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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.06.2011, B 297

Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 479/10 - Im Jahre 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 11,19 % den Höchststand des Jahres 2008 (10,42 %) übertroffen. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt damit seit nunmehr 22 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote und beschäftigt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahezu allen Ämtern und Betrieben. Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 11 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2010 zum sechsten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Im Vergleich zum Vorjahr (10,41 %) ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Dieser beruht im Wesentlichen darauf, dass sich im Zuge der Bildung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH die meisten schwerbehinderten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Gestellung entschieden haben. Die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei den städtischen Kliniken entspricht demnach annähernd denen des Vorjahres, allerdings werden in die Berechnung der Schwerbehindertenquote deutlich weniger Arbeitsplätze aus dem Bereich Klinikum, nämlich nur die der Personalgestellten, mit einbezogen. Somit hat sich die Gesamtzahl der städtischen Arbeitsplätze reduziert, die Anzahl der schwerbehinderten Bediensteten entspricht hingegen fast der Anzahl des Vorjahres. Die aktuellen bundesweiten Zahlen für die privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2008 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2010 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte. Den diesem Bericht neu vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2008 kann entnommen werden, dass in 2008 der starke Abfall der Quote im Jahr 2007 bei den privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern (von 7,3 % auf 6,0 %) nicht kompensiert wurde (Steigerung auf lediglich 6,1 %). Die Stadt Frankfurt am Main konnte hingegen 2008 mit 10,42 % ihre Quote von 10,23 % des Jahres 2007 ausbauen und im weiteren Verlauf auf diesem hohen Niveau halten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Für das Jahr 2010 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2010 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt: - Büro der Stadtverordnetenversammlung - Referat Beteiligungen - Museum für Moderne Kunst - Denkmalamt Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten handelt. Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zu der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.022 Beschäftigten ist anzumerken, dass darin 159 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten sind. Zudem wurden knapp 50 % (495 Personen) befristet eingestellt. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2010 24 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 35 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen, die der Hilfe benötigenden schwerbehinderten Bediensteten, wie auch die der Maßnahmen, entsprechen damit wieder in etwa den Zahlen aus dem Jahr 2009. Zur Erklärung dieses Ergebnisses können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde, die Ausstattung jedoch altersbedingt erneuert oder repariert werden muss. Das Spektrum der vom Magistrat im Jahre 2010 beschafften Hilfsmittel war einmal mehr sehr vielfältig. Rund ein Drittel der Einzelmaßnahmen stellten dabei die Beschaffung von behinderungsgerechten Büroarbeitsstühlen und höhenverstellbaren Schreibtischen dar. Neben diesen - fast schon standardisierten Hilfsangeboten - wurden darüber hinaus spezielle behinderungsgerechte Schulungen, Hilfsmittel für Sehbehinderte und behindertengerechte Umbaumaßnahmen vorgenommen. Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Für die Zukunft wird es darum gehen, das hohe Beschäftigungsniveau sowohl durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe zu erhalten als auch die geeigneten personalpolitischen Maßnahmen zu ergreifen bzw. beizubehalten, um es auf Dauer festigen zu können. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2010 intensiv an einer Integrationsvereinbarung, die am 01.02.2011 in Kraft getreten ist, gearbeitet. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung, der Gesamtpersonalrat und die Verantwortlichen im Personal- und Organisationsamt haben in dieser Integrationsvereinbarung auch den Wandel von der Integration zur Inklusion in der Stadtverwaltung festgeschrieben. Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt damit eine Vorreiterrolle und ist als große, sozialstarke Arbeitgeberin Vorbild für andere Unternehmen in der Stadt und Region. In der Integrationsvereinbarung wird zwischen temporären Zielen, die sich an der Wahlperiode der Schwerbehindertenvertretung orientieren, und dauerhaften Zielen unterschieden. Dauerhafte Ziele sind zum einen die Inklusion und zum anderen die Beschäftigungsquote. Ausgehend von der UN Menschenrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, soll die Inklusion anstatt der Integration, die den Fürsorgegedanken vor Jahren abgelöst hat, die Stellung schwerbehinderter Menschen entscheidend verändern. Der Begriff "Inklusion" erlangt zunehmend in vielen gesellschaftlichen Bereichen an Bedeutung. Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung so selbstverständlich wie möglich miteinander leben und lernen. Behinderte Menschen sollen in ihrer Eigenheit mit Würde leben können und einen umfassenden Diskriminierungsschutz haben. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7481 vom 28.01.2010 soll die UN-Konvention auch in der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen will die Stadt Frankfurt am Main den Perspektivwechsel von der "Integration" zur "Inklusion" aktiv begleiten. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen liegt seit vielen Jahren im Bereich der Stadtverwaltung über 10%. Dieser hohe Wert soll dauerhaft gehalten werden. Wird die Quote deutlich unterschritten, ist zu überlegen, mit welchen Maßnahmen gegengesteuert werden kann. Neben den dauerhaften Zielen wurden auch fünf temporäre Ziele formuliert, die spätestens bis zum Ende der nächsten Wahlperiode der Schwerbehindertenvertretung im Jahr 2014 umgesetzt sein sollen. In der Integrationsvereinbarung können zukünftig weitere Zielvorgaben formuliert werden, so dass ein sich ständig entwickelnder Prozess entsteht, um die Situation der schwerbehinderten Beschäftigten kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung für die Stadt Frankfurt am Main wird ein weiteres wichtiges Element zur Entwicklung eines dauerhaften betrieblichen Gesundheitsmanagements geschaffen. Die Regelung über die stadtinterne Ausgleichsabgabe begründet eine Zahlungspflicht für die Ämter und Betriebe bei einer Unterschreitung der Beschäftigungsquote von 7%. Die Quote von 7 % wird nunmehr in fast allen Ämtern und Betrieben überschritten. Insbesondere die Branddirektion erfüllt die Quote strukturell bedingt nicht und wird sie auch weiterhin nicht erfüllen können. Somit ist die Branddirektion seit mehreren Jahren Haupteinzahler und wird dies auch bleiben. Damit ist die Regelung heute nicht mehr zielführend und aufzuheben. Die Erhebung einer stadtinternen Ausgleichsabgabe wird deshalb zum 01.01.2012 eingestellt. Der Magistratsbeschluss vom 06.04.2001 wird entsprechend aufgehoben. Die Finanzierung der Aufwendungen für Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgt nach Einstellung der stadtinternen Ausgleichsabgabe nicht mehr aus den Personalbudgets der Dezernate, sondern durch Veranschlagungen im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 32.06). Die in diesem Zusammenhang notwendige Beordnung der Ansätze erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert wird. Bei der Erarbeitung der Integrationsvereinbarung sowie im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den Schwerbehindertenvertretungen als positiv hervorzuheben. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 9 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juni 2011 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 18.08.2011
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 2 · 22.08.2011
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 297 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

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