Umlegung von Hausgärten in Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2009, ST 256
Betreff:
Umlegung von Hausgärten in Oberrad
zu Punkt 2:
Das Baulandumlegungsverfahren wurde durch den Umlegungsbeschluss vom 23.04.2007 eingeleitet. Gegen die Einleitung des Verfahrens wurden mehrere Anträge auf gerichtliche Entscheidung eingelegt. Die Gerichtsverfahren sind zur Zeit anhängig.
Der Magistrat geht davon aus, dass die Rechtmäßigkeit des Umlegungsbeschlusses bestätigt wird. Das dann durchzuführende Umlegungsverfahren wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 45 bis 79 Baugesetzbuch (BauGB) unter Nutzung aller Handlungsspielräume (z. B. Hinausschiebung der Fälligkeit für Geldleistungen) durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2008BB 585Umlegung von Hausgärten in OberradMagistratsbericht
- 9. November 2008OFOF 653/5Umlegung von Hausgärten in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2008OMOM 2800Umlegung von Hausgärten in OberradDirektanregung
- 4. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 256Umlegung von Hausgärten in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab