 in Höhe von insgesamt 220.000 € leistet, da sie die im Kooperationsvertrag ebenfalls zugesagte Zurverfügungstellung von Büroräumen seitdem nicht mehr als Sachleistung, sondern durch einen diese Sachleistung kompensierenden Zuschuss in Höhe von 20.000 € erbringt. Die sonstigen vertraglich vereinbarten Sachleistungen der Stadt Frankfurt am Main werden wie bisher von der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH erbracht; die Modalitäten dazu sind in einer direkten bilateralen Vereinbarung geregelt. Eine weitere Fortsetzung der Kooperationsvereinbarung entspricht daher der erklärten kulturpolitischen Absicht, der Sparte Tanz nicht zuletzt auch hinsichtlich der Ausbildung junger Tänzer und Choreographen den ihr in Frankfurt am Main gebührenden Stellenwert zu erhalten. Anlage _Fassung_mit_Aenderungen (ca. 43 KB) Anlage _Fortsetzungsvereinbarung (ca. 69 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. März 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 30 · 08.05.2014
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPLinkeElf PiratenÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
Freie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ELF Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Freie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 22.05.2014
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Freie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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