Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 404
Betreff:
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2415
- l. B 508/07 -
Im Jahre 2007 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 10,23 % den im Jahre 2005 erreichten Höchststand von 10,33 % weiter stabilisiert. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt seit nunmehr 19 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote.
Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 10 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2007 zum dritten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Die aktuellen Zahlen für diese Bereiche konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2005 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2007 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen
Nach dem Ergebnis einer Auswertung ist festzustellen, dass im Jahr 2007 in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in signifikantem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden.
In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2007 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt:
- Presse- und Informationsamt (zeitweise)
- Referat Beteiligungen
- Museum der Weltkulturen (zeitweise)
- Denkmalamt
Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten mit jeweils maximal 20 Arbeitsplätzen handelt.
Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2007 15 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 18 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen, die der Hilfe benötigenden schwerbehinderten Bediensteten, wie auch die der Maßnahmen, haben sich damit im Vergleich zum Jahre 2006 in etwa halbiert. Zur Erklärung dieser Entwicklung können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint jedoch zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde.
Für die Zukunft wird es darum gehen, das hohe Niveau sowohl durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe zu erhalten sowie die geeigneten personalpolitischen Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten, um es auf Dauer festigen zu können. Ein Beitrag in diesem Sinne ist die im Frühjahr dieses Jahres gestartete "Aktion Arbeitsplatzbegehung“ der Vertrauensleute der schwerbehinderten Bediensteten, die unter der Schirmherrschaft des Personaldezernenten steht. Dabei wollen die Vertrauensleute sämtliche Arbeitsplätze der in ihrem Bereich tätigen schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufsuchen und sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Arbeitssituation machen. Konkrete Maßnahmen stehen nicht im Vordergrund der Aktion, es handelt sich vielmehr um Präventionsarbeit im klassischen Sinne.
Die Entwicklung der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe lässt derzeit keine Entwicklung erkennen, dass künftig nicht mehr ausreichende Gelder aus diesem "Topf“ zur Verfügung stehen, um die im Laufe eines Jahres anfallenden Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen zu können. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert werden.
Das Spektrum der vom Magistrat im Jahre 2007 beschafften Hilfsmittel war aufgrund der geringen Anzahl von Einzelmaßnahmen eingeschränkt. Das Gros bildete einmal mehr die Beschaffung von unterschiedlichen behinderungsgerechten Büroarbeitsstühlen. Daneben wurden in einigen Fällen behinderungsgerechte Büromöbel gekauft.
Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Darüber hinaus wirken sich die ergriffenen Maßnahmen nachhaltig auf ein gutes Betriebsklima aus.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen als positiv hervorzuheben. Ebenso ist die Kooperation mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung von einem guten und vertrauensvollen Verhältnis geprägt. Aktuell wurde die Vorsitzende der Gesamtschwerbehindertenvertretung als Mitglied in den Arbeitskreis "Betriebliche Gesundheitsförderung“ aufgenommen, um die Belange der schwerbehinderten Bediensteten in diesem Themenfeld intensiver einbringen zu können.
Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 1 (ca. 39 KB) Anlage 2 (ca. 12 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juni 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)