Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 08.08.2005, B 534
Betreff:
Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455
- NR 1488 CDU, NR 849 SPD, l. B 701/04 -
Im Jahr 2004 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten mit 9,84 % zum wiederholten Male deutlich überschritten und damit einen neuen Höchststand erreicht. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt nunmehr seit 16 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen
Mit einer Beschäftigungsquote von 9,84 % liegt die Stadt Frankfurt am Main annähernd doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber mit 5 % gefordert. Vergleichszahlen der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber für das Jahr 2004 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor. Anhand der Entwicklung dieser Zahlen in den vergangenen Jahren kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Stadt Frankfurt am Main wiederum deutlich über den Beschäftigungsquoten aller anderen liegt.
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird seitens der Stadt Frankfurt am Main nachhaltig gefördert. Deshalb hat der Magistrat beschlossen, dass der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten abweichend von der abgesenkten gesetzlichen Quote mindestens 7 % betragen soll. Bei Unterschreitung dieses Anteils ist bereichsbezogen eine stadtinterne Ausgleichsabgabe in Höhe von 105,00 € je Monat und unbesetztem Pflichtplatz von den jeweiligen Ämtern/Betrieben zu entrichten. Die Mittel werden von dem Personal- und Organisationsamt zentral verwaltet und sind zweckgebunden für Belange der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen – beispielsweise zur Finanzierung besonderer Arbeitshilfen oder baulicher Veränderungen, soweit keine Zuschüsse anderer Stellen gewährt werden – zu verwenden.
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2004 auf 1.259. Hiervon wurden 115 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als schwerbehindert neu anerkannt und 6 schwerbehinderte Menschen bei der Stadtverwaltung eingestellt.
Am 31.12.2004 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 198 ausländische schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt.
Im Beamtenverhältnis befanden sich 138 Personen.
Zum 31.12.2004 lagen insgesamt 47 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich 4 auf Auszubildende.
Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2004 insgesamt 137 schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen.
Rund 57 % der schwerbehinderten Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main waren Frauen und rund 43 % waren Männer.
Zur Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Bediensteten bei der Stadt Frankfurt am Main kann festgehalten werden, dass sehr viel für die Integration und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben getan wird. Dies bekommen sowohl der Magistrat bei den verschiedenen Hilfsmaßnahmen wie auch die Schwerbehindertenvertretungen bei den regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen bestätigt.
Insgesamt konnte im Jahr 2004 46 schwerbehinderten Bediensteten mit den unterschiedlichsten Maßnahmen geholfen werden, das tägliche Arbeitsleben zu erleichtern. Dabei kamen diesen 46 Bediensteten insgesamt 74 Einzelmaßnahmen zu Gute. Die Steigerung bei den Einzelmaßnahmen von 63 im Jahre 2003 auf 74 im Jahre 2004 erklärt sich dadurch, dass eine Person einer umfangreicheren Integrationsmaßnahme bedurfte, die in mehrere (insgesamt neun) Einzelmaßnahmen aufgesplittet wurde.
Die Bandbreite der eingesetzten Hilfsmittel war auch im Jahre 2004 wiederum sehr breit gefächert, wobei zusehends eine Entwicklung hin zu den Hilfsmitteln im Bürobereich zu verzeichnen ist. Dabei haben sicherlich auch organisatorische Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung eine Rolle gespielt. So sind durch den Übergang der Städtischen Bühnen in die Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH eine Vielzahl technischer Arbeitsplätze weggefallen. Wie weit der Bogen der Hilfsmittel gespannt ist, zeigt sich an den technischen Hilfsmitteln, die im Jahre 2004 von der Handgelenkauflage für die Arbeit am PC bis hin zu einem Tablet PC mit Spezialausstattung oder auch dem Umbau von Fenstern und Türen in einem Dienstgebäude reichten.
Als am häufigsten beschafftes technisches Hilfsmittel kam auch im Berichtsjahr 2004 einmal mehr der behinderungsgerechte Bürostuhl zum Tragen. Gleich 26 Bürostühle in den unterschiedlichsten Ausführungen wurden beschafft. Darüber hinaus unterstützen im Bürobereich auch in diesem Jahr wieder komplett höhenverstellbare Büroeinrichtungen, Spezialtastaturen sowie spezielle Bildschirme die tägliche Arbeit einzelner schwerbehinderter Menschen.
Für die Hilfsmittel im eher technischen Bereich seien an dieser Stelle exemplarisch die Beschaffung einer Hebehilfe, einer elektrischen Sackkarre, der behinderungsgerechte Umbau von Fenstern und Türen sowie einer Toilette und der Einbau eines elektrisch steuerbaren Kettenzuges im Hallenbereich erwähnt.
Die Vielzahl der realisierten Maßnahmen trägt in erheblichem Maße zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben bei. Bei der Durchführung sämtlicher Maßnahmen ist die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen wie auch mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung ausdrücklich hervorzuheben. Die Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung zu diesem Bericht ist als Anlage beigefügt.
Zu den finanzrelevanten Fragen, die im Zusammenhang mit der Erhebung einer stadtinternen Ausgleichsabgabe stehen, wird noch gesondert in nichtöffentlicher Form berichtet.
Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung zum Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main von 2004
Hervorzuheben ist, dass der Magistrat weiterhin, trotz abgesenkter gesetzlicher Quote (5 %), an seinen Beschluss festhält, die Pflichtquote innerhalb der Stadt Frankfurt am Main von 7 % beizubehalten.
Die städtische Ausgleichsabgabe trägt dazu bei, auch in Zeiten knapper Finanzressourcen, zweckgebundene Mittel zur Verfügung zu stellen, die nur den Belangen der schwerbehinderten Beschäftigten dienen.
Die Quote der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen betrug 2004 9,84 %, im Vorjahr 9,42 %. In Personen ausgedrückt sind 25 Menschen mit Schwerbehinderung mehr beschäftigt, als im Vorjahr.
Hierbei ist es interessant, Vergleiche anzustellen, wie die Quote zustande kommt.
Dazu die wichtigsten Zahlen der letzten drei Jahre im Überblick:
2002 2003 2004
Gesamtzahl der schwerb. Beschäftigten
1193
1234
1259
Neuanerkennungen
130
138
115
Neueinstellungen
35
17
6
Ausgeschieden
124
154
137
Es fällt bei dieser Übersicht auf, dass im Jahre 2004 25 Personen mit Schwerbehinderungen mehr beschäftigt wurden, wie im Vorjahr, obwohl nur 6 Personen neu eingestellt wurden. Somit setzt sich Erhöhung der Beschäftigtenzahl der schwerbehinderten Menschen zurzeit überwiegend aus Neufeststellungen zusammen.
Leider ist es auch für schwerbehinderte Menschen innerhalb der Stadtverwaltung schwieriger geworden, aufgrund der Wiederbesetzungssperre einen Arbeitsplatz zu finden. Allgemeinbewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben zurzeit oft nur dann eine Chance mit in das Auswahlverfahren mit einbezogen zu werden, wenn sie aus dem technischen oder erzieherischen Bereich kommen.
Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen hat in den letzten drei Jahren abgenommen, dies ist aus der Übersicht ersichtlich.
Der Wunsch der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist es, dass die Einstellungsquote trotz schlechter Finanzlage nicht weiter sinken möge und die Stadtverwaltung ihren gesetzlichen Auftrag, nämlich zu prüfen, ob freie Stellen mit arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, weiterhin erfüllt.
Besonders positiv hervorzuheben ist die gute Zusammenarbeit der Vertrauensleute und der Gesamtschwerbehindertenvertretung mit den Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet 11.42 im Zusammenhang mit Beantragungen von ergonomischen Arbeitsplatzausstattungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 25. Juni 2001BB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. September 2002BB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 4. August 2003BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 1. November 2004BB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 8. August 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Kenntnis)