Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 01.11.2004, B 701
Betreff: Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455 - NR 1488/75 CDU, NR 849 SPD, l. B 513/04 - Im Jahr 2003 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten mit 9,42 % mehr als deutlich überschritten und damit den höchsten Stand überhaupt erreicht. Seit dem Jahre 1989 hat die Stadtverwaltung ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote erfüllt. Mit einer Beschäftigungsquote von 9,42 % liegt die Stadt Frankfurt am Main um mehr als das Doppelte über dem Durchschnitt der gesamthessischen Arbeitgeber. Selbst im Vergleich zur Beschäftigungsquote der anderen öffentlichen Arbeitgeber im Jahre 2002 (aktuellere Zahlen waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht verfügbar) liegt die Stadt Frankfurt am Main um rund 3 % über dieser Quote. Die Entwicklung der Beschäfti-gungsquote in Hessen kann nebenstehender Grafik entnommen werden. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Die Gesamtzahl der schwer behinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2003 auf 1.234. Hiervon wurden 138 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als schwer behindert neu anerkannt und 17 schwer behinderte Menschen bei der Stadtverwaltung eingestellt. Am 31.12.2003 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 182 ausländische schwer behinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt. Im Beamtenverhältnis befanden sich 137 Personen. Zum 31.12.2003 lagen insgesamt 57 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich 6 auf Auszubildende. Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2003 insgesamt 154 schwer behinderte und diesen gleichgestellte Menschen. Rund 58 % der schwer behinderten Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main waren Frauen und rund 42 % waren Männer. Insgesamt konnte im Jahr 2003 44 schwer behinderten Bediensteten mit den unterschiedlichsten Maßnahmen geholfen werden, das tägliche Arbeitsleben zu erleichtern. Dabei kamen diesen 44 Bediensteten insgesamt 63 Einzelmaßnahmen zu Gute. Die Zahl der Bediensteten, die auf verschiedenste Maßnahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben angewiesen waren, ist im Vergleich zum Vorjahr von 53 auf 44 Personen gesunken. Dies kann jedoch nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass weniger Bedienstete auf Unterstützung angewiesen sind. Vielmehr kann man im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Situation der schwer behinderten Beschäftigten feststellen, dass aufgrund der regelmäßig von den Schwerbehindertenvertretungen durchgeführten Arbeitsplatzbegehungen die Arbeitsplätze mittlerweile so gut ausgestattet sind, dass alleine deshalb bei weniger Arbeitsplätzen die Notwendigkeit bestand, diese den behinderungsbedingten Anforderungen anzupassen. Der Bogen der Hilfsmittel ist wiederum sehr weit gespannt und reicht von einer profanen Maus für einen Computer bis hin zur Beschaffung eines blindengerechten Notebooks mit entsprechender Spezialsoftware. Der Schwerpunkt der beschafften Hilfsmittel lag dabei auch im Berichtsjahr 2003 wieder im Bürobereich, was sich alleine schon aus der Struktur der Stadtverwaltung und deren Arbeitsplätzen ergibt. Ein echter Klassiker unter den technischen Hilfsmitteln ist der behinderungsgerechte Bürostuhl, welcher mit einer Anzahl von 24 Beschaffungen im Berichtsjahr das am häufigsten nachgefragte Hilfsmittel war. Darüber hinaus gehören höhenverstellbare Bürotische sowie größere Bildschirme längst auch zu den Standardmaßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Um sich ein Bild über die Bandbreite der verschiedenen Maßnahmen und der damit verbundenen Beschaffung technischer Hilfsmittel zu machen, seien an dieser Stelle zudem exemplarisch die Beschaffung einer Hebekarre mit Handkurbel, die Beschaffung einer elektrischen Treppenkarre, der Umbau einer Poststelle mit den entsprechenden Postregalen, die Beschaffung eines speziellen Kochkessels, der Umbau von Eingangstüren in einem Dienstgebäude sowie der Einbau eines Treppenfahrstuhles erwähnt. Anhand dieser Beispiele werden auch die hohen Anforderungen an die Sachbearbeitung deutlich, die ein hohes Maß an Kompetenz bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel an den Tag legen muss, um für die ganz individuellen Probleme der einzelnen schwer behinderten Menschen maßgeschneiderte, kreative Problemlösungen zu finden. Die Summe aller vorstehend aufgeführten Maßnahmen trägt maßgeblich zur Integration der schwer behinderten Bediensteten bei und hilft diesen, gleichberechtigt zu anderen Beschäftigten am normalen Arbeitsleben teilzuhaben. Bei der Realisierung sämtlicher Maßnahmen ist die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen hervorzuheben, aufgrund deren guter Vorarbeit in aller Regel die optimalste unter verschiedenen Lösungen herausgefunden wird und letztlich auch realisiert werden kann. All diese Maßnahmen dienen letztlich auch einer höheren Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht nur der tatsächlich Betroffenen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 25. Juni 2001BB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. September 2002BB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 4. August 2003BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 1. November 2004Sie sind hierBB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 8. August 2005Antwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)