Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 25.06.2001, B 515
Betreff:
Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455
- NR 1488 CDU, NR 849 SPD, l. B 536/00 -
Im Jahr 2000 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Gesetz über die Beschäftigung von Schwerbehinderten vorgeschriebene Pflichtquote von 6 % der Beschäftigten mit 8,64 % wieder deutlich überschritten. Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Bediensteten kann aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2 ersehen werden.
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2000 auf 1110. Hiervon wurden 103 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als Schwerbehinderte neu anerkannt und 27 Schwerbehinderte trotz des immer noch geltenden allgemeinen Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung eingestellt.
Am 31.12.2000 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 155 ausländische Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigt.
Im Beamtenverhältnis befanden sich 114 Personen, davon 1 als Anwärter.
Zum 31.12.2000 lagen insgesamt 57 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich 7 auf Auszubildende.
Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2000 insgesamt 123 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Rund 53% der Schwerbehinderten der Stadt Frankfurt am Main sind Frauen und rund 47% Männer.
Neben dem übergeordneten Ziel, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und über die Pflichtquote hinaus Schwerbehinderte zu beschäftigen, ist es im Hinblick auf deren Integration wichtig, die Betroffenen als Individuum zu sehen und auf die ganz speziellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen einzugehen. Ein solches Vorgehen hat uneingeschränkte Gültigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz.
Darüber hinaus sind die organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen herzustellen, die nicht nur einem Betroffenen zu Gute kommen, sondern einer Vielzahl behinderter Menschen. Diese selbst definierten Vorgaben zu erreichen, war auch im Berichtsjahr 2000 wiederum oberstes Ziel.
Die Realisierung der verschiedenen Maßnahmen erfolgt aus den beiden zur Verfügung stehenden Töpfen; zum einen aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe, zum anderen aus Mitteln der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung. Dabei wurde auch in diesem Jahr wieder versucht, Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend einer Person dienen, aus Mitteln der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung zu finanzieren; Maßnahmen, die mehreren Betroffenen oder in Teilaspekten auch der Bürgerschaft zu Gute kommen, aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine strikte Trennung konnte jedoch nicht in jedem Fall eingehalten werden und wird auch nicht als sinnvoll erachtet.
Neben der Finanzierung aus eigenen Mitteln sei an dieser Stelle erwähnt, dass externe Leistungsträger, vor allen anderen ist hier der Landeswohlfahrtsverband (LWV) anzuführen, die personenbezogenen Maßnahmen zu einem maßgeblichen Teil unterstützt haben. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt (AA) besonders zu erwähnen.
Im Berichtsjahr 2000 konnte zur besseren Integration von 54 schwerbehinderten Bediensteten durch die behinderungsgerechte Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes beigetragen werden. Damit konnte einmal mehr allen Wünschen, die von den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen geäußert wurden, entsprochen werden.
Die überwiegende Zahl der o.a. Maßnahmen bezieht sich auf die Umgestaltung von Büroarbeitsplätzen. In den einfachsten Fällen konnten behinderungsbedingte Probleme bereits durch die Beschaffung eines geeigneten Bürostuhles gelöst werden. In anderen Fällen mussten jedoch auch komplette Büroausstattungen, mit Stuhl, Arbeitstisch und entsprechenden Möbeln, beschafft werden, um zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
In der jüngeren Vergangenheit und insbesondere im Berichtsjahr 2000 konnte bei der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen ein Trend hin zu einem dynamischen Arbeiten, d.h. im Sitzen und im Stehen, festgestellt werden. So wurden im Berichtsjahr mehrere Arbeitstische für Schwerbehinderte beschafft, die in ihrer Höhe von 67 - 127 cm stufenlos verstellbar sind und somit sowohl an die unterschiedlichsten Körpergrößen angepasst werden können, aber auch ein Arbeiten im Stehen ermöglichen. Für Schwerbehinderte mit Schädigungen der Wirbelsäule stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Arbeitssituation dar und wirkt auch einer Verschlimmerung der Behinderung entgegen.
Die Bedeutsamkeit eines dynamischen Arbeitens wurde vom Arbeitskreis "Betriebliche Gesundheitsfürsorge" auch für nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen erkannt. Aus diesem Grund verleiht der Arbeitskreis Stehpulte an die Ämter und Betriebe, damit die Bediensteten das Arbeiten im Sitzen und im Stehen erproben können. Die Entscheidung, ob ein Stehpult für e. Mitarbeiter/in beschafft wird, obliegt dann letztlich den Ämtern und Betrieben in Absprache mit d. Betroffenen. Derartige Maßnahmen sind als Prävention zu verstehen, um Krankheiten, die zu einer Behinderung führen, erst gar nicht entstehen zu lassen.
Neben der Ausstattung der Büros mit behinderungsgerechtem Mobiliar gehören Personal-Computer (PC.s) mit der entsprechenden Hard- und Software zu den weiteren Maßnahmen, die veranlasst werden. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass die Ämter und Betriebe bereits über ein sehr hohes Ausstattungsniveau verfügen. Anders als in der Vergangenheit erübrigt sich deshalb in den meisten Fällen die Neubeschaffung von PC.s. Stattdessen ist die vorhandene Hard- und Software um spezielle, behinderungsbedingt notwendige Komponenten (wie z.B. größere Monitore für Sehbehinderte) zu ergänzen.
Die folgenden Maßnahmen, die sich von der Gesamtheit aller Maßnahmen abheben, seien hier exemplarisch genannt:
- Beschaffung eines PC.s mit Blindenschriftzeile, spezieller Software und einem Scanner
Gesamtkosten: ca. 60.000,- DM
- Ausstattung von 5 Büroarbeitsplätzen sehbehinderter Bediensteter mit Vergrößerungsgeräten, entsprechende PC.s und ergänzendem Zubehör
Gesamtkosten: ca. 75.200,- DM
- Einzelplatzschulungen von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen in der unterschiedlichsten (Spezial-)Software
Gesamtkosten: ca. 22.900,- DM
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2000 ca. 310.100,- DM für die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen verwandt. Diese wurden in Höhe von ca. 83.500,- DM von der Stadt getragen. Die verbleibenden ca. 226.600,- DM wurden von Seiten Dritter, überwiegend vom LWV, aufgebracht, was einer prozentualen Bezuschussung aller Maßnahmen von knapp 73% entspricht.
Neben den Mitteln zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung standen darüber hinaus wieder ausreichend Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe zur Verfügung. So konnten im Berichtsjahr 2000 in diesem Topf 275.786,61 DM vereinnahmt werden. Eine detaillierte Aufstellung aller Ämter, die in die stadtinterne Ausgleichsabgabe einzahlen mussten, kann der Anlage 3 entnommen werden.
Wie bereits oben erläutert, wurden die Mittel der stadtinternen Ausgleichsabgabe vorzugsweise für Maßnahmen größeren Umfangs, die zudem mehreren Betroffenen zu Gute kamen, eingesetzt. Als herausragende Maßnahmen seien hierzu erwähnt:
- Der behinderungsgerechte Umbau der Poststelle des Jugend- und Sozialamtes konnte im Berichtsjahr 2000 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 103.250,- DM wovon in 2000 ca. 65.300,- DM verausgabt wurden. Vom Landeswohlfahrtsverband erhielt die Stadt Frankfurt am Main zu der Gesamtmaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 50.000,- DM.
- In den behinderungsgerechten Umbau des Eingangsbereiches des Personal- und Organisationsamtes wurden im Jahr 2000 ca. 360.900,- DM investiert. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme können noch nicht exakt beziffert werden, da bisher noch nicht alle Rechnungen vorliegen, man kann aber von ungefähr 450.000,- DM ausgehen. Hierzu bewilligte der Landeswohlfahrtsverband einen Gesamtzuschuss von 200.000,- DM. Der behinderungsgerechte Umbau des Eingangsbereiches war von übergeordnetem Interesse, um die Erreichbarkeit der Aus- und Fortbildungsräume für alle Bediensteten zu gewährleisten. Mit der ergänzend beabsichtigen Umgestaltung der vorhandenen Innenaufzüge soll noch im Jahr 2001 begonnen werden.
- Im Dienstgebäude des Amtes für Wohnungswesen wurden in 5 Geschossen magnetische Feststellanlagen für Brandschutztüren eingebaut. Diese halten die Türen permanent offen, um kein Hindernis für die in den jeweiligen Stockwerken tätigen Gehbehinderten darzustellen. Die Kosten des Einbaus beliefen sich auf ca. 19.300,- DM.
- Eine Maßnahme mit gleicher Zielrichtung stellte der Einbau von elektrischen Türöffnern im Dienstgebäude des Jugend- und Sozialamtes in der Berliner -Str. 33-35 dar. Der Einbau konnte zum Ende des Berichtsjahres bereits abgeschlossen werden, eine abschließende Zusammenstellung über die Gesamtkosten liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Die Kostenschätzung geht von 15.000,- DM aus.
Darüber hinaus wurden verschiedene kleinere Maßnahmen aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe finanziert, und es befinden sich weitere Einzelprojekte von den Ämtern und Betrieben in Vorbereitung. Die Erfüllung der Schwerbehindertenquote wurde im Zusammenhang mit den diversen Umbaumaßnahmen nicht zum Maßstab für die Verwendung der Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe gemacht. Dies wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft so bleiben, da als Entscheidungskriterium das jeweilige Projekt und dessen Nutzen für die Betroffenen im Vordergrund stehen sollte, nicht die Erfüllung der Schwerbehindertenquote.
Im Interesse einer nachhaltigen Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten hat der Magistrat im Zusammenhang mit der Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) vom 29.09.2000 beschlossen, dass der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeachtet der abgesenkten gesetzlichen Quote weiterhin mindestens 7% betragen soll. Bereits bei Unterschreiten dieses Anteils ist wie bisher unterabschnittsbezogen eine stadtinterne Ausgleichsabgabe in Höhe von 200,- DM je Monat und unbesetztem Pflichtplatz von den betroffenen Ämtern und Betrieben zu entrichten.
11.2\SG21\03.03 Personaldienst\10 Schwerbehinderte\sbzuja.xls
Monat
Arbeitsplätze und
Zahl der zu
Anrechenbare be-
Anrechenbare be-
Zusätzlich besetzte
besetzte
unbesetzte
Geschuldete
Stellen (§ 7 Abs.
beschäftigenden
schäftigte Schwerbe-
schäftigte Gleichge-
Plätze durch Mehr-
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze
Ausgleichsabgabe
(2000)
1 - 3 SchwbG) abzgl.
Schwerbehinderten
hinderte (§ 1 SchwbG)
stellte (§ 2 SchwbG)
fachanrechnungen
(Spalte 4, 5 und 6)
(Spalte 3 abzüglich
(§ 11 SchwbG)
nicht zu zählende
bei einem Pflichtsatz
gemäß § 9 Abs.1 und 2
gemäß § 9 Abs.1
gemäß § 10 SchwbG
Spalte 7)
Arbeitsplätze und
von 6 %
SchwbG insgesamt
und 2 SchwbG
Stellen nach § 8 S. 1
- Soll -
(ohne Mehrfachanrech-
- Ist -
DM
und § 7 Abs. 2 und 3
nungen)
SchwbG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Januar
13.670
820
1.092
29
77
1.198
0
Februar
13.678
821
1.096
28
77
1.201
0
März
13.674
820
1.093
28
77
1.198
0
April
13.699
822
1.089
29
75
1.193
0
Mai
13.710
823
1.092
29
74
1.195
0
Juni
13.697
822
1.081
29
72
1.182
0
Juli
13.684
821
1.081
29
72
1.182
0
August
13.718
823
1.079
29
73
1.181
0
September
13.728
824
1.080
29
75
1.184
0
Oktober
13.721
823
1.068
29
75
1.172
0
November
13.727
824
1.062
29
75
1.166
0
Dezember
13.718
823
1.053
29
75
1.157
0
Gesamtbetrag der für das Kalenderjahr 2000 geschuldeten
0
Ausgleichsabgabe (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 SchbG)
11.2\SG21\03.03 Personaldienst\10 Schwerbehinderte\sbfortq.xls
Anlage 2
Übersicht über die Entwicklung der Beschäftigungsquote der Schwerbehinderten sowie der Ausgleichsabgabe
Jahr
Arbeitsplätze (abz. nicht zu zählende Arbeitsplätze
§ 8 S.1 u.7 Abs.2 u.3 SchwbG)
Zahl der zu beschäftigenden Schwerbehinderten bei einem Pflichtsatz von 6 %
Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten
Zahl der beschäftigten Gleichgestellten
Zusätzlich besetzte Plätze durch Mehrfach-anrechnungen
Gesamtzahl der besetzten Plätze (Spalten 4, 5 u. 6)
Tatsächliche Beschäftigungs-quote in % (Spalte 7 im Verhältnis zu Spalte 2)
Zahl der unbesetzten Pflichtplätze (Spalte 3 abz. Spalte 7)
Geschuldete Ausgleichsabgabe
Abzüglich 50 % (***) der Rechnungs-beträge von Lieferaufträgen an Werkstätten für Behinderte
Abzüglich Guthaben aus Berichtigungen für Vorjahre
Gesamtbetrag der gezahlten Ausgleichsabgabe
§ 7 Abs.1-3 SchwbG
- Soll -
§ 1 SchwbG
§ 2 SchwbG
§ 10 SchwbG
-Ist -
§ 11 SchwbG
§ 55 SchwbG
DM
DM
DM
DM 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
1975
20.818
1.249
568
78
17
663
3,18
586
703.400
703.400
1976
21.104
1.266
660
93
29
782
3,71
484
581.500
6.204
60.100
515.196
1977
21.674
1.300
717
85
48
850
3,92
450
540.600
11.962
528.638
1978
21.657
1.299
784
75
62
921
4,25
378
453.400
14.788
438.612
1979
22.235
1.334
896
63
71
1.030
4,63
304
365.000
16.505
348.495
1980
22.533
1.352
952
55
71
1.078
4,78
274
328.400
27.461
136.700
164.239
1981
22.566
1.354
1.019
52
88
1.159
5,14
195
234.600
39.429
86.600
108.571
1982
22.674
1.360
1.023
49
103
1.175
5,18
185
221.600
87.040
80.500
54.060
1983
22.281
1.337
1.048
42
112
1.202
5,39
135
161.500
48.000
59.000
54.500
1984
22.274
1.336
1.052
34
121
1.207
5,42
129
154.300
45.160
79.700
29.440
1985
22.353
1.341
1.020
36
127
1.183
5,29
158
189.100
29.920
53.100
106.080
1986
21.909
1.315
1.052
37
118
1.207
5,51
108
153.150
30.592
39.000
83.558
1987
22.392
1.344
1.080
38
122
1.240
5,54
104
186.600
44.200
58.550
83.850
1988
22.804
1.368
1.160
38
127
1.325
5,81
43
80.850
47.250
74.850
0
1989
22.736
1.364
1.218
37
111
1.366
6,01
0
5.250
17.556
45.450
0
1990
23.241
1.394
1.263
38
120
1.421
6,11
0
0
43.098
45.900
0
1991
23.491
1.409
1.345
42
129
1.516
6,45
0
0
40.639
73.050
0
1992
23.826
1.430
1.400
42
119
1.561
6,55
0
0
27.707
84.800
0
1993
22.892
1.374
1.421
40
109
1.570
6,86
0
0
15.960
74.400
0
1994
22.059
1.324
1.425
37
101
1.563
7,07
0
0
11.989
79.389
0
*1995
20.969
1.258
1.353
34
73
1.460
6,96
** 1995
15.722
943
1.019
32
64
1.115
7,09
1996
13.783
827
1.004
34
88
1.125
8,16
0
0
2.308
20.000
0
1997
13.785
827
1.028
34
87
1.149
8,34
0
0
1.101
58.000
0
1998
13.579
815
1.050
33
82
1.165
8,58
0
0
2.652
46.400
0
1999
13.701
822
1.049
30
80
1.159
8,46
0
0
4.918
57.400
0
2000
13.702
822
1.081
29
75
1.184
8,64
0
0
8.685
52.000
0
Bei den angegebenen Zahlen in den Spalten 2 - 9 handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte
* 1995
einschließlich der Zahlen der Stadtwerke Frankfurt (Januar bis August)
** 1995
ohne die Zahlen der Stadtwerke Frankfurt (ab September)
(***)
bis 31.07.1996 abzüglich 30% der Rechnungsbeträge von Aufträgen an Behindertenwerkstätten, ab 01.08.1996 abzügl. 50% der Rechnungsbeträge von Aufträgen an Behindertenwerkstätten
INDEX
INDEX
INDEX Aufstellung der Ämter und Betriebe die in 2000 in die stadtinterne Ausgleichsabgabe eingezahlt haben:
INDEX Amt/Betrieb
INDEX gezahlte Ausgleichsabgabe
Büro der Oberbürgermeisterin
2.400,- DM
Zusatzversorgungskasse
2.400,- DM
Revisionsamt
400,- DM
Stadtkämmerei
5.000,- DM
Branddirektion
102.095,67 DM
Stadtschulamt
72.000,- DM
Volkshochschule Frankfurt
3.400,- DM
Städtische Bühnen - Zentrale Theaterbetriebe -
4.400,- DM
Ballett Frankfurt
9.200,- DM
Oper Frankfurt
31.600,- DM
Schauspiel Frankfurt
1.800,- DM
Theater am Turm
2.400,- DM
Sport- und Badeamt
200,- DM
Stadtgesundheitsamt
4.800,- DM
Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
12.447,50 DM
Dezernatsamt Planung
600,- DM
Stadtvermessungsamt
2.400,- DM
Hochbauamt
2.400,- DM
Grünflächenamt
1.800,- DM
Stadtbahnbauamt
1.800,- DM
Umweltamt
2.727,44 DM
Forstamt
9.516,- DM
Gesamt:
275.786,61 DM
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
- 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 25. Juni 2001Sie sind hierBB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 16. September 2002BB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 4. August 2003BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 1. November 2004BB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 8. August 2005Antwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)