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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 30.06.2014, B 221

Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 346/13 - Im Jahre 2013 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten erneut deutlich mit 11,14 % überschritten. Sie erfüllt seit nunmehr 25 Jahren ununterbrochen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote und beschäftigt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahezu allen Ämtern und Betrieben. Lediglich in einer kleineren Organisationseinheit, dem Denkmalamt, wurden 2013 keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Mit einer Beschäftigungsquote von mehr als 11 % lag die Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2013 zum neunten Mal mehr als doppelt so hoch wie vom Gesetzgeber gefordert. Damit überschreitet sie deutlich den Schnitt der privatrechtlichen sowie öffentlichen Arbeitgeber. Den diesem Bericht vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2012 kann entnommen werden, dass auch in 2012 der starke Abfall der Quote aus dem Jahr 2007 bei den privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern (von 7,3 % auf 6,0 %) nicht kompensiert wurde (Steigerung auf lediglich 6,6 %). Die Stadtverwaltung wird mit einer Beschäftigungsquote von 11,14 % dem dauerhaften Ziel der am 01.02.2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung gerecht, die Beschäftigungsquote von über 10 % stetig zu sichern. Für das Jahr 2013 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. Eine Übersicht sämtlicher Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. In der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 981 Beschäftigten sind 192 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten. Auch 2013 wurde die persönliche Arbeitssituation für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch unterschiedliche Maßnahmen verbessert. Wie in den Vorjahren ist ein guter Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen gegeben. Den Schwerpunkt bei der Ausstattung stellen behindertengerechte Büroarbeitsstühle und Spezialanfertigungen, spezielle behinderungsgerechte Schulungen, insbesondere Einzelschulungen in Bezug auf den PC sowie technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz dar (z.B. Hebehilfen oder ein spezielles Hängeregistratur-System). Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt wurden im Jahr 2012 nicht ausgeschöpft. Die mit der Haushaltsplanaufstellung 2012 veranschlagten Mittel sind ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Den Führungskräften der Stadtverwaltung obliegt bei der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine besondere Verantwortung. Im Sinne einer besseren Bewusstseinsbildung wurde vom Personal- und Organisationsamt ein ausführliches Informationsschreiben zum Thema "Teilhabe behinderter Menschen im Beruf", das sich speziell an diesen Personenkreis richtet, entwickelt und an alle Personalverantwortlichen versandt. Ausgehend vom Gedanken der Inklusion wird angestrebt, schwerbehinderte Menschen noch stärker für die Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung Frankfurt zu interessieren und zu gewinnen. Das Thema "Inklusion" soll als 4. Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements installiert und im städtischen Intranet die BGM-Plattform um einen Bereich "Inklusion" erweitert werden. Damit steht künftig den städtischen Bediensteten ein zentrales Informationsportal zur internen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung (UN-BRK) bei der Stadtverwaltung zur Verfügung. Im Weiteren werden die Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter bei der Stadt Frankfurt am Main im Sinne des Gedankens der Inklusion angepasst. Die Projektgruppen, die zur Umsetzung der in der Integrationsvereinbarung festgelegten dauerhaften und temporären Ziele gebildet wurden, haben im Berichtszeitraum kontinuierlich gearbeitet und gute Ergebnisse erzielt. Bei der Projektarbeit im Rahmen der Integrationsvereinbarung sowie im Zusammenhang mit der Durchführung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt und den Schwerbehindertenvertretungen sehr konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Zum besseren Vergleich der Daten werden künftig - dem Vorschlag der Gesamtschwerbehindertenvertretung entsprechend - die Zahlen aus dem Vorjahr mit ausgewiesen. Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage 2 (ca. 50 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juni 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 18.09.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 221 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 32 · 22.09.2014
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 221 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Elf Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Kenntnis)

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