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Lärmschutz entlang der Autobahn A 5

Vorlagentyp: NRCDU
132 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die temporäre Nutzung von Autobahnstandspuren für den fließenden Verkehr ist ein geeignetes Mittel, Staus zu vermeiden und durch eine erhöhte Leistungsfähigkeit der Straße Mobilität zu ermöglichen. Da die günstige Lage und gute Verkehrsverbindungen zwei der größten Wettbewerbsvorteile Frankfurts sind, wird dieses Vorgehen, das ab dem Jahr 2003 auf der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg umgesetzt werden wird, der Stadt zugute kommen. Auf der A 3 wird im Nahbereich Frankfurts die temporäre Nutzung von Standspuren bereits mit Erfolg erprobt. Gleichzeitig muss die betroffene Bevölkerung vor möglicherweise erhöhtem Lärm infolge der Nutzung von Standspuren geschützt werden. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, ist derzeit jedoch nicht bereit, den gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz nachzukommen. Im Interesse der betroffenen Frankfurter Bürger muss der Bund aber seine Verpflichtungen erfüllen. Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Helmut Alexander Heuser Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 584 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406 Bericht des Magistrats vom 05.07.2004, B 438 Bericht des Magistrats vom 17.12.2004, B 804 Bericht des Magistrats vom 01.12.2003, B 951 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2002 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2002, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO

  1. Die Beratung der Vorlage B 584 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  2. Die Beratung der Vorlage NR 577 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  3. Die Beratung der Vorlage NR 707 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  4. Die Beratung der Vorlage NR 714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  5. Die Beratung der Vorlage NR 745 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
  11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2002, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  12. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis.
  13. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt.
  14. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  15. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  16. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  17. CDU, SPD, FAG und REP gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu
  18. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu
  19. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu
  20. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu
  21. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS (B 584 = Kenntnis, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme) BFF (B 584 = Kenntnis, NR 577, NR 707, NR 714 und NR 745 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 584 = Zurückweisung, NR 707 und NR 714 = Annahme, NR 745 = Ablehnung) E.L. (B 584 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 577 = erledigt, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme)
  22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2002, TO I, TOP 13 Beschluss:
  23. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis.
  24. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt.
  25. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  26. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  27. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
  28. CDU, SPD, FAG, REP, PDS und BFF (= Kenntnis) gegen GRÜNE, FDP und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu
  29. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. (= Erledigung); BFF (= Enthaltung) zu
  30. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen CDU und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  31. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  32. CDU, SPD; GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4034,
  33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2002 Aktenzeichen: 79 3

Inhalt

Antrag vom 11.09.2002, NR 745

Betreff:

Lärmschutz entlang der Autobahn A 5

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit dem Hessischen und Deutschen Städtetag beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen darauf hinzuwirken, dass

a) die temporäre Nutzung von Autobahnstandspuren für den fließenden Verkehr als "wesentliche Änderung“ im Sinne der 16. BimSchV anerkannt wird und

b) in Folge dieser Einstufung die betroffenen Abschnitte der A 5 auf Frankfurter Gebiet hinsichtlich ihrer heutigen und künftigen Lärmbelastung überprüft und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Als letztes Mittel sind rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Begründung:

Die temporäre Nutzung von Autobahnstandspuren für den fließenden Verkehr ist ein geeignetes Mittel, Staus zu vermeiden und durch eine erhöhte Leistungsfähigkeit der Straße Mobilität zu ermöglichen. Da die günstige Lage und gute Verkehrsverbindungen zwei der größten Wettbewerbsvorteile Frankfurts sind, wird dieses Vorgehen, das ab dem Jahr 2003 auf der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg umgesetzt werden wird, der Stadt zugute kommen. Auf der A 3 wird im Nahbereich Frankfurts die temporäre Nutzung von Standspuren bereits mit Erfolg erprobt.

Gleichzeitig muss die betroffene Bevölkerung vor möglicherweise erhöhtem Lärm infolge der Nutzung von Standspuren geschützt werden. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, ist derzeit jedoch nicht bereit, den gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz nachzukommen. Im Interesse der betroffenen Frankfurter Bürger muss der Bund aber seine Verpflichtungen erfüllen.

Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Helmut Alexander HeuserHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 584

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2002BB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
  2. 11. September 2002Sie sind hier
    NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5
    STVV-Antrag · CDU
  3. 19. Mai 2003BB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  4. 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  5. 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  6. 17. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 17.09.2002
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 584 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 577 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 707 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 745 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 15 · 29.10.2002
TO I, TOP 6
Angenommen
Punkt 5: Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FAG und REP gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 584 = Kenntnis, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme) BFF (B 584 = Kenntnis, NR 577, NR 707, NR 714 und NR 745 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 584 = Zurückweisung, NR 707 und NR 714 = Annahme, NR 745 = Ablehnung) E.L. (B 584 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 577 = erledigt, NR 707, NR 714 und NR 745 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 07.11.2002
TO I, TOP 13
Angenommen
Punkt 5: Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 584 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 577 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 707 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 714 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 745 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FAG, REP, PDS und BFF (= Kenntnis) gegen GRÜNE, FDP und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. (= Erledigung); BFF (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen CDU und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD; GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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