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Umlegung von Hausgärten in Oberrad

Vorlagentyp: AFDP
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 02.07.2008, A 583

Betreff: Umlegung von Hausgärten in Oberrad Auf Grund des Beschlusses § 8017 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.10.2004 wird das Projekt "Im Wiener" verwirklicht. Das Plangebiet liegt im bebauten Bereich des Stadtteils Oberrad nördlich der Offenbacher Landstraße, zwischen der Erbacher Straße und der Flaschenburgstraße. Die Grundstücke sollen so neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dadurch werden auch bestehende Hausgärten in Bauflächen umgewandelt. Den Grundstückseigentümern droht auf Grund der Grundstücksneubewertung seitens der Stadt Frankfurt am Main die Zahlung eines Wertausgleiches an die Stadt. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Auf Grund welcher Rechtsgrundlage kommt die Stadt Frankfurt am Main zu der Einschätzung, dass die Eigentümer einen Wertausgleich in einer Höhe von voraussichtlich etwa 250 Euro pro Quadratmeter an die Stadt zahlen sollen? 2.) Wie schätzt der Magistrat diese Bewertungsmethode hinsichtlich ihrer rechtlichen Legitimität ein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Frankfurter Vermessungsamt vor wenigen Jahren ein Verfahren wegen einer rechtswidrigen Baulandumlegung u. a. auf Grund einer nicht zulässigen Grundstücksbewertung vor dem Landgericht Darmstadt verloren hat? 3.) In wie fern unterscheidet sich die jetzt angewandte Bewertungsgrundlage von der damals durch das Landgericht Darmstadt als unzulässig abgelehnten "Mosaikbewertung", in der einem Grundstück je ein unterschiedlicher Wert sowohl für den bebauten als auch für den unbebauten Teil zugeteilt wird? 4.) In wie fern sieht der Magistrat Möglichkeiten, die Umlegung so zu gestalten, dass die Gefahr rechtlicher Anfechtbarkeit der Bewertungsmethode gering gehalten wird?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juli 2008Sie sind hier
    AA 583Umlegung von Hausgärten in Oberrad
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 15. September 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 585Umlegung von Hausgärten in OberradMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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