Umlegung von Hausgärten in Oberrad
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Plangebiet „Im Wiener“ liegt im bebauten Bereich Oberrads zwischen Offenbacher Landstraße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Erbacher Straße. Das Projekt „Im Wiener“ soll nun umgesetzt werden und die Grundstücke sollen neugeordnet werden. Zu diesem Zwecke wurden bereits bestehende Hausgärten in Baufläche umgewandelt. Auf Grund der Neubewertung von der Stadt Frankfurt am Main ist von den Eigentümern ein eventueller Werteausgleich zu zahlen. Der Ortsbeirat erkennt die in der B 585 vom 15.09.2008 aufgeführten Rechtsgrundlagen der Werteermittlung sowie die aufgeführte Rechtsmäßigkeit der Baulandumlegung an. Der Ortsbeirat warnt jedoch vor einem Widerstreit der Interessen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften können im Nachhinein nicht mit größeren Summen belastet werden, die diese vielleicht nicht in der Lage sind zu tragen.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2008, OF 653/5
Betreff:
Umlegung von Hausgärten in Oberrad
Der Ortsbeirat nimmt die B 585 vom 15.09.2008 als Zwischenbericht zur Kenntnis
Der Ortsbeirat erkennt die Rechtsgrundlagen für die hier vorgenommene Werteermittlung und die Rechtmäßigkeit der Baulandumlegung an.
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat jedoch auf, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Begründung:
Das Plangebiet "Im Wiener“ liegt im bebauten Bereich Oberrads zwischen Offenbacher Landstraße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Erbacher Straße. Das Projekt "Im Wiener“ soll nun umgesetzt werden und die Grundstücke sollen neugeordnet werden. Zu diesem Zwecke wurden bereits bestehende Hausgärten in Baufläche umgewandelt. Auf Grund der Neubewertung von der Stadt Frankfurt am Main ist von den Eigentümern ein eventueller Werteausgleich zu zahlen.
Der Ortsbeirat erkennt die in der B 585 vom 15.09.2008 aufgeführten Rechtsgrundlagen der Werteermittlung sowie die aufgeführte Rechtsmäßigkeit der Baulandumlegung an. Der Ortsbeirat warnt jedoch vor einem Widerstreit der Interessen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften können im Nachhinein nicht mit größeren Summen belastet werden, die diese vielleicht nicht in der Lage sind zu tragen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 585 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2008BB 585Umlegung von Hausgärten in OberradMagistratsbericht
- 9. November 2008Sie sind hierOFOF 653/5Umlegung von Hausgärten in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2008OMOM 2800Umlegung von Hausgärten in OberradDirektanregung
- 4. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 256Umlegung von Hausgärten in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme