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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 623

Betreff:

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455

- NR 1488/75 CDU, NR 849 SPD, l. B 1041/02 -

Im Jahr 2002 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 Prozent der Beschäftigten mit 8,87 Prozent einmal mehr deutlich überschritten und damit den bisher höchsten Stand erreicht. Seit dem Jahre 1989 hat die Stadtverwaltung damit ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote erfüllt. Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Bediensteten kann aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2 ersehen werden.

Mit einer Beschäftigungsquote von 8,87 Prozent liegt die Stadt Frankfurt am Main weit über dem hessischen und bundesdeutschen Durchschnitt der privatrechtlichen wie auch der öffentlichen Arbeitgeber. Die Entwicklung der Beschäftigungsquote in Hessen kann nebenstehender Grafik entnommen werden. Aktuellere Zahlen für den Landesbereich waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht verfügbar.

Quelle: Landeswohlfahrtsverband Hessen

Die überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsquote der Stadt Frankfurt am Main ist nicht alleine auf die soziale Verpflichtung der Stadtverwaltung als öffentlichem Arbeitgeber zurückzuführen, sondern resultiert vielmehr aus der beschäftigungspolitischen Zielsetzung des Magistrats. So wurde dem besonderen Status der schwerbehinderten Menschen bei der Stadtverwaltung trotz der angespannten Finanzlage und der damit notwendig gewordenen Maßnahmen (z.B. Wiederbesetzungssperre) stets Rechnung getragen. Trotz des weiterhin geltenden allgemeinen Einstellungsstops wurden im Jahre 2002 35 schwerbehinderte Menschen neu bei der Stadtverwaltung eingestellt.

Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2002 auf 1193. Hiervon wurden 130 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als schwerbehindert neu anerkannt.

Am 31.12.2002 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 221 ausländische schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt.

Im Beamtenverhältnis befanden sich 127 Personen.

Zum 31.12.2002 lagen insgesamt 52 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich sieben auf Auszubildende.

Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2002 insgesamt 124 schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen.

Rund 54 Prozent der schwerbehinderten Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main waren Frauen und rund 46 Prozent waren Männer.

Für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben standen im Jahre 2002 wiederum Gelder aus zweierlei Töpfen zur Verfügung, und zwar zum einen die stadtinterne Ausgleichsabgabe, zum anderen die Mittel für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattungen.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln konnte insgesamt 53 schwerbehinderten Bediensteten geholfen werden. Bei Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen kann rückblickend festgehalten werden, dass das Spektrum der technischen Hilfsmittel und anderweitigen Lösungsmöglichkeiten immer breiter wird. Damit einhergehend steigen auch die Anforderungen an die Sachbearbeitung. So ist es im zwischenmenschlichen Kontakt von enormer Wichtigkeit, sensibel mit den Betroffenen und ihren ganz individuellen Problemen umzugehen. Darüber hinaus wird ein hohes Maß an Kompetenz bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel und der Ideenfindung für kreative Problemlösungen gefordert.

Im Berichtsjahr 2002 konnte den schwerbehinderten Bediensteten das arbeitstägliche Leben mit insgesamt 87 Einzelmaßnahmen erleichtert werden. Diese reichen von einer Handgelenkauflage, als geringstem Hilfsmittel, bis hin zum Umbau von zwei Aufzügen zu einem behinderungsgerechten Aufzug im Dienstgebäude Bethmannstr. 3 als umfangreichstem technischen Hilfsmittel. Dabei liegen die Kosten der jeweiligen Hilfsmittel in einer Spanne von 25,00 Euro als günstigstem bis hin zu rund 82.000,00 Euro als teuerstem Hilfsmittel. Alleine anhand dieser Angaben wird die Komplexität dieses Aufgabengebietes deutlich und die höchst unterschiedlichen Anforderungen an die Abwicklung der jeweiligen Maßnahmen.

Insgesamt wurden 213.450,08 Euro im Berichtsjahr 2002 in die begleitende Hilfe investiert. Von dieser Summe entfallen 92.461,66 Euro auf die Stadtverwaltung, was einem Eigenanteil von 43,32 Prozent entspricht. Die verbleibenden 56,68 Prozent wurden von Dritten aufgebracht, wie zum Beispiel dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Arbeitsamt. Ein Vergleich dieser Zahlen mit denen des Vorjahres ist nicht möglich, da diese auf anderen Grundlagen beruhen. So wurden im Vorjahr sämtliche Kosten für die begleitende Hilfe zentral finanziert, während im Berichtsjahr 2002 insbesondere aufgrund einer Maßnahme beim Stadtschulamt Kosten in Höhe von rund 42.000,00 Euro von dort selbst getragen wurden.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Umbau der Poststelle des Stadtschulamtes, der mit insgesamt rund 82.000,00 Euro zu Buche schlug. Da dieser Umbau nicht nur den schwerbehinderten Bediensteten in der Poststelle zu Gute kam, sondern auch allen anderen dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, wurde der Umbau lediglich mit einem Pauschalbetrag von 24.000,00 Euro durch den Landeswohlfahrtsverband bezuschusst. Von den verbleibenden Kosten wurden weitere 16.000,00 Euro vom Personal- und Organisationsamt aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe übernommen. Die restlichen Kosten wurden vom Stadtschulamt selbst finanziert.

Im Jahre 2002 wurde zwar noch eine weitere Maßnahme, der bereits erwähnte Umbau von zwei kleinen Aufzügen im Dienstgebäude Bethmannstraße 3 zu einem behinderungsgerechten Aufzug, durchgeführt und aus baulicher Sicht abgeschlossen. Die Finanzierung und Bezuschussung findet jedoch erst im Jahre 2003 statt, so dass sich diese Zahlen erst auf den Bericht im kommenden Jahr auswirken werden.

Das Verhältnis von stadtinterner Ausgleichsabgabe zu Mitteln für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattungen stellt sich dergestalt dar, dass im Jahre 2002 rund 31.800,00 Euro aus Mitteln für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattungen verausgabt wurden und rund 17.330,00 Euro aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe. Der Mittelabfluss bei der stadtinternen Ausgleichsabgabe kann im Verhältnis zu den erhobenen Beträgen also als gering bezeichnet werden, wobei diese Mittel für umfangreichere Maßnahmen bereit stehen sollen und deshalb auch vorsichtiger bewirtschaftet werden müssen. So wirkt sich der oben angeführte Umbau der Aufzüge im Dienstgebäude Bethmannstraße 3 in erheblichem Maße auf diese Mittel aus, allerdings erst in 2003. Grundsätzlich ist hierzu jedoch anzumerken, dass künftig auf eine Trennung dieser beiden Töpfe verzichtet werden soll und dann sämtliche Maßnahmen ausschließlich aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe finanziert werden sollen.

Die Höhe der stadtinternen Ausgleichsabgabe und eine Aufstellung der einzahlenden Ämter kann der Anlage 3 entnommen werden. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Erfüllung der Schwerbehindertenquote nicht zum Maßstab für die Verwendung der Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe gemacht wurde. Als Entscheidungskriterium für die Verwendung der Mittel wurde das jeweilige Projekt und dessen Nutzen für die Betroffenen herangezogen. Dieses Verfahren soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Die nachfolgend exemplarisch dargestellten Maßnahmen sollen den Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben stellvertretend für viele andere Maßnahmen illustrieren.

Das meistgenutzte und nach wie vor am häufigsten beschaffte technische Hilfsmittel stellt der Bürostuhl in all seinen unterschiedlichen Ausführungen dar; er nimmt einen Anteil von rund 25 Prozent an der Summe der insgesamt 87 Einzelmaßnahmen ein.

Neben dem Bürostuhl als klassischem Hilfsmittel für schwerbehinderte Bedienstete wurde eine Vielzahl kleinerer Hilfsmittel angeschafft, die allesamt Verwendung bei den Büroarbeitsplätzen finden. Exemplarisch seien Handgelenkauflagen, spezielle Telefone für Schwerhörige, elektronische Locher und Hefter, spezielle Tastaturen und größere Bildschirme für Sehbehinderte genannt. Darüber hinaus wurden mehrere höhenverstellbare Bürotische beschafft, die den Betroffenen ein Arbeiten im Sitzen und Stehen gleichermaßen ermöglichen.

Über diese technischen Hilfsmittel hinaus, die jeweils in größerer Anzahl beschafft wurden, gab es jedoch auch verschiedene sehr spezielle Hilfsmittel.

So wurde zum Beispiel für einen rollstuhlfahrenden Bediensteten ein bestehender Arbeitsplatz beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen derart umgestaltet, dass er und seine nichtbehinderte Kollegin diesen Arbeitsplatz gleichermaßen nutzen können und abwechselnd Publikum bedienen oder im Hintergrund in Ruhe arbeiten können. Gesamtkosten dieser Maßnahme: rund 20.000,00 Euro.

Ebenfalls beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen wurde der Bereich der Passausgabe mit einem Karteikartenpaternoster ausgestattet. Eine der betroffenen Bediensteten leidet unter einer Hauterkrankung, die ihr Probleme beim Sichten der vielen Pässe bereitete. Eine andere Bedienstete hatte seit einem Bandscheibenvorfall Probleme beim Heben aus Tiefen. All dies ist durch den Karteikartenpaternoster entfallen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Platzersparnis durch die Beschaffung dieses Hilfsmittels. Kosten dieser Maßnahme: knapp 14.000,00 Euro.

Bei den Städtischen Bühnen wurden für zwei schwerhörige Kollegen und deren Vorgesetzten Mobiltelefone beschafft mit der Möglichkeit, auch schriftlich zu kommunizieren und E-Mails zu empfangen. Kosten insgesamt: rund 2.500,00 Euro.

Als weitere Maßnahme bei den Städtischen Bühnen wurde für einen Bühnentechniker ein elektrischer Deichsel-Hubstapler beschafft. Zu den Aufgaben dieses Bühnentechnikers gehört unter anderem der Transport der Kulissenelemente und Kulissenwände mit einem Gewicht zwischen 80 und 150 kg. Aufgrund seiner Behinderung im Wirbelsäulenbereich war diesem Bediensteten der Transport der Kulissen kaum mehr möglich. Mit Hilfe des elektrischen Deichsel-Hubstaplers konnten diese Probleme weitestgehend ausgeräumt werden. Kosten dieser Maßnahme: rund 6.500,00 Euro.

Zwei weitere Maßnahmen bei den Städtischen Bühnen waren der Einbau einer Arbeitssicherheitsbox sowie die Beschaffung von drei Leichtmetall-Etagenwagen für einen Theater-Schuhmachermeister. Der Betroffene leidet unter einer Behinderung im Wirbelsäulenbereich. Mit der Beschaffung der Etagenwagen ist es ihm nunmehr erheblich einfacher als bisher, die Schuhe durch die Räumlichkeiten der Städtischen Bühnen zu transportieren. Die Arbeitssicherheitsbox ermöglicht diesem schwerbehinderten Bediensteten das Färben von Schuhen mit Hilfe einer Absaugeinrichtung, die den Arbeitsplatz vor gefährlichen Dämpfen schützt. Gesamtkosten beider Maßnahmen: rund 6.100,00 Euro.

Bei der Kommunalen Kinder- Jugend- und Familienhilfe wurde eine Teeküche für einen außergewöhnlich gehbehinderten Bediensteten, der auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen ist, behinderungsgerecht umgebaut: Kosten dieser Maßnahme: rund 10.000,00 Euro.

Die Realisierung all dieser Maßnahmen ist oftmals nur aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen möglich. Von diesen wird in der Regel eine gute Vorarbeit geleistet, sei es bei der Beratung der Betroffenen hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten für die jeweiligen, ganz speziellen Probleme, aber auch beim Herstellen erster Kontakte mit entsprechenden Firmen und der Betreuung der Betroffenen.

Was in diesem Bericht über die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen nicht erfasst werden kann, ist das subjektive Empfinden und die Atmosphäre am Arbeitsplatz. Aus der Beobachtung heraus konnte jedoch festgestellt werden, dass aus der behinderungsgerechten Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit den unterschiedlichsten technischen Hilfsmitteln oftmals auch eine höhere Arbeitszufriedenheit resultiert.

Dieser Bericht wurde in Abstimmung mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt.

Anlage 1 (ca. 7 KB) Anlage 2 (ca. 8 KB) Anlage 3 (ca. 7 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
  2. 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  3. 25. Juni 2001BB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  4. 16. September 2002BB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  5. 4. August 2003Sie sind hier
    BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  6. 1. November 2004BB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  7. 8. August 2005Antwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 19 · 01.09.2003
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 623 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 23 · 09.09.2003
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 623 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
CDU (Votum im Ausschuss für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten)PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP; CDU (= Votum im Ausschuss für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 23 · 15.09.2003
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 623 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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