Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne…
Vollständigen Titel anzeigen
Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 17.12.2004, B 804
Betreff:
Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4034
- NR 707 SPD, NR 714 GRÜNE, NR 745 CDU, B 438/04 -
Der Magistrat hat in seinem Bericht B 584 vom 7.6.2002 die Problematik des Lärmschutzes an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ausführlich dargestellt.
Zur Frage der rechtlichen Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Klage-/einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Nutzung der Standspuren als Fahrspuren auf der A 5 hat der Magistrat in seinem Bericht B 607 vom 10.09.2004 Stellung genommen.
Darin wird die Auffassung vertreten, dass das Kriterium der 16. BImSchV, der Bau eines durchgehenden Fahrstreifens zwischen zwei Knoten, erkennbar erfüllt und demzufolge An-
spruch auf Lärmvorsorge für den gesamten Streckenabschnitt zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz besteht.
Diese Auffassung hat der Magistrat in dem zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren zum Bau zusätzlicher Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrstreifen an der Tank- und Rastanlage Taunusblick dargelegt und die Planungen abgelehnt, solange die Problematik des Lärmschutzes nicht geklärt ist.
Soweit diese Belange von der Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) nicht berücksichtigt werden, kann die Entscheidung dann durch Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2002BB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
- 13. August 2002NRNR 714Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · GRÜNE
- 14. August 2002NRNR 707Keine Umnutzung der Standspuren an der A.5 ohne ausreichenden Lärmschutz!STVV-Antrag · SPD
- 11. September 2002NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5STVV-Antrag · CDU
- 19. Mai 2003BB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 17. Dezember 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Kenntnis) PDS und E.L. (= Zurückweisung)