Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort3 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B 305

Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 221/14 - Stadt Frankfurt am Main wieder vorbildlich in der Inklusion Auch 2014 hat die Stadt Frankfurt am Main die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten mit 10,95 % deutlich übertroffen. Mit diesem Erfolg liegt die Stadt Frankfurt am Main erneut weit über dem Durchschnitt der privatrechtlichen und öffentlichen Arbeitgeber. Denn laut den statistischen Erhebungen konnte der starke Einbruch der Quote bei privatrechtlichen und insbesondere den öffentlichen Arbeitgebern im Jahre 2007 von 7,3 auf 6,0 % auch im vergangenen Jahr nicht kompensiert werden. Sie stieg 2014 lediglich auf 6,6 %. Mit einer Beschäftigungsquote von 10,95 % in 2014 erfüllt die Stadtverwaltung auch die am 01.02.2011 in Kraft getretene interne Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % dauerhaft zu stabilisieren. Damit setzt die Stadt Frankfurt am Main einen weiteren Meilenstein in den stetigen Inklusions-Anstrengungen, die sie als Arbeitgeber seit vielen Jahren leistet. In nahezu allen Ämtern und Betrieben werden deutlich mehr schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, als es das Gesetz verlangt. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Für das Jahr 2014 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. Eine Übersicht relevanter Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist der Anlage 1 zu entnehmen. In der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.208 Beschäftigten sind 127 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten. Verbesserung der Arbeitssituation Der gute Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde 2014 durch unterschiedliche Maßnahmen zur Optimierung der persönlichen Arbeitssituation verbessert. Den Schwerpunkt bei der Ausstattung bildeten behindertengerechte Büroarbeitsstühle und Spezialanfertigungen, spezielle behinderungsgerechte Schulungen, insbesondere Einzelschulungen für den PC und technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz (z.B. Schub- und Hebehilfen oder spezielle Hängeregistratur-Systeme) sowie der Einbau eines Automatikgetriebes für einen Dienstwagen. Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt wurden im Jahr 2014 nicht ausgeschöpft. Die veranschlagten Mittel sind ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Teilhabe behinderter Menschen im Beruf Die im Berichtsjahr entwickelte Informations-Broschüre "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" wurde von allen stadtinternen Adressaten begrüßt und als gelungene Hilfe bewertet. Sie unterstützt die gemeinsame Arbeit an einer Kultur der Inklusion. Diese beschränkt sich nicht auf Duldung und Quotenerfüllung, sie zielt auch auf das im Arbeitsalltag gelebte Miteinander sowie echte Zugehörigkeit und nicht zuletzt auf das Fördern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen ab. Die Stadt Frankfurt am Main setzt auf Vielfalt im Arbeitsleben und zu dieser Vielfalt gehören Menschen mit Behinderungen. Alle schwerbehinderten Beschäftigten leisteten einen wertvollen Beitrag zum Erfolg der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main. Ihre Beschäftigung ermöglicht Teilhabe und trägt maßgeblich dazu bei, ein selbsterfülltes Leben führen zu können. Ausbildung Schwerbehinderter Im Berichtsjahr bestanden weiterhin gute Rahmenbedingungen für eine Ausbildung schwerbehinderter Menschen bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Projektgruppen Integrationsvereinbarung Zur Umsetzung der in der Integrationsvereinbarung der Jahre 2011 - 2014 festgelegten temporären Ziele wurden Projektgruppen gebildet, die ihre Arbeit im Berichtsjahr erfolgreich abschlossen. Neue temporäre Ziele In Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat wurden zudem neue Ziele für die Integrationsvereinbarung in der Zeitspanne 2015 - 2018 erarbeitet: - Weiterentwickeln der Stellung und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel, sie zu stärken. - Durchführen eines Fachsymposiums zum Thema: "Inklusion in der Arbeitswelt". - Erarbeiten von Handlungsoptionen auf der Grundlage des Aktionsplans der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Prüfen der Handlungsansätze und Rahmenbedingungen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Eine ausführliche Darstellung der neuen temporären Ziele ist der Anlage 2 zu entnehmen. Bei der Projektarbeit im Rahmen der Integrationsvereinbarung, der Ausarbeitung der temporären Ziele und der Erarbeitung der einzelnen behinderungsgerechten Maßnahmen haben die zentrale Sachbearbeitung im Personal- und Organisationsamt, die Schwerbehindertenvertretungen und der Gesamtpersonalrat sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 3 beigefügt. Anlage 1_Schwerbehindert-Gleichgestellt (ca. 45 KB) Anlage 2_Fortschr_Integrationsvereinbarung (ca. 45 KB) Anlage 3_Stellungnahme_GSB (ca. 145 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. August 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 31 · 07.09.2015
TO II, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 17.09.2015
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 42 · 21.09.2015
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen