Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz…
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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspu
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 584
Betreff:
Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1741 - NR 90 CDU, NR 239 und NR 263 SPD, OA 381 OBR 12, B 459/02 -
Mit den vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB 5 zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz wird nach Auffassung und Aussage der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) als zuständigem Baulastträger den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen.
Erst beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen muss nach BImSchG der Straßenbaulastträger die Lärmbelastung überprüfen und ggf. durch (weitere) Lärmschutzmaßnahmen verringern. Eine "wesentliche Änderung" liegt nach der das BImSchG konkretisierenden 16. BImSchV dann vor, wenn
- eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird,
- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erhöht wird oder
- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erhöht wird.
Dies ist nach Auffassung der HSVV an der BAB 5 zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz nicht gegeben.
Auch durch den Neubau der Urselbachtalbrücke und die vorgesehene temporäre Mitbenutzung des Standstreifens auf der BAB 5, die im Abschnitt Anschlussstelle Friedberg - Bad Homburger Kreuz bis 2003 und im Abschnitt Bad Homburger Kreuz - Nordwestkreuz Frankfurt nach Fertigstellung der Urselbachtalbrücke verwirklicht werden soll, ergibt sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und der HSVV aufgrund der unveränderten Fahrstreifenanzahl kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge.
Zwar muss aufgrund der höheren Belastung insbesondere durch den Schwerverkehr der Standstreifen in seinem Aufbau verstärkt werden, in der Breite bleibt er jedoch unverändert, so dass es sich nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV handelt, sondern um eine Maßnahme verkehrsrechtlicher Art zur veränderten Fahrstreifenaufteilung innerhalb der bestehenden Fahrbahnbreite.
Ebenso werden den Angaben der HSVV zufolge durch den im Zuge der Standstreifenmitbenutzung erforderlichen Anbau von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen im Bereich von Ein- und Ausfahrten keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm ausgelöst.
Erst bei einem dauerhaften Ausbau der BAB 5 auf acht Fahrstreifen besteht nach Auffassung der HSVV ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass durch geeignete Maßnahmen die Lärmbelastung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte reduziert wird.
Der Magistrat vertritt die Auffassung, dass durch Umwandlung der Standspur in eine (wenn auch nur temporär nutzbare) vierte Fahrspur durchaus eine bauliche Erweiterung vorgenommen wird und somit die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen vom Straßenbaulastträger zu erbringen sind.
Um bereits jetzt den langjährigen Forderungen von Anwohnern der angrenzenden Stadtteile nach Verringerung der Lärmbelastung zu entsprechen, sind mehrere Lärmschutzmaßnahmen zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und dem Bad Homburger Kreuz vorgesehen:
- Das 1994 eingeleitete Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren "Tunnel Riederwald" für Erdablagerungen mit lärmmindernder Wirkung im Bereich Praunheim wird fortgeführt.
- Auf der Urselbachtalbrücke wird im Zuge des Neubaus eine vollflächige Verkleidung des Brückengeländers bis zu einer Höhe von 1,50 m angeordnet. Darüber hinaus wird die Brücke konstruktiv so ausgebildet, dass bei einem späteren Ausbau der BAB 5 auf acht Fahrstreifen die dann erforderlichen Lärmschutzwände nachgerüstet werden können.
- Für einen Lärmschutzwall im Bereich Riedberg besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
- Für Lärmschutzanlagen im Bereich Kalbach ist ein Bebauungsplan in Vorbereitung.
Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2002, NR 577 Antrag vom 14.08.2002, NR 707 Antrag vom 13.08.2002, NR 714 Antrag vom 11.09.2002, NR 745
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2001NRNR 90Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · CDU
- 12. September 2001NRNR 239Lärmschutz an der UrselbachtalbrückeSTVV-Antrag · SPD
- 13. September 2001NRNR 263Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und KalbachSTVV-Antrag · SPD
- 12. Oktober 2001OFOF 31/12Keine vierte Fahrspur auf der A.5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2001OAOA 381Keine vierte Fahrspur auf der A.5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für KalbachAnregung
- 20. März 2002NRNR 577Städtische Unterstützung beim Kampf um Lärmschutz an den AutobahnenSTVV-Antrag · SPD
- 19. April 2002BB 459Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
- 7. Juni 2002Sie sind hierBB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
- 13. August 2002NRNR 714Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · GRÜNE
- 14. August 2002NRNR 707Keine Umnutzung der Standspuren an der A.5 ohne ausreichenden Lärmschutz!STVV-Antrag · SPD
- 11. September 2002NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5STVV-Antrag · CDU
- 19. Mai 2003BB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 17. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 185 WochenBB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FAG und REP gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 584 = Kenntnis, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme) BFF (B 584 = Kenntnis, NR 577, NR 707, NR 714 und NR 745 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 584 = Zurückweisung, NR 707 und NR 714 = Annahme, NR 745 = Ablehnung) E.L. (B 584 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 577 = erledigt, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FAG, REP, PDS und BFF (= Kenntnis) gegen GRÜNE, FDP und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. (= Erledigung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD; GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen CDU und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)