Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 01.09.2006, B 345
Betreff:
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10487
- l. B 534/05 -
Im Jahr 2005 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten zum wiederholten Male deutlich überschritten und mit 10,33 % ihren höchsten Stand seit Ermittlung dieser Quote erreicht. Damit erfüllt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main seit nunmehr 17 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote.
Mit einer Beschäftigungsquote von 10,33 % liegt die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2005 nunmehr erstmals mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert und damit deutlich über dem Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Die Zahlen für diese Bereiche lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar erst bis 2004 vor; anhand deren Entwicklung lässt sich jedoch ablesen, dass diese weit unter der Quote liegen, die von der Stadtverwaltung erreicht wird.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Bediensteten belief sich am 31.12.2005 auf 1.291. Hiervon wurden 109 städtische Bedienstete im Laufe des Jahres als schwerbehindert neu anerkannt und 11 schwerbehinderte Menschen eingestellt.
Am 31.12.2005 wurden bei der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 214 ausländische schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt.
Im Beamtenverhältnis befanden sich 137 schwerbehinderte Personen.
Zum 31.12.2005 lagen insgesamt 44 Mehrfachanrechnungen vor, davon bezieht sich eine auf eine Auszubildende.
Aus dem städtischen Dienst ausgeschieden sind im Jahre 2005 insgesamt 137 schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen.
Rund 56 % der schwerbehinderten Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main waren Frauen und rund 44 % waren Männer.
Um das hohe Beschäftigungsniveau von schwerbehinderten Menschen zu gewährleisten, hat sich die Stadtverwaltung seit dem Jahr 1997 zu einer internen Quote von 7 % der Beschäftigten verpflichtet. Diese wurde auch nach Absenkung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtquote von 6 % auf 5 % im Jahre 2001 beibehalten und konnte bei stadtweiter Betrachtung stets erfüllt werden. Dies dokumentiert die soziale Verpflichtung des Magistrats, der Ausgrenzung einer bedeutenden Bevölkerungsgruppe durch eigenverantwortliches Handeln entgegenzutreten.
Die durch die stadtintern gezahlte Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel sind im Laufe der Jahre, bedingt durch die Ausgliederung vieler Bereiche aus der eigentlichen Stadtverwaltung, zurückgegangen, liegen jedoch immer noch auf einem so hohen Niveau, dass auch zukünftig alle Maßnahmen für schwerbehinderte Bedienstete aus diesem Topf finanziert werden können. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl der von der Stadtverwaltung durchgeführten integrativen Maßnahmen von Seiten Dritter, in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband, bezuschusst werden.
Im Jahre 2005 konnte 35 schwerbehinderten Bediensteten mit insgesamt 41 Einzelmaßnahmen die Integration in das tägliche Arbeitsleben erleichtert werden. Damit ist im Vergleich zu zurückliegenden Jahren zwar ein Rückgang der Maßnahmen sowie der Begünstigten festzustellen, dies korreliert jedoch zum Rückgang der Beschäftigtenzahl insgesamt.
Die Bandbreite der vom Magistrat beschafften Hilfsmittel war auch im Jahre 2005 wieder sehr breit gefächert, was ein hohes Maß an Kompetenz von der Sachbearbeitung und den Schwerbehindertenvertretungen erfordert, die sich Hand in Hand um das Wohl der schwerbehinderten Bediensteten kümmern. Die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben.
Die technischen Hilfen, die im Jahre 2005 beschafft wurden, haben wiederum das gesamte Spektrum von einer Handgelenkauflage und anderen kleinen Hilfsmitteln für die Arbeit am PC bis hin zu einem Gabelstapler abgedeckt.
Die meisten Hilfsmittel wurden einmal mehr für den Bürobereich beschafft. Über die schon erwähnte Handgelenkauflage, spezielle Bürostühle, höhenverstellbare Bürotische bis hin zu besonders großen Bildschirmen und Spezialsoftware reichte die Bandbreite der benötigten Ausstattungen für schwerbehinderte Bedienstete.
Für die eher technischen Bereiche sei neben der Beschaffung eines Gabelstaplers die Beschaffung von elektrischen Hebehilfen erwähnt. Daneben wurde erneut eine Toilette behinderungsgerecht ausgestattet.
Die Summe der realisierten Maßnahmen trägt in erheblichem Maße zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und damit auch zu einem insgesamt guten Betriebsklima bei.
Die Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung zu diesem Bericht ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung zum Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main von 2005
Im Jahr 2005 hat die Stadt Frankfurt am Main mit einer Quote von 10,33 % den höchsten Beschäftigungsstand von schwerbehinderten Menschen seit Ermittlung dieser Quote erreicht.
Die Stadt Frankfurt am Main erfüllt somit eine gewisse Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber und zeigt, dass es auch in Zeiten mit dünner Finanzdecke möglich ist, Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben zu integrieren.
Die interne Ausgleichsabgabe als zentrales Mittel zu verwenden, hält die Gesamtschwerbehindertenvertretung auch weiterhin für notwendig, um Nachteile auszugleichen, eine Integration in den Arbeitsprozess zu fördern und die einzelnen Ämter und Betriebe nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Die wichtigsten Zahlen der letzten drei Jahre im Überblick:
2003 2004 2005
Gesamtzahl der schwerbehinderten Beschäftigten
1234
1259
1291
Neuanerkennungen
138
115
109
Neueinstellungen
17
6
11
Ausgeschieden
154
137
137
Im Vergleich zum Vorjahr waren 2005 32 Menschen mit Schwerbehinderung mehr beschäftigt.
Die Anzahl der Neuanerkennungen ist um 6 Personen zurückgegangen.
Die Anzahl der Neueinstellungen hat sich um 5 Personen erhöht.
Die Anzahl der Ausgeschiedenen ist gleich geblieben.
Die Steigerung der Quote lässt sich m E. überwiegend aus dem Rückgang der Beschäftigtenzahl und den Neufeststellungen ableiten.
Wie auch im Vorjahr ist es für schwerbehinderte Menschen schwierig aufgrund der Wiederbesetzungssperre und der vorrangig unterzubringenden Nachwuchskräfte einen Arbeitsplatz innerhalb der Stadtverwaltung zu erlangen.
Umso erfreulicher ist, dass 2005 ein kleiner Anstieg an Neueinstellungen zu verzeichnen ist.
Die Gesamtvertretung begrüßt es, wenn, trotz schlechter Finanzlage, die Zahl der Neueinstellungen weiterhin zunehmen wird und die Stadtverwaltung prüft, ob freie Stellen mit arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen besetzt werden können.
Positiv hervorzuheben ist die gute Zusammenarbeit der Vertrauensleute und der Gesamtschwerbehindertenvertretung mit den Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet 11.42 zur Klärung von Fragen und Belangen schwerbehinderter Beschäftigten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. September 2006 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und NPD (= Kenntnis) sowie E.L. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)