Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne…
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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406
Betreff:
Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4034
- NR 707 SPD, NR 714 GRÜNE, NR 745 CDU, B 584/02 -
Zwischenbericht:
Die Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen die Nutzung der Standstreifen als Fahrstreifen auf der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg werden zur Zeit geprüft. Der Magistrat wird nach Abschluss der Prüfung darüber berichten.
Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung sind bereits jetzt mehrere Lärmschutzmaßnahmen zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und dem Bad Homburger Kreuz vorgesehen, um so auf dem gesamten Streckenabschnitt den langjährigen Forderungen von Anwohnern der angrenzenden Stadtteile nach Verringerung der Lärmbelastung zu entsprechen:
- Das 1994 eingeleitete Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren "Tunnel Riederwald" für Erdablagerungen mit lärmmindernder Wirkung im Bereich Praunheim wird fortgeführt. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Schüttung eines vier Meter hohen Lärmschutzwalles an der BAB 5 geschaffen. Aufgrund der Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren konnte in der Vergangenheit auch bei dem unmittelbar daran gekoppelten Ergänzungsverfahren kein Fortschritt erzielt werden. Mit der Einleitung des neuen Planfeststellungsverfahrens "Tunnel Riederwald" wird auch das Ergänzungsverfahren fortgeführt.
Der vorgesehene Lärmschutzwall erstreckt sich auf der Ostseite der BAB 5 auf einer Länge von 3,84 km etwa vom Nordwestkreuz im Süden bis zur L 3004 bei Niederursel im Norden.
Für die Errichtung des Lärmschutzwalles sollen Erdmassenüberschüsse aus dem Bau des Riederwaldtunnels verwendet werden. Die Kosten werden deshalb von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung getragen. Bei einer vorgezogenen und vom Bau des Tunnels Riederwald entkoppelten Schüttung des Lärmschutzwalles (mit eigenständigem Verfahren zur Erlangung des Baurechts) können die o.g. Erdmassenüberschüsse nicht verwendet werden. Die Finanzierung müsste in diesem Falle durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Da hierfür im städtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, ist die Realisierung des Lärmschutzwalles nur im Wege des Ergänzungsverfahrens möglich.
- Im Zuge des Neubaus der Urselbachtalbrücke wird auf der Ostseite der BAB 5 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Baurecht wird über ein Plangenehmigungsverfahren erlangt. Ziel ist es, die Lärmschutzwand zeitgleich mit dem Bau der Brücke zu errichten.
- Für die Errichtung eines acht Meter hohen Lärmschutzwalles im Bereich Riedberg besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
- Für Lärmschutzanlagen im Bereich Kalbach wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Zeitpunkt für die Realisierung der o.g. Maßnahmen bleibt vom Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Standstreifennutzung unberührt; maßgebend ist hier zunächst die Erlangung des Baurechts (durch Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung oder rechtskräftigen Bebauungsplan).
Nebenvorlage: Anregung vom 11.07.2003, OA 1344
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2002BB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
- 13. August 2002NRNR 714Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · GRÜNE
- 14. August 2002NRNR 707Keine Umnutzung der Standspuren an der A.5 ohne ausreichenden Lärmschutz!STVV-Antrag · SPD
- 11. September 2002NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5STVV-Antrag · CDU
- 19. Mai 2003Sie sind hierBB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 24. Juni 2003OFOF 259/15Lärm macht krank; die Berichte des Magistrats ebenso!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juli 2003OAOA 1343Lärm macht krank Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 11. Juli 2003OAOA 1344Lärm macht krank Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406Anregung
- 25. November 2003STST 1338Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet hier: Lärm macht krankStellungnahme
- 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 17. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis unter Hinweis auf Absatz 2 der OA 1344/03)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. a) CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE und FAG (= vereinfachtes Verfahren) b) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Annahme) BFF und E.L. (B 406 = Kenntnis, OA 1344 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 406 = Zurückweisung, OA 1344 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, FDP, REP, BFF und E.L. gegen GRÜNE und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) sowie PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)