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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne…

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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr

Vorlagentyp: B
132 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406

Betreff:

Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4034

- NR 707 SPD, NR 714 GRÜNE, NR 745 CDU, B 584/02 -

Zwischenbericht:

Die Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen die Nutzung der Standstreifen als Fahrstreifen auf der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg werden zur Zeit geprüft. Der Magistrat wird nach Abschluss der Prüfung darüber berichten.

Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung sind bereits jetzt mehrere Lärmschutzmaßnahmen zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und dem Bad Homburger Kreuz vorgesehen, um so auf dem gesamten Streckenabschnitt den langjährigen Forderungen von Anwohnern der angrenzenden Stadtteile nach Verringerung der Lärmbelastung zu entsprechen:

  1. Das 1994 eingeleitete Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren "Tunnel Riederwald" für Erdablagerungen mit lärmmindernder Wirkung im Bereich Praunheim wird fortgeführt. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Schüttung eines vier Meter hohen Lärmschutzwalles an der BAB 5 geschaffen. Aufgrund der Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren konnte in der Vergangenheit auch bei dem unmittelbar daran gekoppelten Ergänzungsverfahren kein Fortschritt erzielt werden. Mit der Einleitung des neuen Planfeststellungsverfahrens "Tunnel Riederwald" wird auch das Ergänzungsverfahren fortgeführt.

Der vorgesehene Lärmschutzwall erstreckt sich auf der Ostseite der BAB 5 auf einer Länge von 3,84 km etwa vom Nordwestkreuz im Süden bis zur L 3004 bei Niederursel im Norden.

Für die Errichtung des Lärmschutzwalles sollen Erdmassenüberschüsse aus dem Bau des Riederwaldtunnels verwendet werden. Die Kosten werden deshalb von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung getragen. Bei einer vorgezogenen und vom Bau des Tunnels Riederwald entkoppelten Schüttung des Lärmschutzwalles (mit eigenständigem Verfahren zur Erlangung des Baurechts) können die o.g. Erdmassenüberschüsse nicht verwendet werden. Die Finanzierung müsste in diesem Falle durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Da hierfür im städtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, ist die Realisierung des Lärmschutzwalles nur im Wege des Ergänzungsverfahrens möglich.

  1. Im Zuge des Neubaus der Urselbachtalbrücke wird auf der Ostseite der BAB 5 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Baurecht wird über ein Plangenehmigungsverfahren erlangt. Ziel ist es, die Lärmschutzwand zeitgleich mit dem Bau der Brücke zu errichten.
  2. Für die Errichtung eines acht Meter hohen Lärmschutzwalles im Bereich Riedberg besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
  3. Für Lärmschutzanlagen im Bereich Kalbach wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Zeitpunkt für die Realisierung der o.g. Maßnahmen bleibt vom Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Standstreifennutzung unberührt; maßgebend ist hier zunächst die Erlangung des Baurechts (durch Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung oder rechtskräftigen Bebauungsplan).

Nebenvorlage: Anregung vom 11.07.2003, OA 1344

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2002BB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
  2. 13. August 2002NRNR 714Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · GRÜNE
  3. 14. August 2002NRNR 707Keine Umnutzung der Standspuren an der A.5 ohne ausreichenden Lärmschutz!STVV-Antrag · SPD
  4. 11. September 2002NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5STVV-Antrag · CDU
  5. 19. Mai 2003Sie sind hier
    BB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr
    Magistratsbericht
  6. 24. Juni 2003OFOF 259/15Lärm macht krank; die Berichte des Magistrats ebenso!Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 11. Juli 2003OAOA 1343Lärm macht krank Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
  8. 11. Juli 2003OAOA 1344Lärm macht krank Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406Anregung
  9. 25. November 2003STST 1338Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet hier: Lärm macht krankStellungnahme
  10. 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  11. 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  12. 17. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 7
Sitzung 21 · 03.06.2003
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 06.06.2003
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 21 · 12.06.2003
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 13.06.2003
TO I, TOP 18
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 406 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 22 · 11.07.2003
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 406 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis unter Hinweis auf Absatz 2 der OA 1344/03)

Verkehrsausschusses
Sitzung 23 · 09.09.2003
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1344 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1344 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
PDS (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Annahme)BFF (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)E.l (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 406 = Zurückweisung, OA 1344 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPREP
Ablehnung:
GrüneFAG
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. a) CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE und FAG (= vereinfachtes Verfahren) b) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Annahme) BFF und E.L. (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 406 = Zurückweisung, OA 1344 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 18.09.2003
TO II, TOP 57
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1344 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1344 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPREPBFFE.l
Ablehnung:
GrüneFAGPDSÖkoLinX-ARL
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
CDUREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, FDP, REP, BFF und E.L. gegen GRÜNE und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) sowie PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)

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