Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 479
Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 598/09 - Im Jahre 2009 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 10,41 % den Höchststand des vergangenen Jahres (10,42 %) fast erreicht. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt damit seit nunmehr 21 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote und beschäftigt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahezu allen Ämtern und Betrieben. Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 10 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2009 zum fünften Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Die aktuellen Zahlen für diese Bereiche konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2007 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2009 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte. Den diesem Bericht neu vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2007 kann entnommen werden, dass in 2007 ein starker Abfall der Quote bei den privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern (von 7,3 % auf 6,0 %) zu verzeichnen war. Die Stadt Frankfurt am Main konnte hingegen mit 10,23 % ihre Quote von 10,27 % des Jahres 2006 fast halten und im weiteren Verlauf sogar ausbauen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Für das Jahr 2009 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in signifikantem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2009 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt: Büro der Stadtverordnetenversammlung Referat Beteiligungen Denkmalamt Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten handelt. Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese wurde nach Anregung der Gesamtschwerbehindertenvertretung, um die Zahl der Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zur Gesamtzahl der Neueinstellungen und die jeweiligen Prozentzahlen ergänzt. Zu der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.094 Beschäftigten ist anzumerken, dass darin 147 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten sind. Zudem wurden knapp 50 % (536 Personen) befristet eingestellt. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2009 27 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 36 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen, die der Hilfe benötigenden schwerbehinderten Bediensteten, wie auch die der Maßnahmen, entsprechen damit wieder in etwa den Zahlen aus dem Jahr 2008. Zur Erklärung dieses Ergebnisses können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde, die Ausstattung jedoch altersbedingt erneuert oder repariert werden muss. Das Spektrum der vom Magistrat im Jahre 2009 beschafften Hilfsmittel war einmal mehr sehr vielfältig. Das Gros der Einzelmaßnahmen mit einem Anteil von rund der Hälfte entfiel auf die Beschaffung von behinderungsgerechten Büroarbeitsstühlen und höhenverstellbaren Schreibtischen. Neben diesen - fast schon standardisierten Hilfsangeboten - wurde unter anderem ein Personal-Computer blindengerecht ausgestattet, für einen Bediensteten mit eingeschränktem Greifradius ein Blattwender beschafft und eine Toilette rollstuhlgerecht umgebaut. Für die Zukunft wird es darum gehen, das hohe Beschäftigungsniveau sowohl durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe zu erhalten sowie die geeigneten personalpolitischen Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten, um es auf Dauer festigen zu können. In diesem Sinne wird derzeit gemeinsam von der Gesamtschwerbehindertenvertretung, dem Gesamtpersonalrat und der Dienststelle ein Entwurf für eine Integrationsvereinbarung erstellt. Die Entwicklung der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe ist stabil. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert werden. Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen als positiv hervorzuheben. Ebenso ist die Kooperation mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung von einem guten und vertrauensvollen Verhältnis geprägt. Um den persönlichen Einsatz der Vertrauenspersonen zu würdigen, findet einmal im Jahr ein gemeinsames Arbeitsessen der Schwerbehindertenvertretungen sowie der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt statt. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung, künftig auch die Zahl der schwerbehinderten Auszubildenden und Anwärter/innen in dem jährlichen Bericht deutlicher darzustellen, werden wir beachten. Anlage 1 (ca. 11 KB) Anlage 2 (ca. 462 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. August 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER