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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 256

Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 297/11 - Im Jahre 2011 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 11,36 % den Höchststand des Jahres 2010 (11,19 %) nochmals überboten. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erfüllt damit seit nunmehr 23 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote und beschäftigt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahezu allen Ämtern und Betrieben. Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 11 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2011 zum siebten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet die Stadtverwaltung deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Im Vergleich zum Vorjahr (11,19 %) ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser beruht, wie bereits 2010, im Wesentlichen darauf, dass sich im Zuge der Bildung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH die meisten schwerbehinderten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Gestellung entschieden haben. Die Anzahl der personalgestellten schwerbehinderten Beschäftigten beim Klinikum entspricht annähernd denen des Vorjahres, allerdings werden in die Berechnung der Schwerbehindertenquote deutlich weniger Arbeitsplätze, nämlich nur die der Personalgestellten, mit einbezogen. Da im Laufe der Zeit immer mehr personalgestellte Beschäftigte aus dem Klinikum ausscheiden, d.h. die berücksichtigten Arbeitsplätze abnehmen, ist auch in Zukunft mit diesem Effekt zu rechnen. Die aktuellen bundesweiten Zahlen für die privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung zwar noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geliefert werden, anhand deren Entwicklung bis zum Jahre 2009 lässt sich jedoch abschätzen, dass diese auch in 2011 mit großem Abstand unter der Quote liegen werden, die von der Stadtverwaltung erzielt werden konnte. Den diesem Bericht neu vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2009 kann entnommen werden, dass auch in 2009 der starke Abfall der Quote aus dem Jahr 2007 bei den privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern (von 7,3 % auf 6,0 %) nicht kompensiert wurde (Steigerung auf lediglich 6,3 %). Die Stadt Frankfurt am Main konnte hingegen 2009 mit 10,41 % ihre Quote von 10,42 % des Jahres 2008 auf diesem hohen Niveau halten und im weiteren Verlauf sogar ausbauen. Mit einer Beschäftigungsquote von 11,36 % wird die Stadtverwaltung dem dauerhaften Ziel der am 01.02.2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % dauerhaft zu sichern, gerecht. Sollte die Quote deutlich unterschritten werden, ist zu überlegen, mit welchen Maßnahmen gegengesteuert werden kann. Derzeit ist eine solche Entwicklung nicht zu erwarten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Für das Jahr 2011 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2011 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt: - Büro der Stadtverordnetenversammlung - Museum für Moderne Kunst - Denkmalamt Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten handelt. Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zu der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.129 Beschäftigten ist anzumerken, dass darin 168 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten sind. Zudem wurden knapp 50 % (502 Personen) befristet eingestellt. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der stadtintern gezahlten Ausgleichsabgabe konnte im Jahre 2011 insgesamt 21 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 30 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen, die der Hilfe benötigenden schwerbehinderten Bediensteten, wie auch die der Maßnahmen, entsprechen damit wieder in etwa den Zahlen aus dem Jahr 2010. Zur Erklärung dieses Ergebnisses können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde, die Ausstattung jedoch altersbedingt erneuert oder repariert werden muss bzw. Erstanschaffungen für neu eingestellte bzw. neu als schwerbehindert anerkannte Beschäftigte getätigt werden müssen. Rund die Hälfte der im Jahre 2011 beschafften Hilfsmittel stellten dabei behinderungsgerechte Büroarbeitsstühle und höhenverstellbare Schreibtische dar. Neben diesen - fast schon standardisierten Hilfsangeboten - wurden darüber hinaus spezielle behinderungsgerechte Schulungen, hier insbesondere Einzelschulungen in Bezug auf den Computer, die Bereitstellung von Hilfsmitteln für Sehbehinderte und behindertengerechte Umbaumaßnahmen realisiert. Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Mit Inkrafttreten der Integrationsvereinbarung für die Stadt Frankfurt am Main zum 01.02.2011 wurde zum 01.01.2012 auch die Erhebung einer stadtinternen Ausgleichsabgabe eingestellt. Ausgehend von dem in der Integrationsvereinbarung genannten dauerhaften Ziel, die seit Jahren stabile, ausgesprochen hohe Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main von über 10% zu erhalten, kann auf die Erhebung einer stadtinternen Ausgleichsabgabe künftig verzichtet werden. Die mit der Einführung einer stadtinternen Ausgleichsabgabe verfolgte Zielsetzung des Magistrats wurde in den letzten Jahren deutlich und nachhaltig erfüllt. Die Finanzierung der Aufwendungen für Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgt nun nicht mehr aus den Personalbudgets der Dezernate, sondern durch Veranschlagung im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 32.06). Die in diesem Zusammenhang notwendige Beordnung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2012. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Maßnahmen durch Zuschüsse Dritter und hier insbesondere durch Zuschüsse des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (Integrationsamt) mitfinanziert wird. Am 13.04.2011 wurden in der konstituierenden Sitzung des Integrationsteams dessen Geschäftsordnung beschlossen und die Projektgruppen zur Umsetzung der in der Integrationsvereinbarung festgeschriebenen dauerhaften und temporären Ziele gebildet. Im Jahr 2011 hat zunächst die Projektgruppe "Qualifizierung und Fortbildung" ihre Arbeit aufgenommen und erarbeitete eine Konzeption, wie die wesentlichen Inhalte der Integrationsrichtlinie zielgruppengerecht vermittelt werden können. Dieser Konzeption wurde am 01.02.2012 in der Sitzung des Integrationsteams zugestimmt. Die für die einzelnen Zielgruppen entwickelten Angebote sind nun umzusetzen. Die weiteren Projektgruppen werden im Jahr 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Bei der Projektarbeit im Rahmen der Integrationsvereinbarung sowie im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den Schwerbehindertenvertretungen sehr konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung, künftig auch die Zahl der Neueinstellungen von schwerbehinderten Auszubildenden in dem jährlichen Bericht aufzunehmen, wird, ergänzt um die Zahl der Anwärter/innen, beachtet. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 477 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juni 2012 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 12 · 30.08.2012
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 12 · 03.09.2012
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 1954,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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