Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma Greiner GmbH
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Vortrag des Magistrats vom 09.09.2019, M 129
Betreff: Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma Greiner GmbH Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2387 (M 6) und § 2388 (M 7) I. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2387 (M 6) und § 2388 (M 7), werden aufgehoben. II. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer:
Firma Greiner GmbH
Friesstraße 5, 60388 Frankfurt am Main Grundstück: Gemarkung Seckbach, Flur 41, Flurstück 3/61 und Flurstück 3/62, Fläche von ca. 1.336 m2 Werterstattung: EUR 276.552,00 (EUR 230,00 / m2./. EUR 30.728,00 Starkstromleitungen bzw. Altlasten)
Besondere Bedingungen:
Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: zu Lasten des Käufers
Verrechnung: Sondervermögen Hafen-und Marktbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans
Begründung: A. Ausgangslage: Die Fläche grenzt nach Norden an die an AVG Trucks GmbH verkaufte Fläche und im südlichen Teil an die an Mainova AG verkaufte Fläche an. Der nördliche Teil der Fläche ist bereits seit über 10 Jahren als Arrondierungs- und Abstellfläche und als Verbindung zum eigenen Grundstück an die Käuferin, die Fa. Greiner GmbH, Eigentümerin der angrenzenden Flurstücke 3/53 und 8/51 (jeweils blau umrandet), vermietet. Die Käuferin hat kürzlich das an die Verkaufsfläche angrenzende Grundstück, Flurstück 8/51, von der Firma Jost Holding GmbH erworben und ist mit Eintragung im Grundbuch auch Eigentümerin dieses Grundstücks geworden. Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2387 (M 6) und § 2388 (M 7), zum Verkauf desselben Hafenbahngeländes wurde das Grundstück bereits an Herrn und Frau Ockert und an die Fa. Jost Holding GmbH vergeben. Beide Verkäufe sind nicht zustande gekommen, sodass die Beschlüsse nunmehr aufzuheben sind. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an dieser Liegenschaft nicht mehr statt. Die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe hat dem Verkauf des Grundstücks in ihrer Sitzung am 25.06.2019 zugestimmt. B. Alternativen: Keine C. Lösung: Die Käuferin beabsichtigt mit dem Kauf die ihr zwischen ihren Betriebsgrundstücken (blau umrandet) angrenzende Fläche (rot schraffiert) in ihr Betriebsgelände zu integrieren, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung ihres Betriebes auf Dauer zu gewährleisten. Der ermittelte Kaufpreis von EUR 230,00/m2 ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft durch ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte. Durch die sich im südlichen Teil des Grundstücks befindlichen Starkstromleitungen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH konnte eine vollständige Beprobung des Bodens zur Feststellung von Altlasten nicht durchgeführt werden. Die Starkstromleitungen sollen nach Auskunft der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH im Zuge der Umlegung der Kabeltrassen beim Projekt "Riederwaldtunnel" stillgelegt werden. Der genaue Zeitpunkt hierfür steht allerdings noch nicht fest. Aus diesem Grund wurde eine angemessene Minderung des Kaufpreises um 10 % vorgenommen. D. Kosten: Die Käuferin übernimmt sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung. Anlage _Lageplan (ca. 459 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 129 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)