Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 508
Betreff:
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887
- B 345/06 -
Im Jahr 2006 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten zum wiederholten Male deutlich überschritten und mit 10,27 % den im Jahre 2005 erreichten Höchststand von 10,33 % stabilisieren können. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt damit seit nunmehr 18 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote.
Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 10 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2006 zum zweiten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung erneut deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Die aktuellen Zahlen für diese Bereiche konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2005 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2006 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen
Nach dem Ergebnis einer Auswertung ist festzustellen, dass im Jahr 2006 in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in signifikantem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden.
In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2006 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt:
Presse- und Informationsamt (zeitweise)
Referat Beteiligungen
Museum der Weltkulturen
Denkmalamt
Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten mit jeweils maximal 19 Arbeitsplätzen handelt.
Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2006 32 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von insgesamt 38 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Damit ist im Vergleich zum Vorjahresbericht erneut ein leichter Rückgang bei der Zahl der Einzelmaßnahmen wie auch bei der Zahl der Begünstigen zu verzeichnen. Es muss an dieser Stelle aber auch festgehalten werden, dass bereits eine überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsquote mit einem entsprechend hohen Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde. Perspektivisch wird es darum gehen, dieses hohe Niveau sowohl durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe zu erhalten sowie die geeigneten personalpolitischen Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten, um das erreichte Niveau auf Dauer festigen zu können.
Die Entwicklung der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe lässt derzeit keine Entwicklung erkennen, dass künftig nicht mehr ausreichende Gelder aus diesem "Topf“ zur Verfügung stehen, um die im Laufe eines Jahres anfallenden Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen zu können. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert werden.
Das Spektrum der vom Magistrat im Jahre 2006 beschafften Hilfsmittel war einmal mehr sehr vielfältig. Das Gros der Einzelmaßnahmen mit einem Anteil von rund der Hälfte aller Maßnahmen entfiel auf die Beschaffung der unterschiedlichsten behinderungsgerechten Büroarbeitsstühle. Darüber hinaus wurden in einigen Fällen auch die Büroarbeitstische behinderungsgerecht umgerüstet. Neben diesen – fast schon standardisierten Hilfsangeboten – wurde in einem Fall ein Personal-Computer blindengerecht ausgestattet. In einem weiteren Fall wurde für einen Bediensteten mit eingeschränktem Greifradius ein Blattwender beschafft. Und schließlich wurden in drei Fällen die Türen und Fenster mit einer elektrischen Steuerung versehen, um den dort tätigen Bediensteten mit Bewegungseinschränkungen das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen zu erleichtern.
Sämtliche behinderungsgerechten Maßnahmen, sowohl in der Summe wie auch in der Breite, tragen erheblich dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main das tägliche Arbeitsleben maßgeblich zu erleichtern. Darüber hinaus wirken sich die ergriffenen Maßnahmen nachhaltig auf ein gutes Betriebsklima aus.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen als ausdrücklich positiv hervorzuheben. Ebenso ist die Kooperation mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung von einem guten und vertrauensvollen Verhältnis geprägt.
Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage 2 (ca. 17 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juli 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)