Umlegung von Hausgärten in Oberrad
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Plangebiet „Im Wiener“ liegt im bebauten Bereich Oberrads zwischen Offenbacher Landstraße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Erbacher Straße. Das Projekt „Im Wiener“ soll nun umgesetzt werden, und die Grundstücke sollen neugeordnet werden. Zu diesem Zwecke wurden bereits bestehende Hausgärten in Bauland umgewandelt. Aufgrund der Neubewertung von der Stadt Frankfurt am Main ist von den Eigentümern ein eventueller Werteausgleich zu zahlen. Der Ortsbeirat erkennt die in der B 585 vom 15.09.2008 aufgeführten Rechtsgrundlagen der Werteermittlung sowie die aufgeführte Rechtmäßigkeit der Baulandumlegung an. Der Ortsbeirat warnt jedoch vor einem Widerstreit der Interessen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften können im Nachhinein nicht mit größeren Summen belastet werden, die diese vielleicht nicht in der Lage sind zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2009, ST 256 Aktenzeichen: 62 0
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2800
entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 09.11.2008
Betreff:
Umlegung von Hausgärten in Oberrad
- Der Magistratsbericht B 585 vom 15.09.2008 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Begründung:
Das Plangebiet "Im Wiener“ liegt im bebauten Bereich Oberrads zwischen Offenbacher Landstraße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Erbacher Straße. Das Projekt "Im Wiener“ soll nun umgesetzt werden, und die Grundstücke sollen neugeordnet werden. Zu diesem Zwecke wurden bereits bestehende Hausgärten in Bauland umgewandelt. Aufgrund der Neubewertung von der Stadt Frankfurt am Main ist von den Eigentümern ein eventueller Werteausgleich zu zahlen.
Der Ortsbeirat erkennt die in der B 585 vom 15.09.2008 aufgeführten Rechtsgrundlagen der Werteermittlung sowie die aufgeführte Rechtmäßigkeit der Baulandumlegung an. Der Ortsbeirat warnt jedoch vor einem Widerstreit der Interessen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften können im Nachhinein nicht mit größeren Summen belastet werden, die diese vielleicht nicht in der Lage sind zu tragen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2008BB 585Umlegung von Hausgärten in OberradMagistratsbericht
- 9. November 2008OFOF 653/5Umlegung von Hausgärten in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2008Sie sind hierOMOM 2800Umlegung von Hausgärten in OberradDirektanregung
- 4. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 256Umlegung von Hausgärten in OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats