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Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.06.2001, B 515

Betreff:

Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2000, § 5455
- NR 1488 CDU, NR 849 SPD, l. B 536/00 -

Im Jahr 2000 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Gesetz über die Beschäftigung von Schwerbehinderten vorgeschriebene Pflichtquote von 6 % der Beschäftigten mit 8,64 % wieder deutlich überschritten. Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Bediensteten kann aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2 ersehen werden.

Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2000 auf 1110. Hiervon wurden 103 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als Schwerbehinderte neu anerkannt und 27 Schwerbehinderte trotz des immer noch geltenden allgemeinen Einstellungsstopps bei der Stadtverwaltung eingestellt.

Am 31.12.2000 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 155 ausländische Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigt.

Im Beamtenverhältnis befanden sich 114 Personen, davon 1 als Anwärter.

Zum 31.12.2000 lagen insgesamt 57 Mehrfachanrechnungen vor, davon beziehen sich 7 auf Auszubildende.

Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2000 insgesamt 123 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.

Rund 53% der Schwerbehinderten der Stadt Frankfurt am Main sind Frauen und rund 47% Männer.

Neben dem übergeordneten Ziel, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und über die Pflichtquote hinaus Schwerbehinderte zu beschäftigen, ist es im Hinblick auf deren Integration wichtig, die Betroffenen als Individuum zu sehen und auf die ganz speziellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen einzugehen. Ein solches Vorgehen hat uneingeschränkte Gültigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz.

Darüber hinaus sind die organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen herzustellen, die nicht nur einem Betroffenen zu Gute kommen, sondern einer Vielzahl behinderter Menschen. Diese selbst definierten Vorgaben zu erreichen, war auch im Berichtsjahr 2000 wiederum oberstes Ziel.

Die Realisierung der verschiedenen Maßnahmen erfolgt aus den beiden zur Verfügung stehenden Töpfen; zum einen aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe, zum anderen aus Mitteln der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung. Dabei wurde auch in diesem Jahr wieder versucht, Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend einer Person dienen, aus Mitteln der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung zu finanzieren; Maßnahmen, die mehreren Betroffenen oder in Teilaspekten auch der Bürgerschaft zu Gute kommen, aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe zu finanzieren. Eine strikte Trennung konnte jedoch nicht in jedem Fall eingehalten werden und wird auch nicht als sinnvoll erachtet.

Neben der Finanzierung aus eigenen Mitteln sei an dieser Stelle erwähnt, dass externe Leistungsträger, vor allen anderen ist hier der Landeswohlfahrtsverband (LWV) anzuführen, die personenbezogenen Maßnahmen zu einem maßgeblichen Teil unterstützt haben. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt (AA) besonders zu erwähnen.

Im Berichtsjahr 2000 konnte zur besseren Integration von 54 schwerbehinderten Bediensteten durch die behinderungsgerechte Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes beigetragen werden. Damit konnte einmal mehr allen Wünschen, die von den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen geäußert wurden, entsprochen werden.

Die überwiegende Zahl der o.a. Maßnahmen bezieht sich auf die Umgestaltung von Büroarbeitsplätzen. In den einfachsten Fällen konnten behinderungsbedingte Probleme bereits durch die Beschaffung eines geeigneten Bürostuhles gelöst werden. In anderen Fällen mussten jedoch auch komplette Büroausstattungen, mit Stuhl, Arbeitstisch und entsprechenden Möbeln, beschafft werden, um zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

In der jüngeren Vergangenheit und insbesondere im Berichtsjahr 2000 konnte bei der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen ein Trend hin zu einem dynamischen Arbeiten, d.h. im Sitzen und im Stehen, festgestellt werden. So wurden im Berichtsjahr mehrere Arbeitstische für Schwerbehinderte beschafft, die in ihrer Höhe von 67 - 127 cm stufenlos verstellbar sind und somit sowohl an die unterschiedlichsten Körpergrößen angepasst werden können, aber auch ein Arbeiten im Stehen ermöglichen. Für Schwerbehinderte mit Schädigungen der Wirbelsäule stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Arbeitssituation dar und wirkt auch einer Verschlimmerung der Behinderung entgegen.

Die Bedeutsamkeit eines dynamischen Arbeitens wurde vom Arbeitskreis "Betriebliche Gesundheitsfürsorge" auch für nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen erkannt. Aus diesem Grund verleiht der Arbeitskreis Stehpulte an die Ämter und Betriebe, damit die Bediensteten das Arbeiten im Sitzen und im Stehen erproben können. Die Entscheidung, ob ein Stehpult für e. Mitarbeiter/in beschafft wird, obliegt dann letztlich den Ämtern und Betrieben in Absprache mit d. Betroffenen. Derartige Maßnahmen sind als Prävention zu verstehen, um Krankheiten, die zu einer Behinderung führen, erst gar nicht entstehen zu lassen.

Neben der Ausstattung der Büros mit behinderungsgerechtem Mobiliar gehören Personal-Computer (PC.s) mit der entsprechenden Hard- und Software zu den weiteren Maßnahmen, die veranlasst werden. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass die Ämter und Betriebe bereits über ein sehr hohes Ausstattungsniveau verfügen. Anders als in der Vergangenheit erübrigt sich deshalb in den meisten Fällen die Neubeschaffung von PC.s. Stattdessen ist die vorhandene Hard- und Software um spezielle, behinderungsbedingt notwendige Komponenten (wie z.B. größere Monitore für Sehbehinderte) zu ergänzen.

Die folgenden Maßnahmen, die sich von der Gesamtheit aller Maßnahmen abheben, seien hier exemplarisch genannt:

  • Beschaffung eines PC.s mit Blindenschriftzeile, spezieller Software und einem Scanner

    Gesamtkosten: ca. 60.000,- DM

  • Ausstattung von 5 Büroarbeitsplätzen sehbehinderter Bediensteter mit Vergrößerungsgeräten, entsprechende PC.s und ergänzendem Zubehör

    Gesamtkosten: ca. 75.200,- DM

  • Einzelplatzschulungen von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen in der unterschiedlichsten (Spezial-)Software

    Gesamtkosten: ca. 22.900,- DM

    Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2000 ca. 310.100,- DM für die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen verwandt. Diese wurden in Höhe von ca. 83.500,- DM von der Stadt getragen. Die verbleibenden ca. 226.600,- DM wurden von Seiten Dritter, überwiegend vom LWV, aufgebracht, was einer prozentualen Bezuschussung aller Maßnahmen von knapp 73% entspricht.

    Neben den Mitteln zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung standen darüber hinaus wieder ausreichend Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe zur Verfügung. So konnten im Berichtsjahr 2000 in diesem Topf 275.786,61 DM vereinnahmt werden. Eine detaillierte Aufstellung aller Ämter, die in die stadtinterne Ausgleichsabgabe einzahlen mussten, kann der Anlage 3 entnommen werden.

    Wie bereits oben erläutert, wurden die Mittel der stadtinternen Ausgleichsabgabe vorzugsweise für Maßnahmen größeren Umfangs, die zudem mehreren Betroffenen zu Gute kamen, eingesetzt. Als herausragende Maßnahmen seien hierzu erwähnt:

  • Der behinderungsgerechte Umbau der Poststelle des Jugend- und Sozialamtes konnte im Berichtsjahr 2000 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 103.250,- DM wovon in 2000 ca. 65.300,- DM verausgabt wurden. Vom Landeswohlfahrtsverband erhielt die Stadt Frankfurt am Main zu der Gesamtmaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 50.000,- DM.
  • In den behinderungsgerechten Umbau des Eingangsbereiches des Personal- und Organisationsamtes wurden im Jahr 2000 ca. 360.900,- DM investiert. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme können noch nicht exakt beziffert werden, da bisher noch nicht alle Rechnungen vorliegen, man kann aber von ungefähr 450.000,- DM ausgehen. Hierzu bewilligte der Landeswohlfahrtsverband einen Gesamtzuschuss von 200.000,- DM. Der behinderungsgerechte Umbau des Eingangsbereiches war von übergeordnetem Interesse, um die Erreichbarkeit der Aus- und Fortbildungsräume für alle Bediensteten zu gewährleisten. Mit der ergänzend beabsichtigen Umgestaltung der vorhandenen Innenaufzüge soll noch im Jahr 2001 begonnen werden.
  • Im Dienstgebäude des Amtes für Wohnungswesen wurden in 5 Geschossen magnetische Feststellanlagen für Brandschutztüren eingebaut. Diese halten die Türen permanent offen, um kein Hindernis für die in den jeweiligen Stockwerken tätigen Gehbehinderten darzustellen. Die Kosten des Einbaus beliefen sich auf ca. 19.300,- DM.
  • Eine Maßnahme mit gleicher Zielrichtung stellte der Einbau von elektrischen Türöffnern im Dienstgebäude des Jugend- und Sozialamtes in der Berliner -Str. 33-35 dar. Der Einbau konnte zum Ende des Berichtsjahres bereits abgeschlossen werden, eine abschließende Zusammenstellung über die Gesamtkosten liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Die Kostenschätzung geht von 15.000,- DM aus.

    Darüber hinaus wurden verschiedene kleinere Maßnahmen aus Mitteln der stadtinternen Ausgleichsabgabe finanziert, und es befinden sich weitere Einzelprojekte von den Ämtern und Betrieben in Vorbereitung. Die Erfüllung der Schwerbehindertenquote wurde im Zusammenhang mit den diversen Umbaumaßnahmen nicht zum Maßstab für die Verwendung der Gelder aus der stadtinternen Ausgleichsabgabe gemacht. Dies wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft so bleiben, da als Entscheidungskriterium das jeweilige Projekt und dessen Nutzen für die Betroffenen im Vordergrund stehen sollte, nicht die Erfüllung der Schwerbehindertenquote.

    Im Interesse einer nachhaltigen Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten hat der Magistrat im Zusammenhang mit der Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) vom 29.09.2000 beschlossen, dass der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeachtet der abgesenkten gesetzlichen Quote weiterhin mindestens 7% betragen soll. Bereits bei Unterschreiten dieses Anteils ist wie bisher unterabschnittsbezogen eine stadtinterne Ausgleichsabgabe in Höhe von 200,- DM je Monat und unbesetztem Pflichtplatz von den betroffenen Ämtern und Betrieben zu entrichten.

    11.2\SG21\03.03 Personaldienst\10 Schwerbehinderte\sbzuja.xls

    Monat

    Arbeitsplätze und

    Zahl der zu

    Anrechenbare be-

    Anrechenbare be-

    Zusätzlich besetzte

    besetzte

    unbesetzte

    Geschuldete

    Stellen (§ 7 Abs.

    beschäftigenden

    schäftigte Schwerbe-

    schäftigte Gleichge-

    Plätze durch Mehr-

    Arbeitsplätze

    Arbeitsplätze

    Ausgleichsabgabe

    (2000)

    1 - 3 SchwbG) abzgl.

    Schwerbehinderten

    hinderte (§ 1 SchwbG)

    stellte (§ 2 SchwbG)

    fachanrechnungen

    (Spalte 4, 5 und 6)

    (Spalte 3 abzüglich

    (§ 11 SchwbG)

    nicht zu zählende

    bei einem Pflichtsatz

    gemäß § 9 Abs.1 und 2

    gemäß § 9 Abs.1

    gemäß § 10 SchwbG

    Spalte 7)

    Arbeitsplätze und

    von 6 %

    SchwbG insgesamt

    und 2 SchwbG

    Stellen nach § 8 S. 1

    - Soll -

    (ohne Mehrfachanrech-

    - Ist -

    DM

    und § 7 Abs. 2 und 3

    nungen)

    SchwbG

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    Januar

    13.670

    820

    1.092

    29

    77

    1.198

    0

    Februar

    13.678

    821

    1.096

    28

    77

    1.201

    0

    März

    13.674

    820

    1.093

    28

    77

    1.198

    0

    April

    13.699

    822

    1.089

    29

    75

    1.193

    0

    Mai

    13.710

    823

    1.092

    29

    74

    1.195

    0

    Juni

    13.697

    822

    1.081

    29

    72

    1.182

    0

    Juli

    13.684

    821

    1.081

    29

    72

    1.182

    0

    August

    13.718

    823

    1.079

    29

    73

    1.181

    0

    September

    13.728

    824

    1.080

    29

    75

    1.184

    0

    Oktober

    13.721

    823

    1.068

    29

    75

    1.172

    0

    November

    13.727

    824

    1.062

    29

    75

    1.166

    0

    Dezember

    13.718

    823

    1.053

    29

    75

    1.157

    0

    Gesamtbetrag der für das Kalenderjahr 2000 geschuldeten

    0

    Ausgleichsabgabe (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 SchbG)

    11.2\SG21\03.03 Personaldienst\10 Schwerbehinderte\sbfortq.xls

    Anlage 2

    Übersicht über die Entwicklung der Beschäftigungsquote der Schwerbehinderten sowie der Ausgleichsabgabe

    Jahr

    Arbeitsplätze (abz. nicht zu zählende Arbeitsplätze

    § 8 S.1 u.7 Abs.2 u.3 SchwbG)

    Zahl der zu beschäftigenden Schwerbehinderten bei einem Pflichtsatz von 6 %

    Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten

    Zahl der beschäftigten Gleichgestellten

    Zusätzlich besetzte Plätze durch Mehrfach-anrechnungen

    Gesamtzahl der besetzten Plätze (Spalten 4, 5 u. 6)

    Tatsächliche Beschäftigungs-quote in % (Spalte 7 im Verhältnis zu Spalte 2)

    Zahl der unbesetzten Pflichtplätze (Spalte 3 abz. Spalte 7)

    Geschuldete Ausgleichsabgabe

    Abzüglich 50 % (***) der Rechnungs-beträge von Lieferaufträgen an Werkstätten für Behinderte

    Abzüglich Guthaben aus Berichtigungen für Vorjahre

    Gesamtbetrag der gezahlten Ausgleichsabgabe

    § 7 Abs.1-3 SchwbG

    - Soll -

    § 1 SchwbG

    § 2 SchwbG

    § 10 SchwbG

    -Ist -

    § 11 SchwbG

    § 55 SchwbG

    DM

    DM

    DM

    DM 1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10

    11

    12

    13

    1975

    20.818

    1.249

    568

    78

    17

    663

    3,18

    586

    703.400

    703.400

    1976

    21.104

    1.266

    660

    93

    29

    782

    3,71

    484

    581.500

    6.204

    60.100

    515.196

    1977

    21.674

    1.300

    717

    85

    48

    850

    3,92

    450

    540.600

    11.962

    528.638

    1978

    21.657

    1.299

    784

    75

    62

    921

    4,25

    378

    453.400

    14.788

    438.612

    1979

    22.235

    1.334

    896

    63

    71

    1.030

    4,63

    304

    365.000

    16.505

    348.495

    1980

    22.533

    1.352

    952

    55

    71

    1.078

    4,78

    274

    328.400

    27.461

    136.700

    164.239

    1981

    22.566

    1.354

    1.019

    52

    88

    1.159

    5,14

    195

    234.600

    39.429

    86.600

    108.571

    1982

    22.674

    1.360

    1.023

    49

    103

    1.175

    5,18

    185

    221.600

    87.040

    80.500

    54.060

    1983

    22.281

    1.337

    1.048

    42

    112

    1.202

    5,39

    135

    161.500

    48.000

    59.000

    54.500

    1984

    22.274

    1.336

    1.052

    34

    121

    1.207

    5,42

    129

    154.300

    45.160

    79.700

    29.440

    1985

    22.353

    1.341

    1.020

    36

    127

    1.183

    5,29

    158

    189.100

    29.920

    53.100

    106.080

    1986

    21.909

    1.315

    1.052

    37

    118

    1.207

    5,51

    108

    153.150

    30.592

    39.000

    83.558

    1987

    22.392

    1.344

    1.080

    38

    122

    1.240

    5,54

    104

    186.600

    44.200

    58.550

    83.850

    1988

    22.804

    1.368

    1.160

    38

    127

    1.325

    5,81

    43

    80.850

    47.250

    74.850

    0

    1989

    22.736

    1.364

    1.218

    37

    111

    1.366

    6,01

    0

    5.250

    17.556

    45.450

    0

    1990

    23.241

    1.394

    1.263

    38

    120

    1.421

    6,11

    0

    0

    43.098

    45.900

    0

    1991

    23.491

    1.409

    1.345

    42

    129

    1.516

    6,45

    0

    0

    40.639

    73.050

    0

    1992

    23.826

    1.430

    1.400

    42

    119

    1.561

    6,55

    0

    0

    27.707

    84.800

    0

    1993

    22.892

    1.374

    1.421

    40

    109

    1.570

    6,86

    0

    0

    15.960

    74.400

    0

    1994

    22.059

    1.324

    1.425

    37

    101

    1.563

    7,07

    0

    0

    11.989

    79.389

    0

    *1995

    20.969

    1.258

    1.353

    34

    73

    1.460

    6,96

    ** 1995

    15.722

    943

    1.019

    32

    64

    1.115

    7,09

    1996

    13.783

    827

    1.004

    34

    88

    1.125

    8,16

    0

    0

    2.308

    20.000

    0

    1997

    13.785

    827

    1.028

    34

    87

    1.149

    8,34

    0

    0

    1.101

    58.000

    0

    1998

    13.579

    815

    1.050

    33

    82

    1.165

    8,58

    0

    0

    2.652

    46.400

    0

    1999

    13.701

    822

    1.049

    30

    80

    1.159

    8,46

    0

    0

    4.918

    57.400

    0

    2000

    13.702

    822

    1.081

    29

    75

    1.184

    8,64

    0

    0

    8.685

    52.000

    0

    Bei den angegebenen Zahlen in den Spalten 2 - 9 handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte

    * 1995

    einschließlich der Zahlen der Stadtwerke Frankfurt (Januar bis August)

    ** 1995

    ohne die Zahlen der Stadtwerke Frankfurt (ab September)

    (***)

    bis 31.07.1996 abzüglich 30% der Rechnungsbeträge von Aufträgen an Behindertenwerkstätten, ab 01.08.1996 abzügl. 50% der Rechnungsbeträge von Aufträgen an Behindertenwerkstätten

    INDEX

    INDEX

    INDEX Aufstellung der Ämter und Betriebe die in 2000 in die stadtinterne Ausgleichsabgabe eingezahlt haben:

    INDEX Amt/Betrieb

    INDEX gezahlte Ausgleichsabgabe

    Büro der Oberbürgermeisterin

    2.400,- DM

    Zusatzversorgungskasse

    2.400,- DM

    Revisionsamt

    400,- DM

    Stadtkämmerei

    5.000,- DM

    Branddirektion

    102.095,67 DM

    Stadtschulamt

    72.000,- DM

    Volkshochschule Frankfurt

    3.400,- DM

    Städtische Bühnen - Zentrale Theaterbetriebe -

    4.400,- DM

    Ballett Frankfurt

    9.200,- DM

    Oper Frankfurt

    31.600,- DM

    Schauspiel Frankfurt

    1.800,- DM

    Theater am Turm

    2.400,- DM

    Sport- und Badeamt

    200,- DM

    Stadtgesundheitsamt

    4.800,- DM

    Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

    12.447,50 DM

    Dezernatsamt Planung

    600,- DM

    Stadtvermessungsamt

    2.400,- DM

    Hochbauamt

    2.400,- DM

    Grünflächenamt

    1.800,- DM

    Stadtbahnbauamt

    1.800,- DM

    Umweltamt

    2.727,44 DM

    Forstamt

    9.516,- DM

    Gesamt:

    275.786,61 DM

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 1999NRNR 849Erweiterung des Berichts zur Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · SPD
  2. 17. Juli 2000BB 536Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  3. 25. Juni 2001Sie sind hier
    BB 515Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  4. 16. September 2002BB 1041Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  5. 4. August 2003BB 623Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  6. 1. November 2004BB 701Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  7. 8. August 2005Antwort des Magistrats · nach 298 WochenBB 534Beschäftigung von schwer behinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 3 · 16.08.2001
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 515 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 3 · 21.08.2001
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 515 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 4 · 18.09.2001
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 515 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Sonstige:
PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 4 · 24.09.2001
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 515 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)

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