Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 346
Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 256/12 - Im Jahre 2012 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich überschritten und mit 11,32 % den Höchststand aus dem Jahr 2011 (11,36 %) nur geringfügig unterschritten. Sie erfüllt damit seit nunmehr 24 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote und beschäftigt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahezu allen Ämtern und Betrieben. Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 11 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2012 zum achten Mal mehr als doppelt so hoch, wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet sie deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Den diesem Bericht vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2010 kann entnommen werden, dass auch in 2010 der starke Abfall der Quote aus dem Jahr 2007 bei den privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern (von 7,3 % auf 6,0 %) nicht kompensiert wurde (Steigerung auf lediglich 6,4 %). Die Stadt Frankfurt am Main konnte hingegen 2010 mit 11,19 % ihre Quote von 10,41 % des Jahres 2009 auf hohem Niveau ausbauen. Mit einer Beschäftigungsquote von 11,32 % wird die Stadtverwaltung dem dauerhaften Ziel der am 01.02.2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % dauerhaft zu sichern, gerecht. Sollte die Quote deutlich unterschritten werden, ist zu überlegen, mit welchen Maßnahmen gegengesteuert werden kann. Derzeit ist eine solche Entwicklung nicht zu erwarten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Für das Jahr 2012 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. In folgenden Bereichen der Stadtverwaltung wurden im Jahr 2012 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt: Büro des Oberbürgermeisters Museum für Weltkulturen Denkmalamt Ergänzend ist anzumerken, dass es sich hierbei um kleinere Organisationseinheiten handelt. Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zu der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.051 Beschäftigten ist anzumerken, dass darin 199 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten sind. Auch unter Berücksichtigung von Mehrfachanrechnungen hat sich die Zahl der schwerbehinderten Auszubildenden von 4 auf 8 verdoppelt. Ausgehend vom Gedanken der Inklusion wird angestrebt schwerbehinderte Menschen noch stärker für die Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung Frankfurt zu interessieren und zu gewinnen. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln konnten im Jahre 2012 insgesamt 22 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von 29 verschiedenen Einzelmaßnahmen geholfen werden, ihre persönliche Arbeitssituation zu erleichtern. Beide Zahlen sind fast deckungsgleich mit denen des Vorjahres. Zur Erklärung dieses Ergebnisses können diverse Faktoren herangezogen werden, entscheidend scheint zu sein, dass bereits ein hoher Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze schwerbehinderter Bediensteter erreicht wurde, die Ausstattung jedoch altersbedingt erneuert oder repariert werden muss bzw. Erstanschaffungen für neu eingestellte bzw. neu als schwerbehindert anerkannte Beschäftigte getätigt werden müssen. Rund die Hälfte der im Jahre 2012 beschafften Hilfsmittel stellten dabei behinderungsgerechte Büroarbeitsstühle und höhenverstellbare Schreibtische dar. Neben diesen - fast schon standardisierten Hilfsangeboten - wurden darüber hinaus spezielle behinderungsgerechte Schulungen, hier insbesondere Einzelschulungen in Bezug auf den Computer, die Bereitstellung von Hilfsmitteln für Sehbehinderte und behindertengerechte Umbaumaßnahmen realisiert. In zwei Bereichen wurden größere Hebehilfen angeschafft. Als Einzelfallmaßnahmen wurde eine Toilette behindertengerecht umgebaut und Brandschutztüren mittels elektrischen Türöffners barrierefrei versehen. Die vorgenannten behinderungsgerechten Maßnahmen tragen dazu bei, den schwerbehinderten Bediensteten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main den Arbeitsalltag maßgeblich zu erleichtern. Die Finanzierung der Aufwendungen für Schwerbehindertenangelegenheiten ist im Jahr 2012 erstmals durch Veranschlagungen im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 32.06) erfolgt. Die Höhe des bereitgestellten Budgets wurde anhand von Erfahrungswerten aus Vorjahren ermittelt. Da im Jahr 2012 eine erhöhte Beschaffung von beweglichem Vermögen zu verzeichnen war, war der Ansatz nicht ausreichend. Der Fehlbetrag von 13 T € konnte jedoch aus Vorjahresresten ausgeglichen werden. Bei dem zu erwartenden Beschaffungsumfang sollten die Ansätze ausreichend sein. Die im Jahr 2011 gebildeten Projektgruppen zur Umsetzung der in der Integrationsvereinbarung festgeschriebenen dauerhaften und temporären Ziele haben kontinuierlich gearbeitet und erste, gute Ergebnisse erzielt. Ausgehend von der im Integrationsteam beschlossenen Konzeption, wie die wesentlichen Inhalte der Integrationsvereinbarung vermittelt werden können, wurde das entsprechende Angebot entwickelt und teilweise bereits umgesetzt. Dieser Konzeption wurde am 01.02.2012 in der Sitzung des Integrationsteams zugestimmt. Die für die einzelnen Zielgruppen entwickelten Angebote sind nun zu realisieren. Eine weitere Projektgruppe kam nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass es in den Ämtern und Betrieben keine Barrieren gibt, die einer Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entgegenstehen, allerdings Bereiche vorhanden sind, in denen noch Verbesserungsbedarfe bestehen. Mit Rundschreiben in den Nachrichten für die Stadtverwaltung wurde darüber im Oktober 2012 umfassend informiert. Auch die Projektgruppe "Inklusion" hat zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen. Die Einbeziehung der Führungskräfte in den inklusiven Veränderungsprozess ist eines der Hauptziele des Projekts. Eine gute Ausgangsbasis zur Umsetzung dieses Ziels bietet die konstant hohe Beschäftigungsquote, da dies ein deutliches Zeichen für eine bereits gelebte Inklusion als eine Selbstverständlichkeit des Miteinanders von Mitarbeitern mit und ohne Behinderung innerhalb der Stadtverwaltung ist. Bei der Projektarbeit im Rahmen der Integrationsvereinbarung sowie im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den Schwerbehindertenvertretungen sehr konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 120 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Juni 2013 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis)