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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne…

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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr

Vorlagentyp: B
132 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.12.2004, B 804

Betreff:

Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4034

- NR 707 SPD, NR 714 GRÜNE, NR 745 CDU, B 438/04 -

Der Magistrat hat in seinem Bericht B 584 vom 7.6.2002 die Problematik des Lärmschutzes an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ausführlich dargestellt.

Zur Frage der rechtlichen Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Klage-/einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Nutzung der Standspuren als Fahrspuren auf der A 5 hat der Magistrat in seinem Bericht B 607 vom 10.09.2004 Stellung genommen.

Darin wird die Auffassung vertreten, dass das Kriterium der 16. BImSchV, der Bau eines durchgehenden Fahrstreifens zwischen zwei Knoten, erkennbar erfüllt und demzufolge An-

spruch auf Lärmvorsorge für den gesamten Streckenabschnitt zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz besteht.

Diese Auffassung hat der Magistrat in dem zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren zum Bau zusätzlicher Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrstreifen an der Tank- und Rastanlage Taunusblick dargelegt und die Planungen abgelehnt, solange die Problematik des Lärmschutzes nicht geklärt ist.

Soweit diese Belange von der Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) nicht berücksichtigt werden, kann die Entscheidung dann durch Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2002BB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
  2. 13. August 2002NRNR 714Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Antrag · GRÜNE
  3. 14. August 2002NRNR 707Keine Umnutzung der Standspuren an der A.5 ohne ausreichenden Lärmschutz!STVV-Antrag · SPD
  4. 11. September 2002NRNR 745Lärmschutz entlang der Autobahn A 5STVV-Antrag · CDU
  5. 19. Mai 2003BB 406Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  6. 1. Dezember 2003BB 951Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  7. 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
  8. 17. Dezember 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 Wochen
    BB 804Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte Fahr
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 8
Sitzung 37 · 13.01.2005
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 804 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 14.01.2005
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 804 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFFFDPREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 38 · 14.01.2005
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 804 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 38 · 01.02.2005
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 804 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 38 · 15.02.2005
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 804 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 08.03.2005
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 804 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 03.05.2005
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 804 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 804 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)PDS (Zurückweisung)E.l (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Kenntnis) PDS und E.L. (= Zurückweisung)

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