Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 16.09.2002, B 1041
Betreff:
Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455 - NR 1488/75 CDU, NR 849 SPD, l. B 515/01 -
Im Jahr 2001 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von fünf Prozent der Beschäftigten mit 8,73 Prozent wieder deutlich überschritten. Der langjährige Trend der Erhöhung der Beschäftigungsquote hat sich auch im Jahr 2001 fortgesetzt. Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Bediensteten kann aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2 ersehen werden.
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Beschäftigten belief sich am 31.12.2001 auf 1112.
Hiervon wurden 82 Personen im Laufe des Jahres als schwerbehinderte Menschen neu anerkannt. Die Entwicklung ist zu beobachten.
Wenn gleich die Ursachen für das Entstehen einer Schwerbehinderung individuell sehr verschieden sind, gilt es, präventiv durch geeignete Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes insbesondere arbeitsbedingte Gefährdungs-potenziale zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Mit dieser Aufgabe sind der Arbeitskreis "Betriebliche Gesundheitsförderung" sowie die originären Dienstleister auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsmedizin betraut. Die Gewähr von Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit ihrer Beschäftigten stellt ein wichtiges Unternehmensziel der Stadt Frankfurt am Main dar.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fördert seit Jahren bereits in besonderer Weise die Integration schwerbehinderter Menschen. Die einschlägigen städtischen Beschlüsse gehen in wesentlichen Teilbereichen (Beschäftigungsquote, stadtinterne Ausgleichsabgabe) noch immer über die aktuell reformierten gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft im Allgemeinen und am Arbeitsleben im Besonderen, wie sie sich im SGB IX wieder finden, hinaus. Hierbei sieht sich der Magistrat in der Pflicht, der Ausgrenzung einer bedeutenden Bevölkerungsgruppe durch verantwortliches Handeln entgegenzutreten.
35 schwerbehinderte Menschen wurden trotz des im Jahr 2001 noch geltenden allgemeinen Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung eingestellt.
Am 31.12.2001 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 161 ausländische schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt.
Im Beamtenverhältnis befanden sich 117 Personen.
Zum 31.12.2001 lagen insgesamt 58 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich fünf auf Auszubildende.
Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2001 insgesamt 149 schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen.
Die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das die Behinderung der schwerbehinderten Beschäftigten soweit als möglich kompensiert, war und bleibt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil aller Bemühungen. Nur so ist eine weitreichende Integration schwerbehinderter Menschen in das alltägliche Arbeitsleben und somit eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Dieser Aufgabe hat sich die Verwaltung in gut bewährter Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen erfolgreich gestellt.
Um dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglichst nahe zu kommen, sind einerseits die sächlichen Voraussetzungen zu schaffen, andererseits aber auch das Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen für die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Beschäftigter zu sensibilisieren.
Zur Erfüllung dieser Zielvorgaben standen auch im Jahre 2001 wieder Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe sowie aus Mitteln zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung. Daneben konnte eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen des Landeswohlfahrtsverbands, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie dem Arbeitsamt finanziert werden. Insgesamt konnten auf diesem Wege 46 Einzelmaßnahmen und diverse übergreifende Maßnahmen realisiert werden, was im folgenden näher beleuchtet werden soll.
Der überwiegende Teil der Einzelmaßnahmen bestand darin, vorhandene Büroarbeitsplätze den individuellen Behinderungen der schwerbehinderten Beschäftigten anzupassen. Die Ausstattung von Büroarbeitsplätzen mit Bürostühlen für schwerbehinderte Menschen mit Schädigungen an der Wirbelsäule ist dabei schon fast obligatorisch. So bezog sich nahezu 1/3 der angeführten Einzelmaßnahmen auf die Ausstattung mit entsprechenden Bürostühlen. Nochmals zirka 1/4 aller Einzelmaßnahmen bezog sich auf die weitergehende Ausstattung von Büroarbeitsplätzen, zum Beispiel mit entsprechend höhenverstellbaren Tischen oder speziellen Aktenschränken, die auf die jeweiligen Behinderungen abgestimmt wurden. Man kann also festhalten, dass etwas mehr als die Hälfte aller Einzelmaßnahmen einzig auf die Ausstattung mit speziellen Büromöbeln entfiel.
Darüber hinaus wurde eine Vielzahl kleinerer Ausstattungsgegenstände beschafft, wie zum Beispiel elektrische Locher und Hefter, zur Bedienung mit einer Hand, spezielle Tastaturen mit kleinerem Tastenfeld oder auch größere Bildschirme für Bedienstete mit Einschränkungen des Sehvermögens. Des Weiteren wurde für den Personenkreis mit eingeschränktem Sehvermögen auch spezielle Software beschafft, die eine vergrößerte Abbildung der Bildschirmdarstellungen zulässt. Besonderes hervorzuhebende Maßnahmen gibt es aus diesem Bereich jedoch nicht, so dass auf die Nennung von Praxisbeispielen verzichtet wird. Zusammenfassend kann man zum Bereich der Büroarbeitsplätze sagen, dass diese rund 80 Prozent der Einzelmaßnahmen im vergangenen Jahr ausmachen.
Der Bereich der technischen Arbeitsplätze ist demgegenüber in der Summe der Einzelmaßnahmen eine zu vernachlässigende Größe, nicht jedoch in der Summe der Kosten. Dies liegt zum einen daran, dass Problemlösungen in diesen Bereichen nicht immer einfach zu finden sind, da das Angebot in diesem Bereich weitaus geringer ist. Nicht selten wurden deshalb auch die beratenden Ingenieure von Landeswohlfahrtsverband und Arbeitsamt in die Ideenfindung einbezogen. Zum anderen schlagen die Problemlösungen in diesem Bereich mit erheblich höheren Kosten zu Buche.
Exemplarisch für diesen Bereich sei der Fall eines Gärtnermeisters erwähnt, für den eine komplette PC-Ausstattung, ein Laminiergerät, eine Digitalkamera sowie ein Thermo- und Thermotransferdrucker beschafft wurden. Technische Hilfsmittel, die exakt auf den Tätigkeitsbereich des Beschäftigten zugeschnitten sind. Hinzu kommt eine spezielle Einzelplatzschulung in den verschiedenen Programmen, da dieser Gärtnermeister aufgrund seiner Behinderung nicht an den üblichen Schulungen teilnehmen kann. Die Kosten dieser Maßnahme haben im Berichtsjahr 2001 mit insgesamt rund 9.000,00 Euro zu Buche geschlagen. Da die Schulung im laufenden Jahr fortgesetzt wird, werden auch in diesem Jahr weitere Kosten anfallen.
Des Weiteren sei der Fall eines Gärtners erwähnt, für den bereits im Jahr 1998 eine Kehrmaschine gekauft wurde und für den im Berichtsjahr nunmehr ein Gabelstapler beschafft wurde. Kosten: rund 44.000,00 Euro.
Wie bereits weiter oben angeführt, standen im Berichtsjahr 2001 auch wieder Mittel der stadtinternen Ausgleichsabgabe zur Verfügung, die überwiegend für Maßnahmen verausgabt wurden, die mehreren schwerbehinderten Beschäftigten zugute gekommen sind. Die Höhe der stadtinternen Ausgleichsabgabe und eine Aufstellung der einzahlenden Ämter kann der Anlage 3 entnommen werden.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Erfüllung der Schwerbehindertenquote nicht zum Maßstab für die Verwendung der Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe gemacht wurde. Als Entscheidungskriterium für die Verwendung der Mittel wurde das jeweilige Projekt und dessen Nutzen für die Betroffenen herangezogen. Dieses Verfahren soll auch in Zukunft beibehalten werden.
Eine behinderungsgerechte Anpassung des Arbeitsumfelds bedingt häufig auch bauliche Änderungen. Als umfangreichere Maßnahmen, die im Berichtsjahr aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe finanziert wurden, sind der behinderungsgerechte Umbau des Aufzugs zu den Büroräumen der Oberbürgermeisterin sowie der Einbau elektrischer Türöffner im Jugend- und Sozialamt zu nennen. Der Umbau des Aufzugs wurde mit einem Betrag von rund 18.000,00 Euro aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe bezuschusst, der Einbau der Türöffner mit einem Betrag von rund 2.000,00 Euro. Darüber hinaus gab es einige kleinere Maßnahmen, für die Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe verwendet wurden.
Aktuell stehen drei größere Vorhaben an, deren Planung bereits im Berichtsjahr 2001 begonnen wurde, deren Realisierung jedoch erst in 2002 erfolgen wird. Es sind dies der Umbau von zwei Aufzügen im Dienstgebäude Bethmannstr. 3 zu einem barrierefreien Aufzug, der entsprechende Umbau eines Aufzugs im Dienstgebäude Krifteler Str. 84 sowie die Neugestaltung der Poststelle im Stadtschulamt. Alles Maßnahmen, die mit erheblichen Geldern, zum Teil im sechsstelligen Bereich, aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe bezuschusst werden.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 196.241,47 Euro realisiert, wobei die Stadt lediglich einen Betrag von 58.509,65 Euro tragen musste, was einem Anteil von 29,82 Prozent entspricht. Rund 70 Prozent aller Kosten wurden somit von externen Leistungsträgern wie zum Beispiel dem Landeswohlfahrtsverband, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Arbeitsamt übernommen. Hierbei wurde die sehr hohe Beschäftigungsquote der Stadt Frankfurt am Main zu Gunsten der Stadt berücksichtigt.
Zur Abrundung des Bildes über die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main sei auch die Aktion Arbeitsplatzbegehung der Schwerbehindertenvertretungen erwähnt, die in der Zeit vom 12.09. bis 30.11.2001 unter der Schirmherrschaft des Personaldezernenten stattfand. Im Rahmen dieser Arbeitsplatzbegehung haben die örtlichen Vertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten sich das Ziel gesetzt, alle Arbeitsplätze der betreffenden Kolleginnen und Kollegen in Augenschein zu nehmen und gemeinsam Ideen zur Verbesserung der Arbeitssituation zu entwickeln. Nicht selten sind diese Ideen in Anträgen auf behinderungsgerechte Ausstattung der jeweiligen Arbeitsplätze mit technischen Hilfsmitteln gemündet.
Ein weiterer Effekt der Begehung ergibt sich durch die Anwesenheit vor Ort, die es den Menschen im Umfeld erleichtert, sich wegen einer möglichen Antragsstellung beziehungsweise Neufeststellung beim Versorgungsamt durch die Vertrauensleute in eigener Sache beraten zu lassen.
Die tatsächlichen Auswirkungen der Arbeitsplatzbegehung haben sich jedoch überwiegend in 2002 gezeigt.
Dieser Bericht wurde in Abstimmung mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt.
Begründung:
Anlage 3
Aufstellung der Ämter und Betriebe die in 2001 in die stadtinterne Ausgleichsabgabe eingezahlt haben:
Amt/Betrieb
gezahlte Ausgleichsabgabe
Büro der Stadtverordnetenversammlung
945,00 €
Büro der Oberbürgermeisterin
1.260,00 €
Stadtkämmerei
5.040,00 €
Branddirektion
58.590,00 €
Stadtschulamt
21.525,00 €
Volkshochschule Frankfurt
99,17 €
Städtische Bühnen - Zentrale Theaterbetriebe -
2.625,00 €
Ballett Frankfurt
3.885,00 €
Oper Frankfurt
16.695,00 €
Schauspiel Frankfurt
5.250,00 €
Theater am Turm
1.260,00 €
Sport- und Bäderamt
3.150,00 €
Stadtgesundheitsamt
2.835,00 €
Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst
29.400,00 €
Hochbauamt
1.260,00 €
Stadtvermessungsamt
1.260,00 €
Umweltamt
3.885,00 €
Gesamt:
158.964,17 €
Anlage 1 (ca. 6 KB) Anlage 2 (ca. 8 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 25. Juni 2001BB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. September 2002Sie sind hierBB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 4. August 2003BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 1. November 2004BB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 8. August 2005Antwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss), GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Kenntnis)