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Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma Jost Holding GmbH

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 6

Betreff: Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an die Firma Jost Holding GmbH Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Firma Jost Holding GmbH

Heerstraße 20, 44653 Heine

Grundstück: Gemarkung Seckbach, Flur 41, Flurstück 3/41, Teilfläche von ca. 877 m2

Werterstattung: EUR 165.753,00 (EUR 210,00 / m2 ./. EUR 18.417 Starkstromleitungen bzw. Altlasten) Besondere Bedingungen: Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: zu Lasten des Käufers Verrechnung: Sondervermögen Hafenbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans

Begründung: A. Ausgangslage: Die Fläche ist derzeit an die Firma Greiner GmbH, der Eigentümerin des angrenzenden Flurstücks 3/53 vermietet. Die an das Gleisgrundstück angrenzenden Eigentümer der Flurstücke 8/42 und 3/53 haben kein Interesse am Kauf bekundet. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an den o.g. Liegenschaften nicht mehr statt. Die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Die Betriebskommission der Hafenbetriebe hat dem Verkauf des Grundstücks in ihrer Sitzung am 04.07.2016 zugestimmt. B. Alternativen: Keine C. Lösung: Der Käufer beabsichtigt, mit dem Kauf der an sein Grundstück (schwarz umrandet) angrenzenden Trasse und der Restfläche in Höhe der Gwinnerstraße 28 (schwarz schraffiert) eine Vergrößerung seines Grundstücks. Durch die Hinzunahme der Restfläche in Höhe der Gwinnerstraße 28 bleibt in diesem Bereich der Grundstücksverkäufe keine unverkaufte Fläche übrig. Der ermittelte Kaufpreis von EUR 210,- / m2 ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft durch ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte. Durch die sich im südlichen Teil des Grundstücks befindlichen Starkstromleitungen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, konnte eine vollständige Beprobung des Bodens zur Feststellung von Altlasten nicht durchgeführt werden. Die Starkstromleitungen sollen nach Auskunft der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH im Zuge der Umlegung der Kabeltrassen beim Projekt "Riederwaldtunnel", stillgelegt werden. Der genaue Zeitpunkt hierfür steht allerdings noch nicht fest. Aus diesem Grund wurde eine angemessene Minderung des Kaufpreises um 10 % vorgenommen. D. Kosten: Der Käufer übernimmt sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung. Anlage _Lageplan (ca. 400 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Januar 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 19 · 19.02.2018
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 18 · 20.02.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 27.02.2018
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 01.03.2018
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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