Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an Herrn und Frau O.
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Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 7
Betreff: Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Gwinnerstraße und Friesstraße an Herrn und Frau O. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Herr Roger Ockert und Frau Deborah Ockert,
Blümesgrund 40, 63571 Gelnhausen Grundstück: Gemarkung Seckbach, Flur 41, Flurstück 3/41, 4.582 m2 Teilfläche von ca. 490 m2
Werterstattung: EUR € 102.900,00 (EUR 210,00 / m2) Besondere Bedingungen: Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: zu Lasten der Käufer Verrechnung: Sondervermögen Hafenbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans
Begründung: A. Ausgangslage: Das Grundstück grenzt nach Norden und Süden an weitere zum Verkauf anstehende Flächen an und ist derzeit an die benachbarte Firma Greiner GmbH vermietet, die nach anfänglicher Interessenbekundung im weiteren Verlauf kein Interesse mehr am Erwerb des Grundstücks hatte. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an den o. g. Liegenschaften nicht mehr statt, die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Die Betriebskommission der Hafenbetriebe hat dem Verkauf des Grundstücks in ihrer Sitzung am 04.07.2016 zugestimmt. B. Alternativen: Keine C. Lösung: Die Käufer beabsichtigen, zur Sicherung ihres Betriebsstandortes Frankfurt am Main die an ihr Betriebsgrundstück (schwarz umrandet) angrenzende Fläche (schwarz schraffiert) in ihr Betriebsgelände zu integrieren, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung ihres Betriebes auf Dauer zu gewährleisten. Die Käufer beabsichtigen, die Fläche als Umfahrung und zur Erweiterung ihrer Hallen zu nutzen. Der ermittelte Kaufpreis von EUR 210,- / m2 ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft durch ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte. Durch ein Bodengutachten wurden keine relevanten Bodenverunreinigungen ermittelt. Eine weitere Anpassung des Kaufpreises ist daher nicht vorgesehen. D. Kosten: Die Käufer übernehmen sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und ihrer Durchführung. Anlage _Lageplan (ca. 369 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)