Umlegung von Hausgärten in Oberrad
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 585
Betreff: Umlegung von Hausgärten in Oberrad Vorgang: A 583 FDP zu Punkt 1: Rechtsgrundlage für Wertermittlungen in Baulandumlegungsverfahren ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Wertermittlungsverordnung (WertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Grundsätzlich sind nach § 57 BauGB die durch die Umlegung bewirkten Wertänderungen zu berücksichtigen und Wertunterschiede in Geld auszugleichen. Eine Wertfestsetzung für das Verfahren "Im Wiener" ist noch nicht erfolgt. Eine Aussage über die Höhe von Wertausgleichszahlungen kann deshalb derzeit nicht gemacht werden. zu Punkt 2: Bei der in der Anfrage zitierten Baulandumlegung handelt es sich um eine rechtmäßige und erfolgreich abgeschlossene Erschließungsumlegung. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt wurde nicht rechtskräftig, das zitierte Verfahren wurde durch einen Vergleichsbeschluss des OLG Frankfurt am Main beendet. Die seinerzeit angefochtene Bewertung ist im Übrigen in keiner Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar. zu Punkt 3: siehe Punkt 1 zu Punkt 4: Die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens "Im Wiener" liegt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Interesse. Sie verfolgt u. a. auch das Ziel, Flächenpotentiale für eine städtische Innenentwicklung aufzubereiten. Die Grundstücksbewertung wird nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Eine rechtliche Anfechtung der Verwaltungsakte der Umlegungsstelle gehört zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens und ist nie gänzlich auszuschließen.Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2008, OF 653/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2008AA 583Umlegung von Hausgärten in OberradSTVV-Anfrage · FDP
- 15. September 2008Sie sind hierBB 585Umlegung von Hausgärten in OberradMagistratsbericht
- 9. November 2008OFOF 653/5Umlegung von Hausgärten in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2008OMOM 2800Umlegung von Hausgärten in OberradDirektanregung
- 4. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 256Umlegung von Hausgärten in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Kenntnis)