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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.07.2009, B 598

Betreff:

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887

- l. B 404/08 -

Im Jahre 2008 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 10,42 % den im Jahre 2005 erreichten Höchststand von 10,33 % übertroffen. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt seit nunmehr 20 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote.

Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 10 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2008 zum vierten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Die aktuellen Zahlen für diese Bereiche konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2006 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2008 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen

Nach dem Ergebnis einer Auswertung ist festzustellen, dass im Jahr 2008 in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in signifikantem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden.

In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2008 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt:

Referat Beteiligungen

Denkmalamt

Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten mit jeweils maximal 13 Arbeitsplätzen handelt.

Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2008 33 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 36 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen, die der Hilfe benötigenden schwerbehinderten Bediensteten, wie auch die der Maßnahmen, haben sich damit im Vergleich zum Jahre 2007 in etwa verdoppelt und entsprechen damit wieder den Zahlen aus den Jahren vor 2007. Zur Erklärung dieser Entwicklung können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde, die Ausstattung jedoch altersbedingt erneuert oder repariert werden muss. Insbesondere die im Frühjahr 2008 durchgeführte "Aktion Arbeitsplatzbegehung“ der Vertrauensleute der schwerbehinderten Bediensteten, die unter der Schirmherrschaft des damaligen Personaldezernenten - Boris Rhein - stand, führte zu weiteren Anträgen auf eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung. Bei der Aktion suchten die Vertrauensleute sämtliche Arbeitsplätze der in ihrem Bereich tätigen schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, um sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Arbeitssituation zu machen.

Für die Zukunft wird es darum gehen, das hohe Niveau sowohl durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe zu erhalten sowie die geeigneten personalpolitischen Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten, um es auf Dauer festigen zu können. In diesem Sinne wird derzeit gemeinsam von der Gesamtschwerbehindertenvertretung, dem Gesamtpersonalrat und der Dienststelle ein Entwurf für eine Integrationsvereinbarung erstellt.

Die Entwicklung der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe lässt derzeit keine Tendenz erkennen, dass künftig nicht mehr ausreichende Gelder aus diesem Topf zur Verfügung stehen, um die im Laufe eines Jahres anfallenden Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen zu können. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert werden.

Das Gros der vom Magistrat 2008 beschafften Hilfsmittel bildete einmal mehr die unterschiedlichen behinderungsgerechten Büroarbeitsstühle. Daneben wurden in einigen Fällen höhenverstellbare Schreibtische und elektronische Hilfsgeräte - beispielsweise Lesehilfen - gekauft.

Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Darüber hinaus wirken sich die ergriffenen Maßnahmen nachhaltig auf ein gutes Betriebsklima aus.

Im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen als positiv hervorzuheben. Ebenso ist die Kooperation mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung von einem guten und vertrauensvollen Verhältnis geprägt. Um das gute Verhältnis und die Kommunikation untereinander weiter zu pflegen wurde beschlossen ab 2009 jährlich ein Treffen der Schwerbehindertenvertretungen sowie der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt zu organisieren.

Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Die darin aufgeführten Anregungen

- die Zahl der Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zur Gesamtzahl der Neueinstellungen aufzunehmen und

- die dem Magistratsbericht beigefügte Statistik um die jeweiligen Prozentzahlen zu ergänzen

sollen im nächsten Magistratsbericht umgesetzt werden.

Anlage 1 (ca. 31 KB) Anlage 2 (ca. 11 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Juli 2009 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 03.09.2009
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 598 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 33 · 07.09.2009
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 598 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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